Kündigung von Krediten

Die Kündigung von Krediten kann mitunter ein Vorhaben sein, vor dem man sich sträubt. Allerlei Punkte muss man dabei beachten, weshalb man sich für gewöhnlich Rat holt, was dann wiederum in einen zeitlichen Aufwand mündet, welchen man sich nur ungern für ein solches Unterfangen aufbürden möchte.

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Damit dieses Vorhaben gelingt und man gut vorbereitet ist auf eine solche Kündigung, gilt es sich im Vorhinein selber zu informieren.

Zu aller erst muss man sich vor Augen rufen, was für einen Kredit man aufgenommen hat und über welchen Zeitraum dieser ablaufen sollte. Die Bank ist logischerweise daran interessiert den Kredit vollständig zurückzuerhalten nach Ablauf der Frist. Die Zinsen, die auf diesen Kredit fallen und im Vorhinein abgesprochen worden sind, müssen ebenfalls pünktlich abbezahlt werden.

Wenn man sich nun vor Ablauf eines solchen Kredits dafür entscheidet ihn zu kündigen, kann dies nur eingeschränkt ablaufen. Zum einen ist man verpflichtet eine Vorfälligkeitsentschädigung auszuhändigen, welche dafür da ist, dass die Bank den Betrag der Zinsen, welche noch anfallen würden, erhält. Bei Ratenkrediten ist die maximale Höhe dieser Entschädigung seit Mitte 2010 gesetzlich festgelegt, was man im Kopf haben sollte, wenn man einen solchen Kredit kündigt. Letztendlich kann man dann kaum mehr böse überrascht werden, wenn man sich die Summe im Vorhinein vor Augen führt.

Ebenfalls ist es wichtig zu beachten, dass speziell bei Immobilienkrediten die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, sobald die Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft war. Man kann somit unter Umständen eine Menge Geld sparen, wenn man sich dem bewusst macht und darauf achtet.

Abgesehen davon ist es auch interessant zu wissen, dass nicht nur Kreditnehmer einen Kredit kündigen können, sondern ebenfalls Kreditgeber, was aber selbstverständlich nur unter ganz besonderen Auflagen auftreten kann und eher einen Ausnahmefall darstellt.

Beim Prozess der Kündigung sollte man einige wichtige Schritte beachten. Der Vorgang kann erst dann zum Laufen gebracht werden, wenn man sich als Kreditnehmer schriftlich bei seinem Kreditinstitut meldet. Dieses wiederum kündigt das Ganze zum angegeben Termin. Es ist dabei äußerst wichtig, dass man die Kündigung per Post zustellt, damit man sicher sein kann, dass sie auch wirklich ankommt.

In Deutschland sind der Kündigungsvorgang sowie die dazugehörigen Fristen bei den verschiedenen Kredittypen zumeist unterschiedlich. Dispokredite beispielsweise können jederzeit beendet werden, solange man den Ablauf befolgt, welcher gerade angesprochen wurde.
Ratenkredite hingegen können erst dann gekündigt werden, wenn sechs Monate nach der vollständigen Auszahlung der Kreditsumme verstrichen sind. Dabei gilt eine Frist von einem Monat.

Bei Darlehen ohne Zinsfestschreibung ist es wiederum einfacher, denn ein solcher Kredit kann wiederum jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Besonders ist, wie bereits erwähnt, dass ebenfalls der Kreditgeber den Kredit kündigen kann, wobei dies nur sehr selten eintritt. Beispielsweise wenn der Kunde falsche Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen gemacht hat.

Ebenfalls möglich ist dieses Vorhaben, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben und somit ein erhöhtes Risiko für das Kreditinstitut entsteht.
Darüber hinaus kann das Kreditinstitut den Kredit kündigen, sobald keine Kreditsicherheiten vom Kunden gestellt wurden, obwohl dieser dazu aufgefordert worden ist.

Die Fakten, die man sich vor Augen führen sollte zum Thema „Kündigung von Krediten“ sind demnach sehr vielfältig.

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