Zusatzversicherungen kündigen


Zusatzversicherung kündigen in der Schweiz - auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu Fristen, rechtlichen Grundlagen und dem korrekten Vorgehen. Zusatzversicherungen ergänzen die obligatorische Grundversicherung nach KVG um Leistungen wie Alternativmedizin, Zahnbehandlungen, Brillen, Auslandsschutz oder präventive Gesundheitsmassnahmen. Im Gegensatz zur Grundversicherung unterliegen sie dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), weshalb Versicherer Gesundheitsprüfungen verlangen und Anträge ablehnen dürfen. Häufige Gründe für eine Kündigung sind steigende Prämien, ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter oder der Wegfall des Bedarfs an bestimmten Zusatzleistungen. Wichtig: Die Kündigung der Zusatzversicherung ist unabhängig von der Grundversicherung möglich, da es sich um separate Verträge handelt. Wer den Anbieter wechseln möchte, sollte jedoch zuerst die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers abwarten. Über Sepastop können Sie Ihre Zusatzversicherung einfach und fristgerecht kündigen - wählen Sie unten Ihren Anbieter und starten Sie den Prozess direkt online.

Wie zusatzversicherungen kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Kündigungsfristen nach VVG

  • Zusatzversicherungen fallen unter das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und nicht unter das KVG. Die konkreten Kündigungsfristen richten sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres jeweiligen Anbieters.
  • Die meisten Zusatzversicherungen können per Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate - die Kündigung muss also in der Regel bis spätestens 30. September beim Versicherer eingegangen sein.
  • Einige Versicherer ermöglichen auch eine halbjährliche Kündigung (per 30. Juni mit Frist bis 31. März) oder sehen kürzere Fristen vor. Prüfen Sie Ihre Police oder die AVB auf die genauen Bestimmungen.
  • Bei mehrjährigen Verträgen ist eine ordentliche Kündigung oft erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängern sich solche Verträge in der Regel automatisch um ein Jahr.
Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung
  • Erhöht Ihr Versicherer die Prämie, steht Ihnen in der Regel ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist erfolgen, üblicherweise 30 Tage nach Erhalt der Prämienänderung.
  • Dieses Sonderkündigungsrecht gilt unabhängig davon, wie hoch die Prämienerhöhung ausfällt. Auch bei geringfügigen Anpassungen können Sie den Vertrag vorzeitig beenden.
  • Achten Sie darauf, dass die Kündigung innerhalb der genannten Frist beim Versicherer eingeht - nicht erst abgeschickt wird.
Wichtige Hinweise zum Wechsel
  • Bevor Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie bei einem neuen Anbieter angenommen werden. Anders als bei der Grundversicherung besteht bei Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht. Der neue Versicherer kann eine Gesundheitsprüfung verlangen, Vorbehalte anbringen oder den Antrag ablehnen.
  • Kündigen Sie deshalb erst, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt. So vermeiden Sie eine Deckungslücke.
  • Beachten Sie, dass bei einem Wechsel im höheren Alter oder bei bestehenden Vorerkrankungen die Aufnahme erschwert sein kann. Ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnt sich.
Formvorschriften für die Kündigung
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ein Einschreiben wird dringend empfohlen, damit Sie den fristgerechten Versand nachweisen können.
  • Geben Sie in der Kündigung Ihre Policennummer, den gewünschten Kündigungstermin und Ihre vollständigen Personalien an.
  • Über Sepastop können Sie Ihre Kündigung direkt online vorbereiten und sicherstellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Wählen Sie einfach Ihren Versicherer aus der untenstehenden Liste.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Nicole Dubrulle None

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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