Stromvertrag kündigen – was ist zu beachten?

Ist es der Plan, den Stromanbieter zu wechseln, ist es in den meisten Fällen so, dass der neue Anbieter alles übernimmt, wenn es um die Kündigung des alten Stromanbieters geht. Das bedeutet also, dass der aktuelle Versorger nicht in jedem Fall selbst gekündigt werden muss. Ganz besonders dann, wenn es beim jeweiligen Anbieter um die Grundversorgung geht, empfiehlt es sich, kein eigenes Schreiben für die Kündigung selbst eigenhändig abzuschicken oder aufzusetzen.

Grundsätzlich reicht es in diesem Fall nämlich alleine schon, den neuen Stromanbieter zu informieren und dessen Vertrag auszufüllen und zuzuschicken. Der Service des neuen Anbieters beinhaltet meist, dass der aktuelle Versorger schnellstmöglich gekündigt werden kann, damit der neue Stromanbieter den Strom so schnell wie möglich liefern kann.

In den meisten Fällen dauert es ungefähr drei Wochen, bis der aktuelle Stromanbieter vom neuen Stromanbieter gekündigt wird. Handelt es sich um eine relativ kurze Kündigungsfrist, empfiehlt es sich daher sehr wohl, selbst aktiv zu werden.

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Fälle, bei denen am besten selbst gekündigt wird

Die eigenhändige Kündigung beim aktuellen Stromanbieter sollte dann vorgenommen werden, wenn es zu einer kurzfristigen Preiserhöhung gekommen ist. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Kündigung so schnell wie möglich hinaus zu schicken, um den Strom günstiger bei einem anderen Stromanbieter beziehen zu können.

Kündigungsfristen beachten

Handelt es sich um eine sehr lange Laufzeit in Bezug auf den aktuellen Vertrag oder bezieht sich die Kündigungsfrist auf weniger, als drei Wochen empfiehlt es sich ebenfalls, alles selbst in die Hand zu nehmen. Dadurch wird nämlich sichergestellt, dass der Vertrag des aktuellen Stromanbieters nicht automatisch ein weiteres Jahr verlängert werden kann.

Gut informiert sein

Damit der Anbieterwechsel zu einem neuen Stromanbieter reibungslos gewährleistet werden kann, sollte auf den neuen Vertrag des Anbieters deutlich vermerkt werden, dass bereits eine eigenhändige Kündigung erfolgt ist. In der Regel reicht eine formlose Nachricht für die Kündigung eines Stromvertrags aus.

Neukundenbonus könnte verfallen

Als besonderer Hinweis gilt übrigens, dass ein so genannter Neukundenbonus sich sehr oft an gewisse Bedingungen koppelt, wie zum Beispiel, dass eine gewisse Laufzeit für den ersten Vertrag auch erfüllt wird. Ein solcher Bonus kann eventuell verfallen, wenn davor gekündigt wird.

Eine lückenlose Abwicklung

Der Vorteil davon, wenn der neue Anbieter den Service der Kündigung übernimmt ist vor allem eine lückenlose Abwicklung, so dass es keinerlei Überschneidungen oder Ausfälle geben kann. Ein Wechsel kann trotzdem bis zu sechs Wochen lang dauern.

Sonderrechte bei Preiserhöhungen

Im Falle einer Preiserhöhung gibt es eine gewisse Möglichkeit zu einem Sonderkündigungsrecht. Aus dem laufenden Vertrag kann in diesem Fall ausgestiegen werden. Solche Fristen sind allerdings in den meisten Fällen sehr kurz angesetzt und man hat manchmal nur zwei Wochen Zeit, um zu kündigen. Eine Kündigung muss übrigens immer schriftlich erfolgen.

Den Markt im Auge behalten

Wird eine Kündigung selbst verfasst, sollte diese unbedingt per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Auch dann, wenn ein Umzug ansteht, müssen die Verträge meist selbst individuell gekündigt werden. Vom alten Stromanbieter, bei dem gekündigt wurde, kann eventuell noch Geld zurückgezahlt werden, sobald die Abschlussrechnung gemacht wurde. Bevor einfach so gekündigt wird, lohnt sich an so genannte aktueller Internet Stromanbieter zum Vergleich. Mit diesem Stromrechner ist es leichter möglich, Vergleiche anzustellen, bevor gekündigt wird.

Bild: https://pixabay.com/de/strommasten-oberleitungen-503935/

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