Wie kann ich Telekom kündigen?

Möchten Sie Telekom kündigen? Dann gibt es ein paar Dinge, auf die man achten muss. Wir listen die wichtigsten Dinge für Sie auf.

Haben Sie keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Füllen Sie das obige Formular aus und wir senden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Telekom. Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun!
Telekom kündigen
    Allgemeines
  1. Telekom Kündigungsfrist & Bedingungen
  2. Welche Angaben benötigt Telekom?
  3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
  4. Kann ich mich auch direkt an Telekom wenden?

  5. Häufig gestellte Fragen
  6. Bekomme ich mein Restguthaben ausgezahlt, wenn ich meine Prepaid-Karte kündige?
  7. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich ins Ausland ziehe?
  8. Kann ich kündigen, wenn ich umziehe und/oder mit meinem Partner zusammenziehe?
  9. Kann ich meinen Vertrag vorübergehend stillegen lassen?

1. Telekom Kündigungsfrist & Bedingungen

Klassische Telekom-Verträge haben oft Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten. Sie verlängern sich um 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 1 Monat oder 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.

Auch gibt es Verträge auf monatlicher Basis, die mit einer Frist von 6 Tagen zum Ende der aktuellen Monatsperiode gekündigt werden können.

Außerdem werden von der Telekom auch noch einige wenige Prepaid-Tarife ohne Laufzeit angeboten, die jederzeit beendet werden können, indem die automatische Verlängerung deaktiviert wird.

Bei Zusatzpaketen gelten meist nur 2 Wochen Kündigungsfrist.

2. Welche Angaben benötigt Telekom?

Um Ihre Kündigung abzuschließen, benötigt Telekom die folgenden Angaben. Bitte geben Sie diese Details in Ihrem Kündigungsschreiben an:

  • Kundennummer
  • Telefon- oder Handynummer

Sie finden Ihre Kundennummer in der oberen, rechten Ecke Ihrer monatlichen Abrechnung, auf Ihrem Originalvertrag oder indem Sie sich online in Ihr Kundenkonto einloggen.

Sie können sich nicht mehr an Ihre Vertragsdaten erinnern? Kein Problem. Anhand Ihrer persönlichen Daten kann das Unternehmen diese in der Regel selbst herausfinden.

3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?

Wenn Sie Ihren Vertrag mit Telekom kündigen, erlischt die Einzugsermächtigung automatisch. Sie müssen nichts weiter tun.

Möchten Sie nur Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, ohne den Vertrag zu kündigen? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Telekom. Kontaktieren Sie das Unternehmen auch, wenn Sie eine Einzugsermächtigung für eine andere Kontonummer erteilen möchten.

Erfahren Sie mehr über die SEPA-Lastschrift.

4. Kann ich mich auch direkt an Telekom wenden?

Ziehen Sie es vor, Ihre Kündigung selbst zu veranlassen? Hier finden Sie die Kontaktdaten von Telekom:

Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53227 Bonn
Deutschland

Sie können Telekom auch telefonisch unter 0800 33 02202 oder per E-Mail unter Kontakt Formular kontaktieren.

Wir raten Ihnen immer, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Auf diese Weise haben Sie einen rechtsgültigen Versandbeleg und wissen mit Sicherheit, dass die Kündigung erfolgt ist.

Für 14,95 € versenden wir Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Telekom.

5. Bekomme ich mein Restguthaben ausgezahlt, wenn ich meine Prepaid-Karte kündige?

Ja, Ihr Restguthaben wird Ihnen erstattet. Hierfür müssen Sie einen Antrag ausfüllen, den Sie hier finden https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/mobilfunk/prepaid-restguthaben-auszahlung

6. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich ins Ausland ziehe?

Ja, wenn Sie ins Ausland ziehen, können Sie Ihren Mobilfunkvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen und Ihren Festnetzvertrag sogar mit einer Frist von nur 6 Arbeitstagen.

7. Kann ich kündigen, wenn ich umziehe und/oder mit meinem Partner zusammenziehe?

Prinzipiell haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie umziehen, oder mit jemand zusammenziehen. Die Telekom gewährt Ihnen allerdings eine Ausnahme auf Kulanz, wenn Sie mit jemandem zusammenziehen, der bereits einen Telekom-Anschluss hat. In diesem Fall wird in der Regel die Kündigung des Altvertrages aus Kulanz akzeptiert. Eine Garantie gibt es aber nicht. Es muss als Beweis des Zusammenzugs ein Dokument, wie etwa ein gemeinsamer Mietvertrag vorgelegt werden.

8. Kann ich meinen Vertrag vorübergehend stillegen lassen?

Bei Festnetzanschlüssen ist das grundsätzlich nicht möglich. Bei Mobilfunkverträgen kann eine kostenpflichtige Stilllegung von bis zu 6 Monaten auf Kulanz erfolgen. Um zu klären, ob die Stillegung für Sie möglich ist, sollten Sie den Kundenservice direkt kontaktieren.

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Zuletzt aktualisiert: , Autor(in): Anna-Barbara Schmidt

Quelle: AGB

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