Haftpflichtversicherung kündigen


Die Haftpflichtversicherung kündigen in der Schweiz ist unkompliziert, wenn Sie die vertraglichen Fristen kennen und rechtzeitig handeln. Die Privathaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie Dritten unbeabsichtigt zufügen - ob ein beschädigtes Gerät, ein Wasserschaden in der Mietwohnung oder ein Missgeschick im Alltag. Ohne diese Versicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Trotzdem gibt es gute Gründe für eine Kündigung: ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, die Anpassung der Deckungssumme, ein Umzug ins Ausland oder die Zusammenlegung mehrerer Policen im selben Haushalt. Obwohl die Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, verlangen viele Vermieter einen entsprechenden Nachweis. Achten Sie deshalb darauf, dass vor dem Ende Ihres bestehenden Vertrags ein nahtloser Anschlussschutz besteht. Über sepastop.eu können Sie Ihre Haftpflichtversicherung einfach und sicher kündigen - wir sorgen dafür, dass Ihr Kündigungsschreiben fristgerecht beim Versicherer eingeht.

Haftpflichtversicherung

Wie haftpflichtversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Ordentliche Kündigung und Fristen

  • Die meisten Haftpflichtversicherungen in der Schweiz haben eine Vertragslaufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
  • Die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Bei vielen Anbietern entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember), sodass die Kündigung spätestens bis zum 30. September beim Versicherer eingegangen sein muss.
  • Prüfen Sie Ihre Police genau: Einige Versicherer legen das Versicherungsjahr ab dem Datum des Vertragsabschlusses fest, was zu einem abweichenden Stichtag führen kann.
  • Bei unterjährigen Vertragsabschlüssen wird die Prämie in der Regel nur anteilig (pro rata) berechnet.
Ausserordentliches Kündigungsrecht
  • Nach einem Schadenfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Diese Kündigung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Schadenregulierung schriftlich erfolgen.
  • Bei einer Prämienerhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Frist hierfür beträgt üblicherweise 30 Tage nach Erhalt der Mitteilung über die Prämienanpassung.
  • Gemäss dem Schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG) können Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren nach Ablauf des dritten Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden.
  • Bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland kann je nach Anbieter ebenfalls ein ausserordentliches Kündigungsrecht bestehen. Informieren Sie sich direkt bei Ihrem Versicherer über die genauen Bedingungen.
Praktische Tipps für die Kündigung
  • Kündigen Sie Ihre Haftpflichtversicherung immer schriftlich, idealerweise per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über den fristgerechten Zugang haben.
  • Schliessen Sie zuerst eine neue Haftpflichtversicherung ab, bevor die alte endet, um eine Deckungslücke zu vermeiden - besonders wenn Ihr Vermieter einen Versicherungsnachweis verlangt.
  • Vergleichen Sie vor dem Wechsel nicht nur die Prämien, sondern auch die Deckungssummen, Selbstbehalte und den genauen Umfang des Versicherungsschutzes (z. B. Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden).
  • Kürzere Vertragslaufzeiten werden seltener angeboten und enden häufig automatisch ohne Verlängerung.
  • Über Sepastop können Sie den gesamten Kündigungsprozess bequem online abwickeln, ohne selbst ein Schreiben aufsetzen zu müssen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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