
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) hängen von den Krankheitskosten der Versicherten ab. Wer jung ist, zahlt eine attraktive Prämie. Einhergehend mit altersbedingten Krankheiten steigen die Versicherungsbeiträge schrittweise an. Spätestens in der Rentenzeit kann sich die PKV bei geringem Einkommen des Versicherten als Kostenfalle entpuppen. Die einkommensabhängige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wäre eine kostengünstige Alternative. Gesetzliche Schranken zum Alter, Beruf oder der jährlich neu festgelegten Versicherungspflichtgrenze erschweren oder verhindern den Wechsel zur GKV.
Einkommensverzicht: Als Arbeitnehmer zurück in die GKV
Angestellte und Lohnempfänger kehren in die GKV zurück, wenn sie auf Einkommen verzichten. Das jährliche Bruttoeinkommen muss unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Dann sind Arbeitnehmer sofort gesetzlich versicherungspflichtig, wenn sie keinen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt haben. Ein Teilzeitarbeitsvertrag ist eine Möglichkeit den gewünschten Verdienstverlust zu erzielen. Ist die Teilzeitvereinbarung im Arbeitsvertrag zeitlich begrenzt, erlaubt dies keinen Wechsel zur GKV. Eine Alternative bietet die betriebliche Altersvorsorge. Durch Entgeltumwandlung lässt sich mit dieser das Bruttoeinkommen senken. Zu beiden Möglichkeiten ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet. Spielt er nicht mit, bleibt der Wechsel in einen schlechter bezahlten neuen Job.
Raus aus der PKV für Selbstständige
Eine hauptberufliche Arbeitnehmertätigkeit ermöglicht Freiberuflern oder Selbständigen in die GKV zurückzukehren. Das als Angestellter erzielte Einkommen darf die Versicherungspflichtgrenze nicht erreichen. Die Selbstständigkeit muss nahezu vollständig aufgeben werden, da die Gefahr besteht, dass sie nicht als Nebenberuf anerkannt wird. Ist kein Job als Angestellter in Sicht, bietet die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners einen Ausweg. In diese kann der privat Versicherte eintreten, wenn sein Gesamteinkommen unter dem eines Minijobs liegt.
Wechselsperre ab Altersgrenze von 55 Jahren
Wer arbeitslos wird und Anspruch auf ALG 1 hat, fällt zurück in die GKV. Dies gilt bis zum Erreichen der gesetzlich festgelegten Altersgrenze. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV für Angestellte und Selbstständige fast unmöglich. Nur wer in den letzten fünf Jahren mindestens die Hälfte der Zeit versicherungspflichtig und einen Tag in der GKV war, hat das Recht zu wechseln. Als letzte Möglichkeit zum Austritt aus der PKV bleibt die Familienversicherung unten der bereits genannten Bedingungen. Eine Alternative zur Kündigung der PKV oder für ältere Versicherte, bietet die private Krankenversicherung mit dem Basistarif. Mit diesem lässt sich durch niedrigere Prämien Geld sparen. Die Leistungen des Basistarifs sind ähnlich denen der GKV.