Unfallversicherung kündigen


Unfallversicherung kündigen in der Schweiz - hier erfahren Sie, worauf es ankommt. Die private Unfallversicherung ergänzt den obligatorischen UVG-Schutz und deckt Risiken im privaten Umfeld ab, etwa bei Sport, im Haushalt oder auf Reisen. Typische Leistungen sind Invaliditätskapital, Taggelder bei Verdienstausfall, Spitaltaggeld sowie Beiträge an Rehabilitationskosten. Gründe für eine Kündigung gibt es viele: ein günstigerer Anbieter, veränderte Lebensumstände wie Pensionierung oder Stellenwechsel, doppelte Deckung durch den Arbeitgeber oder ein Leistungsumfang, der nicht mehr zu den eigenen Bedürfnissen passt. Auch nach einer Prämienerhöhung besteht in der Regel ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Entscheidend ist, die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und das genaue Laufzeitende zu kennen, damit die Kündigung rechtzeitig wirksam wird. Über Sepastop erstellen und versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben einfach und fristgerecht - ohne Aufwand und mit Zustellnachweis.

Unfallversicherung

Wie unfallversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Abgrenzung zur obligatorischen Unfallversicherung (UVG)

  • In der Schweiz sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch über das Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die private Unfallversicherung bietet darüber hinaus zusätzlichen Schutz, der die Leistungen von Krankenkasse und UVG-Versicherung ergänzt - insbesondere bei Unfällen im privaten Bereich.
  • Selbstständigerwerbende, nicht erwerbstätige Personen und Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber sind nicht automatisch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Für sie kann eine private Unfallversicherung besonders sinnvoll sein.
  • Ereignet sich ein Unfall durch das Verschulden Dritter, etwa ein Sturz auf rutschigem Boden in einem Geschäft, ist grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Verursachers leistungspflichtig und nicht die eigene private Unfallversicherung.
Kündigungsfristen und Vertragslaufzeit
  • Private Unfallversicherungen in der Schweiz dürfen eine Mindestlaufzeit von maximal 3 Jahren haben. Viele Versicherer bieten jedoch Policen mit einer Erstlaufzeit von 1 Jahr an.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen 3 Monate vor Ablauf der Vertragsperiode. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
  • Das Versicherungsjahr beginnt in der Regel ab dem Datum des Vertragsabschlusses. In selteneren Fällen gilt das Kalenderjahr als Versicherungsjahr. Prüfen Sie Ihre Police, um das genaue Laufzeitende zu ermitteln.
Ausserordentliches Kündigungsrecht
  • Bei einer Prämienerhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung haben Sie in der Regel das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die Frist dafür beträgt üblicherweise 30 Tage nach Erhalt der Mitteilung.
  • Nach einem Schadenfall können je nach Vertragsbedingungen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag ausserordentlich kündigen. Prüfen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertrags für die genauen Regelungen.
  • Bei einer wesentlichen Änderung der Vertragsbedingungen durch den Versicherer, etwa einer Einschränkung des Deckungsumfangs, kann ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Praktische Tipps für die Kündigung
  • Kündigen Sie immer schriftlich und idealerweise per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über den fristgerechten Versand haben.
  • Stellen Sie sicher, dass keine Deckungslücke entsteht. Schliessen Sie eine neue Versicherung ab, bevor die alte endet, falls Sie weiterhin Schutz benötigen.
  • Bewahren Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens sowie den Einschreibebeleg auf, bis Sie die schriftliche Bestätigung des Versicherers erhalten haben.
  • Über Sepastop können Sie Ihr Kündigungsschreiben schnell und unkompliziert erstellen und versenden lassen - inklusive Zustellnachweis.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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