TV, Internet & Telefon-Vertrag kündigen
TV, Internet und Telefon kündigen in der Schweiz ist mit den richtigen Informationen unkompliziert - vorausgesetzt, Sie kennen die Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen Ihres Anbieters. Ob Swisscom, Sunrise, Salt, UPC oder ein kleinerer Provider: Die Konditionen unterscheiden sich teils erheblich. Häufige Gründe für eine Kündigung sind zu hohe monatliche Kosten, ein Wechsel zu einem günstigeren Kombi-Angebot, ein Umzug innerhalb der Schweiz oder ins Ausland sowie Unzufriedenheit mit Geschwindigkeit oder Servicequalität. In der Schweiz sind Mindestvertragslaufzeiten von 12 oder 24 Monaten üblich, und wer die Kündigungsfrist verpasst, riskiert eine automatische Verlängerung. Besonders bei Kombi-Abos für TV, Internet und Festnetz lohnt es sich, alle Vertragsbestandteile genau zu prüfen. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der gängigen Kündigungsbedingungen sowie eine Liste der Anbieter, bei denen Sie Ihr Abo direkt über Sepastop kündigen können.
Wie TV, Internet & Telefon-Vertrag kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Mindestvertragslaufzeit und automatische Verlängerung
- Die meisten TV-, Internet- und Telefonverträge in der Schweiz haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist verlängern sich viele Verträge automatisch - häufig um weitere 12 Monate, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.
- Einige Anbieter bieten auch Verträge ohne Mindestlaufzeit an, die monatlich kündbar sind. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder das Kundenportal Ihres Anbieters, um Ihre genaue Laufzeit und das Verlängerungsmodell zu kennen.
- Die Kündigungsfristen variieren je nach Anbieter und Vertragsmodell. Üblich sind 30 bis 60 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Manche Anbieter verlangen eine Kündigung per Ende eines Kalendermonats, andere zum Ende der Mindestlaufzeit.
- Achten Sie darauf, die Kündigung rechtzeitig einzureichen. Wird die Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um die vereinbarte Dauer.
- Bei Kombi-Abos (z. B. TV, Internet und Festnetz in einem Paket) kann die Kündigung eines einzelnen Bestandteils dazu führen, dass sich die Konditionen für die verbleibenden Dienste ändern oder ein Aufpreis anfällt. Prüfen Sie vorab, welche Auswirkungen eine Teilkündigung hat.
- Zusatzleistungen wie Sicherheitspakete, TV-Zusatzoptionen oder Cloud-Speicher müssen oft separat gekündigt werden. Diese enden nicht automatisch mit der Kündigung des Hauptvertrags.
- Wenn Sie eine Tarifänderung akzeptieren - etwa ein Upgrade auf eine schnellere Internetverbindung oder ein neues Kombi-Angebot - gilt dies bei vielen Anbietern als neuer Vertragsabschluss. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt dann erneut.
- Anbieter nutzen diese Strategie häufig gegen Ende der Laufzeit, indem sie leicht vergünstigte Konditionen anbieten. Stimmen Sie zu, sind Sie erneut für die volle Mindestlaufzeit gebunden.
- In bestimmten Fällen können Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht geltend machen - etwa bei einem Umzug ins Ausland, wenn der Anbieter am neuen Wohnort keinen Service anbieten kann, oder bei einseitigen Vertragsänderungen zu Ihrem Nachteil.
- Dokumentieren Sie in solchen Fällen den Grund schriftlich und legen Sie Nachweise bei (z. B. Mietvertrag im Ausland oder Bestätigung der Adressänderung).
- Viele Anbieter stellen Router, TV-Boxen oder andere Hardware leihweise zur Verfügung. Nach der Kündigung müssen diese Geräte in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist zurückgegeben werden, andernfalls können Gebühren für nicht retournierte Hardware anfallen. Informieren Sie sich rechtzeitig über den Rückgabeprozess.
- Kündigen Sie Ihren Vertrag immer schriftlich und bewahren Sie eine Bestätigung auf. Über Sepastop können Sie Ihre Kündigung einfach und sicher per Einschreiben versenden, sodass Sie einen Nachweis über den fristgerechten Versand haben.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
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Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.