Ein Girokonto kann komplikationslos und innerhalb kürzester Zeit gekündigt werden. Für die Kontoschließung fallen keine Gebühren an. Jedoch ist es wichtig, dass die Kündigung nicht überstürzt erfolgt – bevor das Girokonto gekündigt wird, sollte bereits ein neues Girokonto vorhanden sein. Wichtig ist, dass die Zahlungspartner darüber in Kenntnis gesetzt wurden, sodass sie bereits die neuen Kontodaten haben, bevor das alte Girokonto gekündigt wird. Greifen die Zahlungspartner auf das alte Girokonto zu, das mitunter nicht mehr existiert, so entstehen mitunter Mahnspesen, die den fälligen Betrag in die Höhe treiben. Diese Mehrkosten können mit ein paar Tipps und Tricks jedoch problemlos verhindert werden.

Warum sollte das bestehende Girokonto gekündigt werden?
Ein Girokonto ist nichts anderes als ein Einstiegsprodukt – entscheidet sich der Kunde für ein kostenloses Girokonto, so geht die Bank davon aus, dass sie den Kunden langfristig binden kann. Doch am Ende interessiert die Bank nicht nur eine lange Bindung – die Institute wollen natürlich auch neue Kunden gewinnen und präsentieren immer wieder neue Angebote. Genau deshalb ist es wichtig, dass im Vorfeld ein Girokonten-Vergleich durchgeführt wird. Auch dann, wenn bereits ein Girokonto besteht, sollte immer wieder auf neue Angebote oder auf die Konditionen der anderen Banken geachtet werden.
Vor Jahren gab es etwa noch hohe Kontoführungsgebühren, extrem überzogene Dispositionszinsen und mitunter auch Kosten für das Online-Banking oder nur wenig inkludierte Überweisungen. Heute verzichten immer mehr Banken auf Kontoführungsgebühren und versuchen auch die anderen Kosten und Gebühren so gering wie möglich zu halten. Online-Banken bieten sogar komplett kostenlose Girokonten an. Wer also für sein Konto bezahlen muss und bemerkt, dass es auch Anbieter gibt, die kostenlose Girokonten anbieten, wird wohl die Bank wechseln wollen.
Doch viele Kunden bleiben bei ihrer Bank, weil sie Angst vor einem großen Aufwand haben, der im Zuge des Wechsels entsteht. Viele Kunden sind der Ansicht, dass die Kündigung kompliziert ist, viel Zeit in Anspruch nimmt und mitunter auch noch Geld kostet. Das ist jedoch nicht richtig.
Die Vorbereitung
Wichtig ist, dass bereits ein neues Girokonto besteht, bevor das aktuelle Konto gekündigt wird. Die Zahlungspartner, die monatlich, halbjährlich oder jährliche Abbuchungen durchführen, müssen natürlich informiert werden, dass nun eine neue Kontoverbindung besteht. In vielen Fällen erledigt das die neue Bank; wer sicher sein will, dass alle Zahlungspartner informiert wurden, kann auch selbständig Kontakt aufnehmen oder mitunter nachfragen, ob die neuen Kontodaten von der Bank übermittelt wurden. Von Vorteil ist, wenn die beiden Girokonten parallel bestehen – zumindest für ein bis drei Monate. So kann der Kunde sicher sein, dass er keine Posten vergessen hat.
Für die endgültige Kündigung ist ein Schreiben ausreichend: Der Kunde gibt seinen Namen, die Kontonummer und auch den Wunsch bekannt, dass er das Konto kündigen möchte – in weiterer Folge muss der Kontoinhaber die Kündigungsfrist (bankabhängig) abwarten, sodass das Konto ganz geschlossen wird. Mitunter wird die Kündigung auch von der neuen Bank durchgeführt, sodass der Konsument gar keinen Aufwand hat.
Was passiert, wenn der Kontoinhaber verstorben ist?
Doch wie kann das Girokonto gekündigt werden, nachdem der Inhaber verstorben ist? Das Oberlandesgericht Brandenburg hat sich mit dieser Thematik befasst und kam zu dem Ergebnis, dass eine Erbengemeinschaft einen Sparvertrag, einen Girovertrag oder auch ein Tagesgeldkonto mit einer einfachen Stimmenmehrheit kündigen kann, sofern die Kündigung eine Maßnahme der Nachlassverwaltung darstellt. Besteht eine ordnungsgemäße Verwaltung, so genügt die Stimmenmehrheit.