Kfz-Versicherung kündigen


Die Kfz-Versicherung kündigen in der Schweiz gelingt reibungslos, wenn Sie die geltenden Fristen und Bedingungen kennen. Ob Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung - es gibt zahlreiche Gründe, den bestehenden Vertrag zu beenden: zu hohe Prämien, unbefriedigende Schadenabwicklung, ein Fahrzeugwechsel oder der Verkauf des Autos. Auch ein Umzug ins Ausland oder ein günstigeres Angebot eines anderen Versicherers motivieren viele Fahrzeughalter zum Wechsel. In der Schweiz beträgt die ordentliche Kündigungsfrist für die Motorfahrzeugversicherung in der Regel drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode. Daneben bestehen Sonderkündigungsrechte, etwa nach einem Schadenfall oder bei einer Prämienerhöhung. Wichtig zu wissen: Da die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge in der Schweiz obligatorisch ist, sollten Sie vor der Kündigung immer einen Anschlussvertrag sicherstellen. Über Sepastop können Sie Ihre Autoversicherung bequem und fristgerecht kündigen, ohne sich selbst um den Papierkram kümmern zu müssen. Nachfolgend finden Sie alle Details zu Kündigungsfristen, Sonderkündigungsrechten und dem korrekten Vorgehen.

Kfz-Versicherung

Wie kfz-versicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung

  • Kfz-Versicherungsverträge in der Schweiz haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode. Endet Ihr Vertrag beispielsweise am 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. September beim Versicherer eingegangen sein.
  • Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Prüfen Sie daher rechtzeitig Ihre Vertragsunterlagen oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), um die genaue Kündigungsfrist und den Ablauftermin zu kennen.
  • Einige Versicherer bieten kürzere Kündigungsfristen oder flexible Vertragslaufzeiten an. Besonders bei neueren Policen lohnt sich ein genauer Blick in die AVB.
Ausserordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht)
  • Nach einem Schadenfall: Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer haben das Recht, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen. Die Kündigung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Schadenregulierung erfolgen. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob Sie den Schaden verursacht haben oder nicht.
  • Bei einer Prämienerhöhung: Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne dass eine Leistungsverbesserung vorliegt, können Sie den Vertrag per Änderungstermin kündigen. Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Sie rechtzeitig und schriftlich über die Erhöhung zu informieren. Reagieren Sie innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist.
  • Verkauf, Stilllegung oder Handwechsel des Fahrzeugs: Beim Verkauf oder der Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs endet die Versicherungspflicht. Sie können die Kfz-Versicherung in diesem Fall per sofort kündigen. Legen Sie dem Kündigungsschreiben eine Kopie des Kaufvertrags, der Abmeldebescheinigung oder des Fahrzeugausweises bei.
  • Wechsel des Halters: Geht das Fahrzeug an einen neuen Halter über, erlischt der bestehende Versicherungsvertrag in der Regel automatisch. Klären Sie dies mit Ihrem Versicherer ab, um Doppelversicherungen zu vermeiden.
Praktische Tipps für die Kündigung Ihrer Autoversicherung
  • Kündigen Sie Ihre Motorfahrzeugversicherung immer schriftlich und idealerweise per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über den fristgerechten Eingang haben.
  • Schliessen Sie vor der Kündigung einen neuen Versicherungsvertrag ab. In der Schweiz ist die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge obligatorisch. Ohne gültige Versicherung darf das Fahrzeug nicht im Strassenverkehr bewegt werden, und das Strassenverkehrsamt wird die Kontrollschilder einziehen.
  • Vergleichen Sie vor dem Wechsel verschiedene Angebote, um die für Ihre Bedürfnisse passende Deckung zum besten Preis zu finden.
  • Über sepastop.eu können Sie Ihre Kündigung bequem online aufgeben. Sepastop sorgt dafür, dass Ihr Kündigungsschreiben korrekt und rechtzeitig beim Versicherer eingeht.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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