Zeitungen & Zeitschriften-Abonnement kündigen
Ein Zeitungsabo kündigen in der Schweiz ist unkomplizierter, als viele annehmen. Ob Tageszeitung, Wochenmagazin oder Fachzeitschrift - die Gründe für eine Kündigung sind vielfältig: veränderte Lesegewohnheiten, der Wechsel zu digitalen Nachrichtenquellen, ein Umzug oder schlicht ein Preis-Leistungs-Verhältnis, das nicht mehr überzeugt. Auch Probeabos, die sich unbemerkt in reguläre Abonnements umwandeln, sind ein häufiger Anlass. In der Schweiz gelten je nach Verlag und Abomodell unterschiedliche Kündigungsfristen - bei klassischen Printabos meist drei Monate vor Ablauf der Laufzeit, bei Digitalabos oft deutlich kürzer. Entscheidend ist, die Kündigung rechtzeitig und schriftlich einzureichen, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der gängigsten Schweizer Zeitungen und Zeitschriften mit den jeweiligen Kündigungsbedingungen. Wählen Sie Ihren Titel aus der Liste und erfahren Sie, wie Sie Ihr Zeitschriften-Abo oder Zeitungsabonnement über Sepastop einfach und sicher kündigen können.
Wie Zeitungen & Zeitschriften-Abonnement kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Reguläre Abonnements
- Zeitungs- und Zeitschriftenabos in der Schweiz haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich das Abonnement automatisch, meist um ein weiteres Jahr.
- Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Verlagen 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Einige Anbieter setzen kürzere Fristen von 4 bis 6 Wochen an - prüfen Sie daher immer die AGB Ihres Verlags.
- Viele Schweizer Tageszeitungen bieten ein alternatives Modell an: Das Abo läuft ohne feste Mindestlaufzeit unbefristet und kann jederzeit gekündigt werden, teilweise sogar mit einer Frist von nur einem Tag.
- Digitalabos sind häufig flexibler gestaltet als klassische Printabonnements. Einige Schweizer Verlage bieten monatlich kündbare Digitalabos an, bei denen die Kündigung zum Ende des laufenden Monats wirksam wird.
- Probeabos haben kurze Laufzeiten von wenigen Ausgaben, wenigen Wochen oder wenigen Monaten und sind preislich reduziert.
- Einige Testabos enden automatisch, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Bei den meisten wandelt sich das Probeabo jedoch stillschweigend in ein reguläres Abonnement um, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
- Die Kündigungsfrist bei Probeabos ist oft sehr kurz. Teilweise muss bereits wenige Tage nach Erhalt der ersten Ausgabe gekündigt werden, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden. Lesen Sie die Bedingungen des Probeabos deshalb sofort nach Abschluss aufmerksam durch.
- In der Schweiz gibt es - anders als in der EU - kein gesetzliches Widerrufsrecht für online abgeschlossene Abonnements. Ein einmal abgeschlossenes Abo ist grundsätzlich bindend bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit.
- Massgeblich sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Verlags. Dort sind Laufzeit, Kündigungsfrist und Verlängerungsmodalitäten verbindlich geregelt.
- Reichen Sie Ihre Kündigung immer schriftlich ein, idealerweise per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über den fristgerechten Versand haben.
- Notieren Sie sich das Datum, an dem Ihre Mindestlaufzeit endet, und setzen Sie sich rechtzeitig eine Erinnerung - am besten mindestens vier Monate im Voraus.
- Prüfen Sie Ihre Abo-Bestätigung oder die AGB des Verlags auf die genauen Kündigungsfristen, da diese je nach Anbieter variieren können.
- Sollte der Verlag Ihre Kündigung nicht bestätigen, fragen Sie aktiv nach einer schriftlichen Bestätigung.
- Über Sepastop können Sie Ihre Kündigung bequem online vorbereiten und sicherstellen, dass alle nötigen Angaben enthalten sind.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
z.B. Coopzeitung, Beobachter, Tamedia AG, SonntagsZeitung, Schweizer Familie,...
Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.