Krankenversicherung kündigen
Krankenversicherung kündigen in der Schweiz erfordert die Einhaltung klar definierter Fristen, die sich je nach Versicherungsart unterscheiden. Die obligatorische Grundversicherung nach KVG können Versicherte in der Regel per Ende Jahr kündigen, während Zusatzversicherungen nach VVG eigenen vertraglichen Regelungen unterliegen. Häufige Gründe für einen Krankenkassenwechsel sind steigende Prämien, ein attraktiveres Preis-Leistungs-Verhältnis bei einem anderen Anbieter oder veränderte Lebensumstände wie ein Umzug oder Familienzuwachs. Besonders im Herbst, wenn die Prämien für das Folgejahr veröffentlicht werden, lohnt sich ein Vergleich der Angebote. Entscheidend ist, die Kündigungsfristen exakt einzuhalten, damit kein Unterbruch im Versicherungsschutz entsteht. Über sepastop.eu können Sie Ihre Krankenversicherung unkompliziert und fristgerecht kündigen - so gelingt der Wechsel zu einem neuen Anbieter ohne Deckungslücke. Weiter unten finden Sie alle relevanten Kündigungsfristen und praktischen Hinweise im Detail.
Wie krankenversicherung kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Grundversicherung (KVG) kündigen
- Die obligatorische Grundversicherung kann in der Schweiz grundsätzlich per 31. Dezember jedes Jahres gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein - nicht bloss abgeschickt.
- Versicherte mit einer höheren Wahlfranchise (z. B. CHF 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500) sind für ein Kalenderjahr gebunden und können ebenfalls per Ende Jahr wechseln, sofern die Frist eingehalten wird.
- Wer ein alternatives Versicherungsmodell gewählt hat (z. B. HMO, Hausarzt- oder Telmed-Modell), kann je nach Vertragsbedingungen auch per 30. Juni kündigen. In diesem Fall muss die Kündigung bis spätestens 31. März beim Versicherer eintreffen.
- Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Prämienerhöhungen. Die neuen Prämien werden jeweils Ende September vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt und im Oktober den Versicherten mitgeteilt. Innerhalb der ordentlichen Frist bis Ende November kann dann gekündigt werden.
- Bei einem Kantonswechsel (Umzug in einen anderen Kanton) können sich die Prämien ändern. Auch in diesem Fall besteht ein Kündigungsrecht per Ende des laufenden Monats, sofern die Kündigung fristgerecht erfolgt.
- Zusatzversicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und nicht dem KVG. Die Kündigungsfristen sind im jeweiligen Vertrag festgelegt und betragen in der Regel drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode.
- Viele Zusatzversicherungen haben eine Mindestvertragsdauer von einem bis fünf Jahren. Eine ordentliche Kündigung ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich.
- Bei einer Prämienerhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung erfolgen.
- Beachten Sie: Neue Zusatzversicherungen können eine Gesundheitsprüfung verlangen. Schliessen Sie daher zuerst die neue Zusatzversicherung ab und kündigen Sie erst nach der Aufnahmebestätigung.
- Kündigen Sie Ihre Krankenversicherung immer schriftlich per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über den fristgerechten Eingang haben.
- Schliessen Sie zuerst eine neue Grundversicherung ab, bevor Sie die alte kündigen. Jeder Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Sie in die Grundversicherung aufzunehmen - eine Ablehnung ist nicht zulässig.
- Grundversicherung und Zusatzversicherung können unabhängig voneinander gekündigt werden. Sie müssen nicht beim gleichen Anbieter versichert sein.
- Vergleichen Sie die Prämien jeweils im Oktober, wenn die neuen Tarife veröffentlicht werden. Nutzen Sie den offiziellen Prämienrechner des BAG (priminfo.admin.ch) für einen neutralen Vergleich.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
z.B. CSS Versicherung, Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen, Assura Krankenversicherung, Swica Krankenversicherung, Groupe Mutuel Krankenversicherung,...
Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.
