Wie kann ich meine Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen kündigen?
Möchten Sie ein Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen kündigen? Wie muss man dabei vorgehen und was muss man beachten? Im Folgenden erklären wir es Ihnen in einfachen Worten.
Überlassen Sie uns die Arbeit! Lassen Sie uns Ihr Kündigungsschreiben an Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen verschicken. Füllen Sie bitte das Standardformular aus, und wir versenden Ihr Schreiben per Einschreiben mit Versandnachweis. Damit gehen Sie auf Nummer sicher.
- Welche Versicherungen von Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen kann ich kündigen?
- Welche Angaben benötigt Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen?
- Allgemeine Versicherungsbedingungen in Schweiz
- Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
- Kann ich mich auch direkt an Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen wenden?
1. Welche Versicherungen von Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen kann ich kündigen?
Sie können diese Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen-Versicherungen über sepastop.eukündigen.
2. Welche Angaben benötigt Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen?
Um Ihren Versicherungsvertrag zu kündigen, benötigt Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen die folgenden Angaben.
- Angaben zu Name und Adresse
- Versicherungsnummer
Sie finden Ihre Versicherungsnummer auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Vertrag. Haben Sie diese(n) nicht zur Hand? Kein Problem. Anhand Ihrer personenbezogenen Daten kann der Versicherer im Normalfall die Versicherungsnummer herausfinden (sofern Sie nicht mehrere Versicherungen haben).
Vergessen Sie bitte nicht, Ihr Kündigungsschreiben zu unterschreiben!
3. Allgemeine Versicherungsbedingungen in Schweiz
Grundversicherung (KVG) kündigen
- Die obligatorische Grundversicherung kann in der Schweiz grundsätzlich per 31. Dezember jedes Jahres gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein - nicht bloss abgeschickt.
- Versicherte mit einer höheren Wahlfranchise (z. B. CHF 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500) sind für ein Kalenderjahr gebunden und können ebenfalls per Ende Jahr wechseln, sofern die Frist eingehalten wird.
- Wer ein alternatives Versicherungsmodell gewählt hat (z. B. HMO, Hausarzt- oder Telmed-Modell), kann je nach Vertragsbedingungen auch per 30. Juni kündigen. In diesem Fall muss die Kündigung bis spätestens 31. März beim Versicherer eintreffen.
- Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Prämienerhöhungen. Die neuen Prämien werden jeweils Ende September vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt und im Oktober den Versicherten mitgeteilt. Innerhalb der ordentlichen Frist bis Ende November kann dann gekündigt werden.
- Bei einem Kantonswechsel (Umzug in einen anderen Kanton) können sich die Prämien ändern. Auch in diesem Fall besteht ein Kündigungsrecht per Ende des laufenden Monats, sofern die Kündigung fristgerecht erfolgt.
- Zusatzversicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und nicht dem KVG. Die Kündigungsfristen sind im jeweiligen Vertrag festgelegt und betragen in der Regel drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode.
- Viele Zusatzversicherungen haben eine Mindestvertragsdauer von einem bis fünf Jahren. Eine ordentliche Kündigung ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich.
- Bei einer Prämienerhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung erfolgen.
- Beachten Sie: Neue Zusatzversicherungen können eine Gesundheitsprüfung verlangen. Schliessen Sie daher zuerst die neue Zusatzversicherung ab und kündigen Sie erst nach der Aufnahmebestätigung.
- Kündigen Sie Ihre Krankenversicherung immer schriftlich per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über den fristgerechten Eingang haben.
- Schliessen Sie zuerst eine neue Grundversicherung ab, bevor Sie die alte kündigen. Jeder Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Sie in die Grundversicherung aufzunehmen - eine Ablehnung ist nicht zulässig.
- Grundversicherung und Zusatzversicherung können unabhängig voneinander gekündigt werden. Sie müssen nicht beim gleichen Anbieter versichert sein.
- Vergleichen Sie die Prämien jeweils im Oktober, wenn die neuen Tarife veröffentlicht werden. Nutzen Sie den offiziellen Prämienrechner des BAG (priminfo.admin.ch) für einen neutralen Vergleich.
4. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
Ihre Einzugsermächtigung endet automatisch, wenn Sie Ihre Versicherung kündigen.
Bitte kontaktieren Sie Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen, wenn Sie nur Ihre Einzugsermächtigung kündigen möchten. Möchten Sie Ihre Einzugsermächtigung auf eine andere Kontonummer übertragen? Bitte kontaktieren Sie dann Ihre Bank direkt.
Erfahren Sie mehr über die SEPA-Lastschrift.
5. Kann ich mich auch direkt an Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen wenden?
Sie möchten die Versicherung lieber selbst kündigen? Hier finden Sie die Kontaktdaten von Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen:
Groupe Mutuel
Rue des Cèdres 5
Postfach
1919 Martigny
Switzerland
Sie können Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen auch telefonisch unter 0848 803 111 oder per E-Mail unter Kontakt Formular kontaktieren.
Wir raten Ihnen immer, Ihre Kündigung dem Versicherer per Einschreiben zu schicken. Mit der Trackingnummer und dem Versandnachweis gehen Sie bei Ihrer Kündigung auf Nummer sicher.
Neben Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen können Sie auf unserer Website auch anderen Versicherungen kündigen wie: CSS Versicherung, Groupe Mutuel Kranken- und…, Assura Krankenversicherung, Groupe Mutuel Krankenversi…, Swica Krankenversicherung
Für CHF 16,95 versenden wir Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen.
Auf sepastop.eu Versicherung kündigen
Überlassen Sie uns die Arbeit! Lassen Sie uns Ihr Kündigungsschreiben an Groupe Mutuel Kranken- und Unfallzusatzversicherungen verschicken. Füllen Sie bitte das Standardformular aus, und wir versenden Ihr Schreiben per Einschreiben mit Versandnachweis. Damit gehen Sie auf Nummer sicher.
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Zuletzt aktualisiert: , Autor(in): Leen Bels

