Wie Tages-Anzeiger kündigen?

Möchten Sie Tages-Anzeiger kündigen? Dann gibt es ein paar Dinge, auf die man achten muss. Wir listen die wichtigsten Dinge für Sie auf.

Tages-Anzeiger kündigen
Haben Sie keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Füllen Sie das obige Formular aus und wir senden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Tages-Anzeiger. Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun!

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    Allgemeines
  1. Tages-Anzeiger Kündigungsfrist & Bedingungen
  2. Welche Angaben benötigt Tages-Anzeiger?
  3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
  4. Kann ich mich auch direkt an Tages-Anzeiger wenden?

  5. Häufig gestellte Fragen
  6. Erhalte ich eine Rückerstattung, wenn ich mein Tagi-Abo kündige?
  7. Kann ich mein Tages-Anzeiger-Abo von Print auf Digital umstellen statt zu kündigen?
  8. Verlängert sich ein Probe-Abo beim Tages-Anzeiger automatisch?
  9. Was passiert mit meinem digitalen Zugang nach der Kündigung des Tages-Anzeigers?

1. Tages-Anzeiger Kündigungsfrist & Bedingungen

2. Welche Angaben benötigt Tages-Anzeiger?

Um Ihre Kündigung abzuschließen, benötigt Tages-Anzeiger die folgenden Angaben. Bitte geben Sie diese Details in Ihrem Kündigungsschreiben an:

  • Abonummer

Sie können sich nicht mehr an Ihre Vertragsdaten erinnern? Kein Problem. Anhand Ihrer persönlichen Daten kann das Unternehmen diese in der Regel selbst herausfinden.

3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?

Wenn Sie Ihren Vertrag mit Tages-Anzeiger kündigen, erlischt die Einzugsermächtigung automatisch. Sie müssen nichts weiter tun.

Möchten Sie nur Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, ohne den Vertrag zu kündigen? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Tages-Anzeiger. Kontaktieren Sie das Unternehmen auch, wenn Sie eine Einzugsermächtigung für eine andere Kontonummer erteilen möchten.

Erfahren Sie mehr über die SEPA-Lastschrift.

4. Kann ich mich auch direkt an Tages-Anzeiger wenden?

Ziehen Sie es vor, Ihre Kündigung selbst zu veranlassen? Hier finden Sie die Kontaktdaten von Tages-Anzeiger:

Tamedia AG
Tages-Anzeiger Abo-Service
Werdstrasse 21
8021 Zürich
Switzerland

Sie können Tages-Anzeiger auch telefonisch unter 044 404 64 64 oder über customerservice@tamedia.ch kontaktieren.

Wir raten Ihnen immer, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Auf diese Weise haben Sie einen rechtsgültigen Versandbeleg und wissen mit Sicherheit, dass die Kündigung erfolgt ist.

Für CHF 16,95 versenden wir Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Tages-Anzeiger.

5. Erhalte ich eine Rückerstattung, wenn ich mein Tagi-Abo kündige?

Bereits bezahlte Abogebühren werden in der Regel nicht zurückerstattet. Das Abonnement bleibt bis zum Ende der bezahlten Laufzeit aktiv. In Ausnahmefällen, etwa bei einem Umzug ins Ausland, kann es sich lohnen, den Kundenservice direkt zu kontaktieren und nach einer anteiligen Rückerstattung zu fragen.

6. Kann ich mein Tages-Anzeiger-Abo von Print auf Digital umstellen statt zu kündigen?

Ja, der Tages-Anzeiger bietet verschiedene Abomodelle an, darunter reine Digital-Abonnements. Statt einer Kündigung können Sie beim Kundenservice einen Wechsel von Print auf Digital beantragen. Beachten Sie, dass sich dabei die Konditionen und der Preis ändern können.

7. Verlängert sich ein Probe-Abo beim Tages-Anzeiger automatisch?

Probe-Abonnements sind von der automatischen Verlängerung ausgenommen und enden in der Regel automatisch nach Ablauf der Probezeit. Prüfen Sie dennoch die genauen Bedingungen Ihres Probe-Abos, da je nach Angebot unterschiedliche Regelungen gelten können.

8. Was passiert mit meinem digitalen Zugang nach der Kündigung des Tages-Anzeigers?

Nach der Kündigung Ihres Tages-Anzeiger-Abonnements verlieren Sie den Zugang zu allen digitalen Inhalten (z. B. E-Paper und Tagi-App) zum Ende der bezahlten Aboperiode. Kostenlose Inhalte auf der Website bleiben weiterhin zugänglich, Premium-Artikel jedoch nicht mehr.

Mit sepastop.eu geht Kündigen ganz leicht

Haben Sie keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Füllen Sie das obige Formular aus und wir senden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Tages-Anzeiger. Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun!

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Zuletzt aktualisiert: , Autor(in): Leen Bels

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