Politische Parteien-Mitgliedschaft kündigen


Eine Parteimitgliedschaft kündigen in der Schweiz ist jederzeit möglich, da weder das Gesetz noch die meisten Parteistatuten eine verbindliche Kündigungsfrist vorsehen. Der Austritt muss jedoch schriftlich erklärt und an die richtige Stelle gerichtet werden - in der Regel an die Ortssektion oder die Kantonalpartei, bei der Sie als Mitglied geführt werden. Häufige Gründe für einen Parteiaustritt sind veränderte politische Überzeugungen, Unzufriedenheit mit der Parteilinie oder der Wunsch, die jährlichen Mitgliedsbeiträge einzusparen. Ob SVP, SP, FDP, Die Mitte, Grüne oder eine kleinere Partei - das Vorgehen ist grundsätzlich bei allen Schweizer Parteien ähnlich. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Kündigungsbedingungen, praktische Tipps zum Ablauf und Hinweise zur Beitragsrückerstattung. Mit Sepastop erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben in wenigen Minuten und lassen es direkt an die korrekte Adresse versenden.

Politische Parteien

Wie Politische Parteien-Mitgliedschaft kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Keine Kündigungsfrist bei Schweizer Parteien

  • Die Mitgliedschaft bei einer politischen Partei in der Schweiz kann jederzeit gekündigt werden. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist. Auch die Statuten der grossen Parteien wie SVP, SP, FDP, Die Mitte oder Grüne sehen in der Regel keine Sperrfrist oder Mindestmitgliedschaftsdauer vor.
  • Der Austritt muss schriftlich erklärt werden. Eine mündliche oder telefonische Kündigung wird von den meisten Parteien nicht akzeptiert, da ein schriftlicher Nachweis für die Mitgliederverwaltung erforderlich ist.
  • Der Austritt wird in der Regel ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem das Kündigungsschreiben bei der zuständigen Stelle eingeht.
Richtiger Empfänger der Kündigung
  • Politische Parteien in der Schweiz sind stark föderalistisch organisiert. Die Mitgliedschaft besteht in den meisten Fällen bei der Ortssektion oder der Kantonalpartei, nicht bei der nationalen Partei.
  • Senden Sie Ihre Kündigung daher an diejenige Stelle, bei der Sie als Mitglied geführt werden. Diese Information finden Sie auf Ihrer Beitrittsbestätigung, auf der letzten Beitragsrechnung oder im Mitgliederportal der Partei.
  • Falls Sie unsicher sind, empfiehlt es sich, die Kündigung sowohl an die lokale Sektion als auch an die Kantonalpartei zu senden. So stellen Sie sicher, dass Ihr Austritt korrekt erfasst wird.
Mitgliedsbeiträge und Rückerstattung
  • Parteibeiträge werden in der Schweiz üblicherweise einmal jährlich erhoben, häufig zu Beginn des Kalenderjahres.
  • Bereits bezahlte Beiträge werden nach einem Austritt in der Regel nicht zurückerstattet. Reichen Sie Ihre Kündigung daher möglichst vor dem nächsten Beitragseinzug ein, um unnötige Kosten zu vermeiden.
  • Einige wenige Parteien berechnen den Beitrag anteilig (pro rata), dies ist jedoch die Ausnahme. Prüfen Sie im Zweifelsfall die Statuten Ihrer Sektion.
Praktische Tipps für den Parteiaustritt
  • Geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und - falls vorhanden - Ihre Mitgliedsnummer an.
  • Versenden Sie das Schreiben idealerweise per Einschreiben, damit Sie einen Zustellnachweis haben. Bewahren Sie zudem eine Kopie für Ihre Unterlagen auf.
  • Prüfen Sie nach dem Austritt, ob allfällige Daueraufträge oder LSV-Einzugsermächtigungen für den Parteibeitrag bei Ihrer Bank gestoppt werden müssen. Andernfalls könnte der Beitrag trotz Kündigung weiterhin abgebucht werden.
  • Über Sepastop können Sie Ihr Kündigungsschreiben bequem online erstellen und direkt an die richtige Adresse versenden lassen - schnell, sicher und ohne Aufwand.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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