Kreditkarte kündigen
Kreditkarte kündigen in der Schweiz - das geht in den meisten Fällen unkompliziert und ohne lange Wartezeiten. Ob steigende Jahresgebühren, eine günstigere Alternative oder schlicht fehlende Nutzung: Viele Karteninhaber zahlen jahrelang für eine Kreditkarte, die sie kaum noch einsetzen. Besonders häufig betrifft das Karten, die beim Abschluss eines Bankpakets oder im Rahmen einer Aktion ausgestellt wurden. Die Jahresgebühr wird automatisch belastet, oft unbemerkt. In der Schweiz laufen Kreditkartenverträge in der Regel unbefristet und können jederzeit gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass alle offenen Beträge beglichen sind und die physische Karte zurückgegeben wird. Auch laufende Abonnements, die über die Karte bezahlt werden, sollten vorher auf ein anderes Zahlungsmittel umgestellt werden. Auf Sepastop finden Sie die gängigsten Kreditkartenanbieter der Schweiz auf einen Blick und können Ihre Kündigung schnell und korrekt vorbereiten.
Wie kreditkarte kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
- Kreditkartenverträge in der Schweiz sind in der Regel unbefristet abgeschlossen. Eine feste Mindestlaufzeit gibt es normalerweise nicht, sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Herausgebers nichts anderes vorsehen.
- Die meisten Anbieter - darunter Viseca, Swisscard, Cornèrcard und Cembra - ermöglichen eine Kündigung jederzeit. Einige Herausgeber verlangen jedoch eine Kündigungsfrist von bis zu 30 Tagen. Prüfen Sie daher immer Ihre individuellen Vertragsbedingungen.
- Bereits bezahlte Jahresgebühren werden nach einer Kündigung in der Regel nicht anteilig zurückerstattet. Es empfiehlt sich deshalb, die Kündigung kurz nach der Abbuchung der Jahresgebühr einzureichen oder rechtzeitig vor dem nächsten Abrechnungszeitraum zu handeln.
- Alle offenen Beträge auf dem Kreditkartenkonto müssen vollständig beglichen sein. Solange ein Saldo besteht, kann der Herausgeber die Kündigung ablehnen oder aufschieben.
- Die physische Kreditkarte muss zerschnitten und an den Herausgeber zurückgesendet werden. Das gilt ebenso für allfällige Zusatzkarten, die auf dasselbe Konto ausgestellt wurden.
- Bestehende Daueraufträge und Abonnements, die über die Kreditkarte abgerechnet werden, sollten vor der Kündigung auf ein anderes Zahlungsmittel umgestellt werden. Andernfalls können Zahlungen fehlschlagen und es drohen Mahngebühren oder Vertragsverletzungen.
- Falls die Kreditkarte in einem digitalen Wallet (Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay) hinterlegt ist, sollten Sie die Karte dort ebenfalls entfernen.
- Senden Sie Ihre Kündigung schriftlich per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über Versand und Empfang haben. Viele Anbieter akzeptieren auch eine Kündigung per E-Mail oder über das Online-Portal - ein schriftlicher Beleg ist dennoch ratsam.
- Bewahren Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens sowie die Sendungsverfolgung auf, bis Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten haben.
- Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge nach der Kündigung noch mindestens drei Monate lang, um sicherzustellen, dass keine weiteren Belastungen erfolgen.
- Falls Sie an einem Bonusprogramm oder Treueprogramm teilnehmen, lösen Sie gesammelte Punkte oder Meilen unbedingt vor der Kündigung ein. Diese verfallen in der Regel mit der Vertragsauflösung und können nachträglich nicht mehr eingelöst werden.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
z.B. Cembra Kreditkarte, Cornèrcard Kreditkarte, Certo! Kreditkarte, Coop Supercard, Swisscard,...
Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.