Zahnzusatzversicherung kündigen
Eine Zahnzusatzversicherung kündigen in der Schweiz gelingt reibungslos, wenn Sie die vertraglichen Fristen und Bedingungen kennen. Da die obligatorische Grundversicherung (KVG) zahnärztliche Behandlungen nur in seltenen Ausnahmefällen übernimmt, haben viele Versicherte eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Die Gründe für eine Kündigung sind vielfältig: steigende Prämien mit zunehmendem Alter, ein attraktiveres Angebot bei einem anderen Versicherer, veränderter Bedarf an zahnmedizinischen Leistungen oder Unzufriedenheit mit der Kostenübernahme. Zahnzusatzversicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und haben oft Mindestlaufzeiten von ein bis drei Jahren sowie Kündigungsfristen von drei Monaten. Besonders wichtig beim Wechsel: Viele Anbieter verlangen eine Gesundheitsprüfung und setzen Wartezeiten für bestimmte Leistungen an. Schliessen Sie daher immer zuerst eine neue Versicherung ab, bevor Sie die bestehende kündigen, um Deckungslücken zu vermeiden. Über Sepastop können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung bequem und fristgerecht per Einschreiben kündigen.
Wie zahnzusatzversicherung kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
- Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, Zahnersatz, Dentalhygiene und kieferorthopädische Massnahmen ganz oder teilweise übernimmt.
- In der Schweiz gehört sie zu den freiwilligen Zusatzversicherungen nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und unterliegt damit anderen Regeln als die obligatorische Grundversicherung nach KVG. Anders als bei der Grundversicherung dürfen Versicherer Anträge ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
- Die meisten Zahnzusatzversicherungen in der Schweiz können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
- Viele Verträge haben eine Mindestlaufzeit von ein bis drei Jahren. Gerade bei Zahnzusatzversicherungen wird die dreijährige Mindestlaufzeit häufig ausgereizt, es gibt aber auch Anbieter mit kürzeren Laufzeiten von einem Jahr.
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sich die meisten Verträge automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Einige wenige Anbieter ermöglichen eine monatliche Kündigung. Prüfen Sie Ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die genauen Konditionen.
- Erhöht der Versicherer die Prämie, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss dann innerhalb der im Vertrag genannten Frist nach Erhalt der Mitteilung erfolgen - häufig beträgt diese Frist 30 Tage.
- Beachten Sie: Mit zunehmendem Alter steigen die Prämien bei den meisten Anbietern. Ein Wechsel kann kurzfristig günstiger sein, langfristig aber teurer werden, da neue Versicherer ebenfalls altersabhängige Tarife berechnen.
- Beim Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung verlangen die meisten Anbieter eine Gesundheitsprüfung. Bestehende Zahnprobleme oder laufende Behandlungen können zu Leistungsausschlüssen oder Vorbehalten führen.
- Viele Versicherer setzen Wartezeiten von bis zu drei Jahren für bestimmte Leistungen wie Zahnersatz oder Kieferorthopädie an. Während dieser Zeit werden keine oder nur reduzierte Leistungen erbracht.
- Bereits absolvierte Wartezeiten bei Ihrem bisherigen Versicherer werden in der Regel nicht auf den neuen Vertrag angerechnet.
- Kündigen Sie immer schriftlich und idealerweise per Einschreiben, um den fristgerechten Zugang nachweisen zu können.
- Schliessen Sie eine neue Zahnzusatzversicherung ab, bevor Sie die bestehende kündigen, um Deckungslücken zu vermeiden.
- Vergleichen Sie vor einem Wechsel die Leistungen und Tarife verschiedener Anbieter sorgfältig - nicht nur den Preis, sondern auch den Umfang der gedeckten Behandlungen und die Höhe der jährlichen Leistungslimiten.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
z.B. Concordia Zahnzusatzversicherung, Sympany Zahnzusatzversicherung,...
Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
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