Glücksspiel-Vertrag kündigen
Glücksspiel kündigen in der Schweiz lohnt sich für alle, die regelmässige Abbuchungen für Lotterie-Abonnements, Tippscheine oder Online-Casinos beenden möchten. Viele Spielerinnen und Spieler zahlen über Monate oder sogar Jahre hinweg ein, ohne nennenswerte Gewinne zu erzielen. Wer das Geld lieber anders einsetzen will oder bewusst einen Schlussstrich ziehen möchte, sollte bestehende Abos rechtzeitig kündigen. In der Schweiz gelten je nach Anbieter unterschiedliche Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten. Besonders bei automatischen Verlängerungen ist Vorsicht geboten, da sich Lose und Spielscheine oft stillschweigend um die gleiche Laufzeit verlängern. Ob Swisslos, Loterie Romande oder ein internationaler Online-Anbieter - die Bedingungen unterscheiden sich teils erheblich. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der gängigsten Glücksspiel-Anbieter in der Schweiz mit den jeweiligen Kündigungsbedingungen. Über Sepastop erstellen und versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben schnell und unkompliziert, damit keine weitere Abbuchung mehr erfolgt.
Wie Glücksspiel-Vertrag kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Kündigungsfristen bei Glücksspiel-Abonnements
- Die Kündigungsfristen im Bereich Glücksspiel sind in der Regel kurz. Bei den meisten Anbietern beträgt die Frist nur wenige Tage bis maximal einige Wochen vor dem nächsten Verlängerungsdatum.
- Diese kurzen Fristen gelten unabhängig von der eigentlichen Vertragslaufzeit. Prüfen Sie die genaue Frist in Ihren Vertragsbedingungen oder auf der Website des Anbieters, da Abweichungen möglich sind.
- Bei einigen Online-Casinos und Sportwetten-Plattformen kann das Konto jederzeit geschlossen werden, ohne eine Frist einhalten zu müssen. Offene Guthaben sollten Sie vorher auszahlen lassen.
- Die Laufzeiten von Losen, Tippscheinen und Spielabonnements variieren stark. Es gibt Angebote mit wöchentlicher oder monatlicher Laufzeit, die sich automatisch um denselben Zeitraum verlängern, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.
- Daneben existieren Verträge mit Laufzeiten von 3, 6 oder 12 Monaten, die sich ebenfalls automatisch verlängern können.
- Einige Angebote haben eine feste Laufzeit ohne automatische Verlängerung. Diese enden von selbst und erfordern keine aktive Kündigung. Prüfen Sie in Ihren Unterlagen, welche Variante auf Sie zutrifft.
- Für in der Schweiz zugelassene Glücksspielanbieter gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS). Achten Sie darauf, ob Ihr Anbieter über eine Schweizer Konzession verfügt oder im Ausland lizenziert ist, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden können.
- Bei Online-Glücksspielanbietern mit Sitz im Ausland gelten möglicherweise andere Kündigungsmodalitäten. Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durch.
- Wer aus Gründen des Spielerschutzes kündigen möchte, kann bei konzessionierten Schweizer Anbietern zusätzlich eine Spielsperre beantragen. Diese verhindert, dass Sie sich erneut registrieren, und ist ein wirksames Mittel zur Selbstkontrolle.
- Bitte beachten Sie, dass das Eingangsdatum beim Anbieter als Kündigungsdatum gilt. Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben daher rechtzeitig ab, idealerweise mit ausreichend Vorlauf.
- Bewahren Sie eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens sowie einen Versandnachweis auf. So können Sie im Streitfall belegen, dass Sie fristgerecht gekündigt haben.
- Kontrollieren Sie nach der Kündigung Ihre Kontoauszüge, um sicherzustellen, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen. Falls doch, wenden Sie sich umgehend an Ihren Anbieter oder Ihre Bank.
- Falls Sie per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen, können Sie nach erfolgter Kündigung auch Ihre Bank bitten, weitere Belastungen durch den Anbieter zu blockieren.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
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Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.