Wie kann ich meine Zurich Versicherung kündigen?
Möchten Sie ein Zurich Versicherung kündigen? Wie muss man dabei vorgehen und was muss man beachten? Im Folgenden erklären wir es Ihnen in einfachen Worten.
Überlassen Sie uns die Arbeit! Lassen Sie uns Ihr Kündigungsschreiben an Zurich verschicken. Füllen Sie bitte das Standardformular aus, und wir versenden Ihr Schreiben per Einschreiben mit Versandnachweis. Damit gehen Sie auf Nummer sicher.
- Welche Versicherungen von Zurich kann ich kündigen?
- Welche Angaben benötigt Zurich?
- Allgemeine Versicherungsbedingungen in Schweiz
- Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
- Kann ich mich auch direkt an Zurich wenden?
1. Welche Versicherungen von Zurich kann ich kündigen?
Sie können diese Zurich-Versicherungen über sepastop.eukündigen.
2. Welche Angaben benötigt Zurich?
Um Ihren Versicherungsvertrag zu kündigen, benötigt Zurich die folgenden Angaben.
- Angaben zu Name und Adresse
- Versicherungsnummer
Sie finden Ihre Versicherungsnummer auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Vertrag. Haben Sie diese(n) nicht zur Hand? Kein Problem. Anhand Ihrer personenbezogenen Daten kann der Versicherer im Normalfall die Versicherungsnummer herausfinden (sofern Sie nicht mehrere Versicherungen haben).
Vergessen Sie bitte nicht, Ihr Kündigungsschreiben zu unterschreiben!
3. Allgemeine Versicherungsbedingungen in Schweiz
Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz
- Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die rechtliche Basis für die meisten privaten Versicherungsverträge in der Schweiz. Es regelt Kündigungsfristen, Formvorschriften und Sonderkündigungsrechte.
- Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) unterliegt dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Ein Wechsel ist per Ende Juni möglich, sofern Ihr Kanton eine Prämienregion ohne Prämienänderung hat, sowie per Ende Dezember nach Bekanntgabe der neuen Prämien. Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Kasse eingegangen sein.
- Krankenzusatzversicherungen fallen hingegen unter das VVG und haben eigene Kündigungsfristen, die im jeweiligen Vertrag festgelegt sind - häufig drei Monate zum Jahresende.
- Die meisten Sachversicherungen wie Hausrat, Haftpflicht oder Motorfahrzeugversicherung haben eine Vertragslaufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Einige Anbieter akzeptieren kürzere Fristen - prüfen Sie dazu Ihre individuellen Vertragsbedingungen oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
- Bei Lebensversicherungen und kapitalbildenden Policen gelten oft längere Laufzeiten. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, kann aber mit erheblichen finanziellen Einbussen verbunden sein, da der Rückkaufswert in den ersten Jahren deutlich unter den einbezahlten Prämien liegt.
- Nach einem Schadenfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen - in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Auszahlung oder Ablehnung der Leistung.
- Bei einer Prämienerhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung steht Ihnen ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Die Frist beträgt üblicherweise 30 Tage nach Erhalt der Mitteilung über die Prämienanpassung.
- Bei einer wesentlichen Änderung der AVB durch den Versicherer kann ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Prüfen Sie die Mitteilung Ihres Anbieters sorgfältig auf entsprechende Hinweise.
- Kündigen Sie Ihre Versicherung immer schriftlich und idealerweise per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über den fristgerechten Zugang haben.
- Notieren Sie sich das genaue Ablaufdatum Ihres Vertrags und setzen Sie rechtzeitig eine Erinnerung - so vermeiden Sie eine ungewollte Verlängerung um ein weiteres Jahr.
- Prüfen Sie vor der Kündigung, ob eine Anschlussversicherung besteht, damit Sie nicht ohne Deckung dastehen. Besonders bei der Haftpflicht- und Motorfahrzeugversicherung kann eine Lücke teuer werden.
- Über Sepastop können Sie Ihr Kündigungsschreiben schnell und unkompliziert erstellen und direkt an Ihren Versicherer versenden lassen.
4. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
Ihre Einzugsermächtigung endet automatisch, wenn Sie Ihre Versicherung kündigen.
Bitte kontaktieren Sie Zurich, wenn Sie nur Ihre Einzugsermächtigung kündigen möchten. Möchten Sie Ihre Einzugsermächtigung auf eine andere Kontonummer übertragen? Bitte kontaktieren Sie dann Ihre Bank direkt.
Erfahren Sie mehr über die SEPA-Lastschrift.
5. Kann ich mich auch direkt an Zurich wenden?
Sie möchten die Versicherung lieber selbst kündigen? Hier finden Sie die Kontaktdaten von Zurich:
Zurich Versicherungs-Gesellschaft AG
Mythenquai 2
8002 Zürich
Switzerland
Sie können Zurich auch telefonisch unter None oder per E-Mail unter None kontaktieren.
Wir raten Ihnen immer, Ihre Kündigung dem Versicherer per Einschreiben zu schicken. Mit der Trackingnummer und dem Versandnachweis gehen Sie bei Ihrer Kündigung auf Nummer sicher.
Neben Zurich können Sie auf unserer Website auch anderen Versicherungen kündigen wie: Touring Club Schweiz (TCS), Allianz Versicherung, Assura Versicherung, Generali Versicherung, Concordia Versicherung
Für CHF 16,95 versenden wir Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Zurich.
Auf sepastop.eu Versicherung kündigen
Überlassen Sie uns die Arbeit! Lassen Sie uns Ihr Kündigungsschreiben an Zurich verschicken. Füllen Sie bitte das Standardformular aus, und wir versenden Ihr Schreiben per Einschreiben mit Versandnachweis. Damit gehen Sie auf Nummer sicher.
Wählen Sie Ihre Versicherung und kündigen Sie jetzt gleich
Über 3,6 Millionen Verbraucher haben bereits über sepastop.eu gekündigt
Zuletzt aktualisiert: , Autor(in): Leen Bels

