Versicherung kündigen


Eine Versicherung kündigen in der Schweiz gelingt reibungslos, wenn Sie die geltenden Fristen und gesetzlichen Vorgaben kennen. Ob Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Auto- oder Krankenzusatzversicherung - es gibt viele gute Gründe, einen bestehenden Vertrag zu beenden. Häufige Anlässe sind ein günstigerer Anbieter mit vergleichbarem Leistungsumfang, veränderte Lebensumstände wie Umzug, Heirat oder Fahrzeugverkauf sowie doppelte Deckungen nach einem Zusammenzug. In der Schweiz bildet das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die rechtliche Grundlage für die Kündigung der meisten privaten Versicherungsverträge. Die Kündigungsfristen unterscheiden sich je nach Versicherungsart und Anbieter teils erheblich - bei Sachversicherungen gelten in der Regel drei Monate vor Vertragsablauf, während für die Grundversicherung nach KVG eigene Wechseltermine gelten. Wer seinen Vertrag fristgerecht und rechtssicher kündigen möchte, kann das Kündigungsschreiben bequem über Sepastop erstellen und versenden lassen.

Versicherung

Wie versicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz

  • Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die rechtliche Basis für die meisten privaten Versicherungsverträge in der Schweiz. Es regelt Kündigungsfristen, Formvorschriften und Sonderkündigungsrechte.
  • Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) unterliegt dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Ein Wechsel ist per Ende Juni möglich, sofern Ihr Kanton eine Prämienregion ohne Prämienänderung hat, sowie per Ende Dezember nach Bekanntgabe der neuen Prämien. Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Kasse eingegangen sein.
  • Krankenzusatzversicherungen fallen hingegen unter das VVG und haben eigene Kündigungsfristen, die im jeweiligen Vertrag festgelegt sind - häufig drei Monate zum Jahresende.
Kündigungsfristen und Laufzeiten
  • Die meisten Sachversicherungen wie Hausrat, Haftpflicht oder Motorfahrzeugversicherung haben eine Vertragslaufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
  • Die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Einige Anbieter akzeptieren kürzere Fristen - prüfen Sie dazu Ihre individuellen Vertragsbedingungen oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
  • Bei Lebensversicherungen und kapitalbildenden Policen gelten oft längere Laufzeiten. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, kann aber mit erheblichen finanziellen Einbussen verbunden sein, da der Rückkaufswert in den ersten Jahren deutlich unter den einbezahlten Prämien liegt.
Sonderkündigungsrecht
  • Nach einem Schadenfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen - in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Auszahlung oder Ablehnung der Leistung.
  • Bei einer Prämienerhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung steht Ihnen ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Die Frist beträgt üblicherweise 30 Tage nach Erhalt der Mitteilung über die Prämienanpassung.
  • Bei einer wesentlichen Änderung der AVB durch den Versicherer kann ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Prüfen Sie die Mitteilung Ihres Anbieters sorgfältig auf entsprechende Hinweise.
Praktische Tipps zur Kündigung
  • Kündigen Sie Ihre Versicherung immer schriftlich und idealerweise per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über den fristgerechten Zugang haben.
  • Notieren Sie sich das genaue Ablaufdatum Ihres Vertrags und setzen Sie rechtzeitig eine Erinnerung - so vermeiden Sie eine ungewollte Verlängerung um ein weiteres Jahr.
  • Prüfen Sie vor der Kündigung, ob eine Anschlussversicherung besteht, damit Sie nicht ohne Deckung dastehen. Besonders bei der Haftpflicht- und Motorfahrzeugversicherung kann eine Lücke teuer werden.
  • Über Sepastop können Sie Ihr Kündigungsschreiben schnell und unkompliziert erstellen und direkt an Ihren Versicherer versenden lassen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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