Reiseversicherung kündigen
Reiseversicherung kündigen in der Schweiz - hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, welche Rechte Sie haben und worauf Sie achten müssen. Reiseversicherungen schützen je nach Tarif vor Heilungskosten im Ausland, Reiserücktritt, Gepäckverlust oder Unfallfolgen. Häufige Gründe für eine Kündigung sind ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, eine doppelte Deckung durch Krankenkassen-Zusatzversicherung oder Kreditkarte sowie ein verändertes Reiseverhalten. In der Schweiz regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unter anderem Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen. Besonders bei Jahresverträgen ist Vorsicht geboten: Wird die Kündigungsfrist verpasst, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um ein weiteres Jahr. Ob Einzelreise-Police oder Jahresvertrag - auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Kündigungsbedingungen, gesetzlichen Grundlagen und praktische Tipps, damit Sie Ihre Reiseversicherung fristgerecht und korrekt auflösen können.
Wie reiseversicherung kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Kurzfristige Reiseversicherungen (Einzelreise-Policen)
- Einzelreise-Policen gelten ausschliesslich für einen bestimmten Reisezeitraum und enden automatisch mit dem letzten Reisetag. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich.
- Wird die Reise nicht angetreten, kann je nach Anbieter eine anteilige Rückerstattung der Prämie möglich sein. Prüfen Sie dazu die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertrags.
- Einige Versicherer gewähren ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, sofern die Reise noch nicht begonnen hat.
- Jahresverträge verlängern sich in der Schweiz üblicherweise automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Anbietern mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Einige Versicherer verlangen bis zu drei Monate Vorlauf - die genaue Frist finden Sie in Ihren AVB oder auf Ihrer Police.
- Die Kündigung muss in der Regel schriftlich erfolgen. Ein Einschreiben ist empfehlenswert, damit Sie den Zugang nachweisen können.
- Achten Sie darauf, in Ihrem Kündigungsschreiben die Policennummer, Ihren vollständigen Namen und das gewünschte Beendigungsdatum anzugeben.
- Nach einem Schadenfall haben Sie gemäss Schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG, Art. 42) in vielen Fällen ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage nach Abschluss der Schadenregulierung.
- Bei einer Prämienerhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung steht Ihnen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss vor Inkrafttreten der neuen Prämie beim Versicherer eingehen.
- Auch bei wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen durch den Versicherer kann ein ausserordentliches Kündigungsrecht bestehen.
- Reiseversicherungen unterscheiden sich erheblich im Leistungsumfang. Manche Policen decken ausschliesslich Heilungskosten im Ausland ab, andere umfassen Reiserücktritt, Gepäckversicherung oder Personenassistance.
- Viele Schweizer Kreditkarten und Krankenkassen-Zusatzversicherungen bieten bereits einen gewissen Reiseschutz. Vergleichen Sie die Deckungen sorgfältig, bevor Sie kündigen, um Versicherungslücken zu vermeiden.
- Kombinierte Tarife, die mehrere Leistungen bündeln, lassen sich in der Regel nur gesamthaft kündigen, nicht in Einzelteilen.
- Notieren Sie sich das genaue Ablaufdatum Ihres Vertrags und setzen Sie sich rechtzeitig eine Erinnerung. Über Sepastop können Sie Ihr Kündigungsschreiben schnell und sicher erstellen und direkt versenden lassen - so verpassen Sie keine Frist.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
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z.B. Allianz Reiseversicherung, CSS Reiseversicherung, Allianz Reiseversicherung, Generali Reiseversicherung, ELVIA Reiseversicherung,...
Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.
