Krankenversicherung kündigen


Die Krankenversicherung ist eine Grundversicherung in Deutschland. Diese Versicherung deckt die notwendigen medizinischen Kosten. Möchten Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln? Über sepastop.eu kündigen Sie Ihrem aktuellen Versicherer ganz einfach.
Krankenversicherung

Wie krankenversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Bei Krankenversicherungen gilt es zu unterscheiden, ob es sich um eine private oder eine gesetzliche Krankenkasse handelt. Bei gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich geregelt, dass erst nach einem Versicherungszeitraum von 18 Monaten die Kasse gewechselt werden kann. Hierbei gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Anschließend kann mit der gleichen Frist immer zum Monatsende gekündigt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht. In diesem Fall hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht muss spätestens bis zum Ende des Monats wahrgenommen werden, in dem die neuen Beiträge zum ersten Mal wirksam werden.

Bei privaten Krankenversicherungen ist alles etwas weniger genau reguliert, aber auch hier gibt es Richtwerte. In den meisten Fällen muss man zwischen einem und drei Jahren versichert gewesen sein, um die Versicherung wechseln zu dürfen. Es gilt dann eine in der Regel dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende oder zum Ende des Versicherungsjahres. Aber auch bei der privaten Krankenversicherung gibt es einige Fälle in denen man ein Sonderkündigungsrecht hat. Wenn Beiträge oder Versicherungsleistungen angepasst werden kann man innerhalb von 2 Monaten kündigen. Auch wenn man als Mitversicherter in eine gesetzliche Krankenkasse eintritt kann man kündigen. Ebenfalls kündigen kann man, wenn die persönlichen Einkünfte unter die entsprechend gültige Bemessungsgrenze sinken.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu schicken. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

Bewerten Sie diesen Artikel
 
0,00 / 5,00
(0 Bewertungen)
Zuletzt aktualisiert:


Krankenversicherung vergleichen