Worauf man bei der Vertragsgestaltung bei einer Risikolebensversicherung achten sollte

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Ob unheilbare Krankheit oder doch ein Unfall – auch wenn die Deutschen immer älter werden, so gibt es noch lange keine Garantie, dass jeder das Glück hat, erst im hohen Alter seine Augen für immer schließen zu müssen. Genau deshalb ist es wichtig, dass man sich mit jenen Instrumenten befasst, die am Ende dafür zu sorgen, dass im Falle eines frühen Ablebens die Hinterbliebenen versorgt sind. Ein solches Instrument stellt beispielsweise die Risikolebensversicherung dar. In diesem Fall wird den Hinterbliebenen ein Kapitalbetrag ausbezahlt – die Höhe der Summe wird vor dem Versicherungsabschluss vereinbart. Endet die Versicherung aber zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers, so gibt es von Seiten der Versicherungsgesellschaft keine Leistungen. Das unterscheidet die Risiko- von der klassischen Lebensversicherung.

Wie hoch sollte die Todesfallsumme sein?

Vor allem dann, wenn es sich um eine Familie mit noch kleinen Kindern handelt, kann eine Risikolebensversicherung empfohlen werden. Mit dieser Versicherung wird die Familie, sofern ein Elternteil sterben wollte, finanziell abgesichert. Doch wie hoch sollte die Todesfallsumme eigentlich sein? Folgt man den Empfehlungen der Verbraucherschützer, so ist es ratsam, sich für das dreifache Bruttojahreseinkommen zu entscheiden – verdient der Versicherungsnehmer also 50.000 Euro im Jahr, so sollte die Todesfallsumme bei 150.000 Euro liegen. Bei der Laufzeit ist es ratsam, dass man die Versicherung so lange besitzt, bis die Kinder aus dem Haus sind. Gibt es keine Kinder, so kann die Versicherung dann gekündigt werden, wenn die Ersparnisse derart hoch sind, sodass der Hinterbliebene den Lebensstandard, der gemeinsam aufgebaut und finanziert wurde, auch alleine gehalten werden kann.

Angebote miteinander vergleichen

Vergleicht man die Risikolebensversicherung mit anderen Versicherungen, so wird schnell klar, dass es nur wenige Anhaltspunkte gibt, auf die man vor Abschluss der Versicherung Rücksicht nehmen sollte. So ist es ratsam, dass man sich mit der Höhe der Todesfallsumme befasst (in der Regel das Dreifache des Bruttojahreseinkommens) und auch mit der Laufzeit (bis die Kinder aus dem Haus sind oder der Hinterbliebene mit dem Ersparten den aktuellen Lebensstandard fortführen kann). Mitunter ist noch zu klären, ob die Variante mit der fallenden oder gleichbleibenden Versicherungssumme gewählt wird – zudem geht es auch darum, dass man darauf achtet, keinen zu teuren Vertrag abzuschließen. Wer nämlich die unterschiedlichen Angebote miteinander vergleicht, der wird relativ schnell feststellen können, dass es unterschiedlich hohe Gebühren gibt, die von Seiten der Versicherungsgesellschaft in Rechnung gestellt werden.

Was ist eine Nachversicherungsgarantie?

Mitunter ist es auch ratsam, wenn man darauf achtet, in seinem Vertrag eine sogenannte Nachversicherungsgarantie zu haben. So wird im Zuge des Versicherungsabschlusses vereinbart, dass der Versicherungsnehmer das Recht hat, zu diversen Anlässen die Todesfallsumme zu erhöhen – dabei muss jedoch keine neuerliche Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Eine Erhöhung der Versicherungssumme wäre etwa nach einer Hochzeit, nach dem Kauf einer Immobilie oder auch nach der Geburt des Kindes empfehlenswert.

Immer bei der Wahrheit bleiben

Die Gesundheitsfragen, die im Zuge des Versicherungsabschlusses immer vom Versicherungsnehmer beantwortet werden müssen, haben sehr wohl einen erheblichen Einfluss auf die zu bezahlenden Beiträge. Auch wenn das Alter des Versicherungsnehmers eine Rolle spielt, so sind der Gesundheitszustand und auch das persönliche Risikoprofil nicht außer Acht zu lassen. An dieser Stelle ist besonders wichtig, dass Vorerkrankungen oder auch chronische Erkrankungen erwähnt werden – stellt die Versicherungsgesellschaft nämlich fest, dass bei den Gesundheitsfragen nicht die Wahrheit gesagt wurde und man Krankheiten verschwiegen hat, kann der Vertrag von Seiten der Gesellschaft gekündigt werden.

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