Leasing-Vertrag vorzeitig kündigen: Das sind die Möglichkeiten

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Wer seinen Leasingvertrag kündigen möchte, der wird relativ schnell feststellen, dass die Möglichkeiten begrenzt sind. Handelt es sich um einen Vertrag mit einer Grundmietzeit, so kann dieser nur dann gekündigt werden, sofern Gründe vorliegen, die ein sogenanntes außerordentliches Kündigungsrecht rechtfertigen.

Eine Alternative zur Kündigung stellt der Aufhebungsvertrag dar. Der Leasingnehmer leistet eine Abstandszahlung, sodass der Leasinggeber für den entstandenen Investitionsaufwand entschädigt wird. Eine sparsamere Option ist die Weitergabe des Vertrags an Dritte – in diesem Fall ist keine Abstandszahlung zu leisten. Mittlerweile gibt es einige Portale, auf denen man sein Fahrzeug inserieren kann. Zu beachten ist, dass die Kündigung des Leasingvertrages nur schriftlich erfolgen kann; auf der Kündigung muss sich zudem die Unterschrift des Leasingnehmers befinden.

Wann kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

In der Regel ist eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages nicht möglich. Schlussendlich befindet sich in dem Vertrag nämlich eine Klausel, sodass eine Kündigung vor Ablauf des Vertrages unwirksam ist. Dies deshalb, weil die monatlichen Raten auf Basis der Laufzeit ermittelt und in weiterer Folge von beiden Vertragspartnern als für in Ordnung befunden wurden. Jedoch gibt es Ausnahmen – handelt es sich um ein KFZ-Leasing, so kann der Leasingnehmer den Vertrag kündigen, sofern ein unerheblicher Schaden oder ein Totalschaden vorliegt oder das Fahrzeug gestohlen wurde.

Wird das Fahrzeug gefunden, so greift diese Kündigungsmöglichkeit jedoch nicht; auch dann, wenn die Reparatur dazu führen würde, dass es zu keinen Restmängeln kommt, kann der Vertrag nicht von Seiten des Leasingnehmers gekündigt werden. In diesem Fall erlischt das Sonderkündigungsrecht und der Vertrag wird bis zum regulären Laufzeitende fortgesetzt. Stirbt der Leasingnehmer vor dem Ende der Vertragslaufzeit, so können die Erben den Vertrag kündigen – zu beachten ist die einmonatige Kündigungsfrist (§ 580 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).

Auch der Leasinggeber kann den Vertrag vor dem Laufzeitende auflösen

Jedoch kann der Leasingvertrag nicht nur von Seiten des Leasingnehmers vorzeitig beendet werden – auch der Leasinggeber kann den Vertrag vor dem Ende der Laufzeit kündigen. So etwa mittels fristloser Kündigung. Auch diese Kündigungsmöglichkeit wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Eine friste Kündigung ist von Seiten des Leasinggebers dann auszusprechen, wenn die Rechte gefährdet oder bedeutend verletzt werden – so etwa, wenn der Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug nicht sach- oder fachgerecht verwendet. Werden im Zuge des Vertragsabschlusses etwa Tatsachen verschwiegen, so ist ebenfalls eine fristlose Kündigung möglich.

Auch dann, wenn der Leasingnehmer keine Zahlungen mehr leistet, kann der bestehende Vertrag von Seiten des Leasinggebers gekündigt werden. In der Regel besteht das Recht auf fristlose Kündigung dann, wenn der Leasingnehmer mit zwei Raten in Verzug ist. Handelt es sich um ein Verbraucherleasing, so sind die Möglichkeiten für die fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug jedoch erheblich eingeschränkt. Auch wenn der Leasinggeber den Vertrag vorzeitig beenden kann, sofern der Leasingnehmer mit zwei Raten in Verzug ist, so muss dem Leasingnehmer jedoch eine zweiwöchige Frist eingeräumt werden, um den gesamten Rückstand tilgen zu können. Erst dann, wenn der Leasinggeber schriftlich benachrichtigt wurde und die zweiwöchige Frist abgelaufen ist, kann der Vertrag vorzeitig beendet werden.

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Nicht immer muss der Vertrag gekündigt werden

Will der Leasingnehmer den Vertrag kündigen, so gibt es mitunter aber auch eine weitere Option, die keinesfalls außer Acht gelassen sollte – er kann seinen Vertrag nämlich auch abgeben, sodass ein Dritter zum Leasingnehmer wird. Tritt dieser in den bestehenden Vertrag ein, bezahlt die monatlichen Raten und nutzt das Fahrzeug, so wird er automatisch zum Leasingnehmer. Jedoch muss diesem Vorgang von Seiten der beteiligten Bank und der Leasinggesellschaft zugestimmt werden; in der Regel sprechen sich die Leasingnehmer aber nicht gegen einen Wechsel aus. Im Internet gibt es einige Wechselbörsen, sodass aktiv nach Dritten gesucht werden kann, die den Leasingvertrag übernehmen können. Zu beachten ist, dass eine Abstandszahlung entfällt, da es zu keiner vorzeitigen Beendigung des Vertrags kommt, sondern nur zum Wechsel des Leasingnehmers. Für die Leasinggesellschaft spielt das in keine Rolle – schlussendlich werden die Raten weiterhin bezahlt.

Depot kündigen: So geht’s

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Es gibt zahlreiche Gründe, warum man sein Depot kündigen möchte. In vielen Fällen sind es die Kosten, die am Ende dafür sorgen, dass der Trader über eine Kündigung nachdenkt. Schlussendlich fressen hohe Depotkosten nämlich die Gewinne auf – zudem gibt es sehr wohl heute auch schon einige Broker, die keine oder nur sehr geringe Gebühren verlangen. Warum sollte man also viel Geld für sein Depot bezahlen, wenn es doch kostengünstigere Anbieter gibt? Doch worauf muss der Trader achten, wenn er sein Depot kündigen und seine Papiere zu einem anderen Broker transferieren oder diese verkaufen und sich die erzielte Summe dann auf sein Konto auszahlen lassen möchte?

Die Kündigung des Depots

Zu Beginn gilt es Informationen einzuholen – so etwa, ob es von Seiten des Brokers eine Kündigungsfrist gibt. Findet sich im Depotvertrag jedoch kein Hinweis auf eine derartige Frist, so kann man das Depot jederzeit kündigen. Zu beachten ist, dass die Kündigung des Depots schriftlich erfolgen muss; wer sicher sein will, dass das Schreiben auch an der zuständigen Stelle ankommt, sollte den Brief per Einschreiben versenden. Damit die Kündigung rechtswirksam wird, sollte sie folgende Informationen enthalten: Name, Adresse und auch das Geburtsdatum des Traders, die vollständige Depotbezeichnung, den Kündigungstermin (frühestmöglich oder bestimmter Zeitpunkt) und der Hinweis, was nach der Kündigung mit den Wertpapieren passieren soll (werden die Papiere transferiert oder mitunter veräußert?). Wichtig ist, dass der Trader das Schreiben eigenhändig unterfertigt. Zu beachten ist, dass der Kündigungsgrund keine Rolle spielt und somit nicht angegeben werden muss. Eine Alternative zur Kündigung kann auch die Kontaktaufnahme mit dem Broker sein – in einigen Fällen kann von Seiten des Brokers sehr wohl am Gebührenmodell geschraubt werden, sodass mitunter weniger Kosten für das Depot zu bezahlen sind. Gibt es von Seiten des Brokers jedoch kein Entgegenkommen, so ist die Kündigung die einzige Möglichkeit, wenn die Gebühren nicht die Gewinne auffressen sollen.

Bietet der neue Broker einen Umzugsservice an?

Zahlreiche Broker bieten neuen Kunden eine Art Umzugsservice an. So erhält der Trader mit den ersten Unterlagen auch ein Schreiben, mit dem er beim alten Anbieter den Übertrag des Depotinhalts beantragen kann, bevor das Depot geschlossen wird. Jedoch gibt es auf der Vorlage auch die Option, die Papiere zu verkaufen und die daraus resultierende Summe auf das Konto des Traders zu überweisen. Somit kann es sehr wohl von Vorteil sein, wenn man im Vorfeld mit dem neuen Broker Kontakt aufnimmt, wenn man einen möglichen Umzugsservice in Anspruch nehmen möchte. Bietet der neue Broker jedoch keine Unterstützung im Zuge der Kündigung und Neuerrichtung des Depots an, so muss der Trader selbst alle Informationen übermitteln, wohin die Wertpapiere etwa transferiert werden sollen. Fakt ist: Broker, die einen Umzugsservice anbieten, erleichtern das gesamte Projekt der Depotkündigung, da der Trader tatsächlich nur das Kündigungsschreiben übermitteln muss – die restlichen Aufgaben werden vom neuen Anbieter übernommen.

Der Brokervergleich

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Wer sein Depot aufgrund zu hoher Gebühren kündigen will, der wird natürlich nach einem anderen Broker Ausschau halten, der ein günstigeres Depot zur Verfügung stellt. Ratsam ist ein Brokervergleich, der im Internet durchgeführt werden kann. Jedoch sollte sich der Trader nicht nur auf die Depotkosten konzentrieren – es geht auch um den Kundenservice und auch um das Handelsangebot. Zudem sollte man auf die Plattform achten oder auch mitunter überprüfen, ob von Seiten des Brokers ein kostenloses Demokonto angeboten wird. Zudem gibt es immer wieder Angebote für Neukunden – so beispielsweise fünf kostenlose Trades. Die Willkommensangebote sollten jedoch die geringste Rolle im Zuge des Brokervergleichs spielen.

Das Fazit

Wer sein Depot kündigen möchte, der wird relativ schnell feststellen, dass der Vorgang keinesfalls kompliziert ist – vor allem auch dann nicht, wenn von Seiten des neuen Brokers ein Umzugsservice angeboten wird. In diesem Fall genügt nur die Kündigung des bestehenden Depots – alle anderen Aufgaben übernimmt dann der neue Anbieter.

Gutscheine zurückgeben – ist das möglich?

Immer wieder landen Geschenkgutscheine unter dem Weihnachtsbaum oder werden zum Geburtstag verschenkt. Doch nicht alle Beschenkten freuen sich über diese Aufmerksamkeit – wer den Gutschein dann in der Lade verstaut und ihn erst dann wieder findet, nachdem die Frist abgelaufen ist, sollte ihn dennoch nicht entsorgen.

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Aus rechtlicher Sicht

In der Regel ist ein Gutschein drei Jahre lang gültig. Dies deshalb, weil zivilrechtliche Ansprüche erst nach drei Jahren verjähren (§§ 195 und 199). Das heißt, die Lage kann bei Gutscheinen gar nicht anders aussehen oder interpretiert werden, weil ein Gutschein auf Grundlage des Kaufvertrages oder auch des Dienstvertrages entstanden ist. Wird der Gutschein nicht von Seiten des Ladens befristet, so gilt die gesetzliche Regelung – die Gültigkeit beträgt also drei Jahre. Dabei ist zu beachten, dass die Verjährungsfrist mit dem Jahresende beginnt, in dem der Anspruch – also der Erwerb des Gutscheins – entstanden ist. Befristet das Unternehmen die Gültigkeit, so kann es sein, dass der Gutschein nur ein Jahr oder zwei Jahre gültig ist. Es darf aber nicht sein, dass die Gültigkeit kürzer als ein Jahr ist – dazu gibt es auch ein Urteil des Oberlandesgerichtes München (Az.: 29 U 393/07).

Die einzige Ausnahme: Es handelt sich um einen Gutschein für eine Musical-, Theater- oder auch Opernvorstellung, wobei schon im Vorfeld bekannt ist, in welchem Zeitraum das Stück aufgeführt wird. Läuft ein Theaterstück ab 2. März 2018 und wird mit 19. Mai 2018 abgesetzt, so ist der Gutschein nur bis zur letzten Vorstellung des Stücks gültig. Zu beachten ist, dass Gutscheine nur gegen Dienstleistungen oder Waren eingelöst werden dürfen. Barauszahlungen sind nicht möglich. Schlussendlich war der Gutschein bei Abschluss des Vertrages für die Einlösung gegen Dienstleistungen oder Waren gedacht – eine Andersbehandlung ist daher nicht möglich. Die einzige Ausnahme: Der Gutschein wurde für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung gekauft, die es nicht mehr gibt – in diesem Fall kann eine Barauszahlung erfolgen, sofern der Gutscheinbesitzer keine Alternative findet.

Hat der Kunde einen Anspruch auf die Auszahlung des Restbetrages?

Zu beachten ist, dass ein Gutscheinbesitzer keinen Anspruch auf die Auszahlung des noch vorhandenen Restbetrages hat – wer also einen Wellnessgutschein geschenkt bekommen hat und statt einer Spa-Behandlung sein Geld zurück möchte, muss auf die Kulanz des Ausstellers hoffen.

Bei Waren verhält es sich ein wenig anders: Befindet sich der Wert der Ware unter dem Wert des Gutscheins, so erhält der Gutscheinbesitzer einen neuen Gutschein mit dem Restbetrag. Im Normalfall wird der Betrag jedoch ausbezahlt, wenn der Warenwert mehr als 50 Prozent des Gutscheins ausmacht – jedoch ist der Verkäufer nicht verpflichtet, sondern kann auch einen Gutschein ausstellen, wenn der Wert im Centbereich liegt.

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Was passiert, wenn der Gutschein älter als drei Jahre ist?

Handelt es sich um einen unbefristeten Gutschein, der bereits vor drei Jahren ausgestellt wurde, so ist dieser abgelaufen. Der Händler muss den Gutschein einerseits nicht mehr einlösen und andererseits auch kein Geld zurückzahlen. In vielen Fällen zeigen sich die Händler jedoch kulant, sodass der Geldwert ausbezahlt wird. Hier hat der Händler jedoch das Recht, 10 bis 25 Prozent des Gutscheinwerts abzuziehen.

Welche Regeln gelten für Gutscheine, die online gekauft wurden?

Gutscheine, die online erworben wurden, können nach dem Fernabsatzvertrag widerrufen werden – das Recht auf Widerruf gilt für 14 Tage nach dem Kauf des Gutscheins. In weiterer Folge kommt es zur Erstattung des gesamten Gutscheinbetrages. Auch Online-Gutscheine sind in der Regel drei Jahre gültig; auf der Seite des Anbieters finden sich jedoch die Konditionen, wenn man sicher gehen will, dass der Gutschein nicht befristet ist.

Stromvertrag kündigen – was ist zu beachten?

Ist es der Plan, den Stromanbieter zu wechseln, ist es in den meisten Fällen so, dass der neue Anbieter alles übernimmt, wenn es um die Kündigung des alten Stromanbieters geht. Das bedeutet also, dass der aktuelle Versorger nicht in jedem Fall selbst gekündigt werden muss. Ganz besonders dann, wenn es beim jeweiligen Anbieter um die Grundversorgung geht, empfiehlt es sich, kein eigenes Schreiben für die Kündigung selbst eigenhändig abzuschicken oder aufzusetzen.

Grundsätzlich reicht es in diesem Fall nämlich alleine schon, den neuen Stromanbieter zu informieren und dessen Vertrag auszufüllen und zuzuschicken. Der Service des neuen Anbieters beinhaltet meist, dass der aktuelle Versorger schnellstmöglich gekündigt werden kann, damit der neue Stromanbieter den Strom so schnell wie möglich liefern kann.

In den meisten Fällen dauert es ungefähr drei Wochen, bis der aktuelle Stromanbieter vom neuen Stromanbieter gekündigt wird. Handelt es sich um eine relativ kurze Kündigungsfrist, empfiehlt es sich daher sehr wohl, selbst aktiv zu werden.

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Fälle, bei denen am besten selbst gekündigt wird

Die eigenhändige Kündigung beim aktuellen Stromanbieter sollte dann vorgenommen werden, wenn es zu einer kurzfristigen Preiserhöhung gekommen ist. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Kündigung so schnell wie möglich hinaus zu schicken, um den Strom günstiger bei einem anderen Stromanbieter beziehen zu können.

Kündigungsfristen beachten

Handelt es sich um eine sehr lange Laufzeit in Bezug auf den aktuellen Vertrag oder bezieht sich die Kündigungsfrist auf weniger, als drei Wochen empfiehlt es sich ebenfalls, alles selbst in die Hand zu nehmen. Dadurch wird nämlich sichergestellt, dass der Vertrag des aktuellen Stromanbieters nicht automatisch ein weiteres Jahr verlängert werden kann.

Gut informiert sein

Damit der Anbieterwechsel zu einem neuen Stromanbieter reibungslos gewährleistet werden kann, sollte auf den neuen Vertrag des Anbieters deutlich vermerkt werden, dass bereits eine eigenhändige Kündigung erfolgt ist. In der Regel reicht eine formlose Nachricht für die Kündigung eines Stromvertrags aus.

Neukundenbonus könnte verfallen

Als besonderer Hinweis gilt übrigens, dass ein so genannter Neukundenbonus sich sehr oft an gewisse Bedingungen koppelt, wie zum Beispiel, dass eine gewisse Laufzeit für den ersten Vertrag auch erfüllt wird. Ein solcher Bonus kann eventuell verfallen, wenn davor gekündigt wird.

Eine lückenlose Abwicklung

Der Vorteil davon, wenn der neue Anbieter den Service der Kündigung übernimmt ist vor allem eine lückenlose Abwicklung, so dass es keinerlei Überschneidungen oder Ausfälle geben kann. Ein Wechsel kann trotzdem bis zu sechs Wochen lang dauern.

Sonderrechte bei Preiserhöhungen

Im Falle einer Preiserhöhung gibt es eine gewisse Möglichkeit zu einem Sonderkündigungsrecht. Aus dem laufenden Vertrag kann in diesem Fall ausgestiegen werden. Solche Fristen sind allerdings in den meisten Fällen sehr kurz angesetzt und man hat manchmal nur zwei Wochen Zeit, um zu kündigen. Eine Kündigung muss übrigens immer schriftlich erfolgen.

Den Markt im Auge behalten

Wird eine Kündigung selbst verfasst, sollte diese unbedingt per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Auch dann, wenn ein Umzug ansteht, müssen die Verträge meist selbst individuell gekündigt werden. Vom alten Stromanbieter, bei dem gekündigt wurde, kann eventuell noch Geld zurückgezahlt werden, sobald die Abschlussrechnung gemacht wurde. Bevor einfach so gekündigt wird, lohnt sich an so genannte aktueller Internet Stromanbieter zum Vergleich. Mit diesem Stromrechner ist es leichter möglich, Vergleiche anzustellen, bevor gekündigt wird.

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Versicherung für Studenten: Hier machen Verträge Sinn

Verträge müssen nicht immer was schlimmes sein, manchmal sind Sie sogar sinnvoll (und falls nicht, helfen wir bei der Kündigung). Gerade als Student hat man ja oft wenig Geld in der Tasche, umso wichtiger ist es, sich einen Überblick über die eigene Finanzsituation zu verschaffen. Wir haben zusammengefasst, wo Verträge – speziell für Studenten – Sinn machen.

Die wohl wichtigste Versicherung für Studierende? Die Krankenversicherung. Zu beachten ist, dass sich der Studierende bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern kostenlos (Familienversicherung) mitversichern lassen kann. Haben diese eine private Krankenversicherung, so bleibt dem Studierenden die Option, sich im Zuge des Studiums gesetzlich versichern zu lassen. Studenten, die mehr als 450 Euro im Monat verdienen, können nicht die Leistungen der Familienversicherung in Anspruch genommen. Der Studierende muss sich also selbst versichern. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn der Studierende versicherungspflichtig wird. Das betrifft Angestellte und Arbeitslose, die seit einem Jahr ein Einkommen erzielen, das unter die sogenannte Versicherungspflichtgrenze fällt. 2016 lag die Einkommensgrenze bei 56.250 Euro (brutto); 2017 stieg die Grenze auf 57.600 Euro (brutto).

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Die Krankenversicherung

Ist der Studierende älter als 25 Jahre und in einer staatlichen oder auch staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben, so kann er sich für die studentische Krankenversicherung entscheiden. Diese Versicherung kann bis zum Ende des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Der Beitrag setzt sich aus einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag und einem einheitlichen Sockelbetrag zusammen. Der Sockelbetrag liegt seit dem Semester 2016/17 bei 10,22 Prozent des BAföG-Bedarfssatzes (649 Euro) – somit ist ein Betrag von 66,33 Euro zu entrichten. Des Weiteren ist der individuelle Zusatzbetrag der Krankenkasse und auch der Pflegeversicherungsbetrag (2,35 Prozent; Studenten, die älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben: 2,6 Prozent) zu entrichten. Entscheidet sich der Studierende für eine Privatversicherung, so muss er einen individuellen Beitragssatz bezahlen, der vom Leistungsumfang des Tarifs abhängt.

Natürlich gibt es auch Studierende, die ein oder auch zwei Semester im Ausland verbringen. Dabei ist die Wahl der Krankenversicherung vom Ort abhängig, an dem der Studierende sein Studium fortsetzt. Befindet sich die Universität in Europa, so gelten in der Regel die Sozialabkommen zwischen den beiden Ländern. Der Auslandsstudent erhält also dieselben Leistungen, die auch die Studierenden vor Ort erhalten. Das heißt aber nicht, dass dieselben Leistungen erwarten werden dürfen, die etwa in Deutschland angeboten werden. Zudem werden privatärztliche Leistungen nicht rückerstattet. Genau deshalb sollten sich Studierende, wenn sie ein bis zwei Semester im Ausland verbringen wollen, für eine Auslandskrankenversicherung entscheiden. Im Vorfeld sollte man aber einen Vergleich der unterschiedlichen Angebote durchführen und nicht den erstbesten Vertrag einer Versicherungsgesellschaft unterfertigen. In der Regel werden feste Laufzeiten angeboten; pro Jahr sind Kosten zwischen 350 Euro und 1.300 Euro möglich. Im Zuge des Vergleichs sollte man aber nicht nur auf die Kosten achten, sondern auch die Leistungen miteinander vergleichen.

Die Haftpflichtversicherung

Eine weitere Versicherung, die ein Studierender unbedingt abschließen sollte, ist die private Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung springt dann ein, wenn man einer anderen Person einen Schaden zufügt. Aufgrund der Tatsache, dass Personen- und auch Sachschäden sehr wohl vier- bis fünfstellige Beträge ausmachen können, ist es ratsam, wenn eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro vereinbart wird.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

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Auch wenn Studierende nicht unmittelbar an eine Berufsunfähigkeit denken, so ist es dennoch ratsam, wenn sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden. Schlussendlich ist die Versicherung, sofern sie noch in jungen Jahren abgeschlossen wird, deutlich günstiger. Je geringer das Einstiegsalter, desto geringer sind auch die zu zahlenden Prämien. Gesundheitsprobleme, die im Alter sehr wohl möglich sind, können zu Risikoschlägen führen oder mitunter auch der Grund sein, warum die Versicherungsgesellschaft den Antrag ablehnt.

Kündigung von Krediten

Die Kündigung von Krediten kann mitunter ein Vorhaben sein, vor dem man sich sträubt. Allerlei Punkte muss man dabei beachten, weshalb man sich für gewöhnlich Rat holt, was dann wiederum in einen zeitlichen Aufwand mündet, welchen man sich nur ungern für ein solches Unterfangen aufbürden möchte.

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Damit dieses Vorhaben gelingt und man gut vorbereitet ist auf eine solche Kündigung, gilt es sich im Vorhinein selber zu informieren.

Zu aller erst muss man sich vor Augen rufen, was für einen Kredit man aufgenommen hat und über welchen Zeitraum dieser ablaufen sollte. Die Bank ist logischerweise daran interessiert den Kredit vollständig zurückzuerhalten nach Ablauf der Frist. Die Zinsen, die auf diesen Kredit fallen und im Vorhinein abgesprochen worden sind, müssen ebenfalls pünktlich abbezahlt werden.

Wenn man sich nun vor Ablauf eines solchen Kredits dafür entscheidet ihn zu kündigen, kann dies nur eingeschränkt ablaufen. Zum einen ist man verpflichtet eine Vorfälligkeitsentschädigung auszuhändigen, welche dafür da ist, dass die Bank den Betrag der Zinsen, welche noch anfallen würden, erhält. Bei Ratenkrediten ist die maximale Höhe dieser Entschädigung seit Mitte 2010 gesetzlich festgelegt, was man im Kopf haben sollte, wenn man einen solchen Kredit kündigt. Letztendlich kann man dann kaum mehr böse überrascht werden, wenn man sich die Summe im Vorhinein vor Augen führt.

Ebenfalls ist es wichtig zu beachten, dass speziell bei Immobilienkrediten die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, sobald die Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft war. Man kann somit unter Umständen eine Menge Geld sparen, wenn man sich dem bewusst macht und darauf achtet.

Abgesehen davon ist es auch interessant zu wissen, dass nicht nur Kreditnehmer einen Kredit kündigen können, sondern ebenfalls Kreditgeber, was aber selbstverständlich nur unter ganz besonderen Auflagen auftreten kann und eher einen Ausnahmefall darstellt.

Beim Prozess der Kündigung sollte man einige wichtige Schritte beachten. Der Vorgang kann erst dann zum Laufen gebracht werden, wenn man sich als Kreditnehmer schriftlich bei seinem Kreditinstitut meldet. Dieses wiederum kündigt das Ganze zum angegeben Termin. Es ist dabei äußerst wichtig, dass man die Kündigung per Post zustellt, damit man sicher sein kann, dass sie auch wirklich ankommt.

In Deutschland sind der Kündigungsvorgang sowie die dazugehörigen Fristen bei den verschiedenen Kredittypen zumeist unterschiedlich. Dispokredite beispielsweise können jederzeit beendet werden, solange man den Ablauf befolgt, welcher gerade angesprochen wurde.
Ratenkredite hingegen können erst dann gekündigt werden, wenn sechs Monate nach der vollständigen Auszahlung der Kreditsumme verstrichen sind. Dabei gilt eine Frist von einem Monat.

Bei Darlehen ohne Zinsfestschreibung ist es wiederum einfacher, denn ein solcher Kredit kann wiederum jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Besonders ist, wie bereits erwähnt, dass ebenfalls der Kreditgeber den Kredit kündigen kann, wobei dies nur sehr selten eintritt. Beispielsweise wenn der Kunde falsche Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen gemacht hat.

Ebenfalls möglich ist dieses Vorhaben, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben und somit ein erhöhtes Risiko für das Kreditinstitut entsteht.
Darüber hinaus kann das Kreditinstitut den Kredit kündigen, sobald keine Kreditsicherheiten vom Kunden gestellt wurden, obwohl dieser dazu aufgefordert worden ist.

Die Fakten, die man sich vor Augen führen sollte zum Thema „Kündigung von Krediten“ sind demnach sehr vielfältig.

11 Tipps, um günstig durch die Weihnachtszeit zu kommen

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Die schönste Zeit des Jahres hat wieder angefangen. Die Tage sind kurz und kalt, die Straßen erstrahlen im Lichterschein und Weihnachtsmusik klingt in unseren Ohren. Wer findet die Weihnachtszeit nicht gemütlich?

Es gibt aber natürlich auch viel zu tun. Weihnachtsessen planen, Wichteln, Lebensmittel und Geschenke kaufen … Der Dezember ist oft ein teurer Monat. Darum haben wir ein paar Extratipps für Sie, wie Sie während der Feiertage sparen können.

1) Das ganze Jahr auf Geschenkejagd

Halten Sie das ganze Jahr Ausschau nach Geschenken. Wenn Sie im Schlussverkauf etwas finden, dass Ihrer Schwester, ihrem Bruder, Ihrem Cousin oder Ihrer Cousine gefallen könnte, bewahren Sie es in Ihrem ganz persönlichen Geschenkeschrank auf.

Hören Sie Familie und Freunden auch das ganze Jahr über aufmerksam zu, wenn Sie über Hobbys und Dinge, die sie benötigen, sprechen. Schreiben Sie sich diese Informationen auf und halten Sie Ausschau nach Angeboten für diese Produkte.

2) Weihnachtsdeko nach Weihnachten kaufen

Nach der Weihnachtszeit wird Weihnachtsdeko reduziert verkauft. Wenn Sie hin und wieder neue Weihnachtsdeko kaufen möchten, tun Sie das nach Weihnachten, so dass Sie im nächsten Jahr etwas Neues haben.

3) Fleisch selbst schneiden

Wenn Sie dieses Jahr ein Festessen planen, bereiten Sie es selbst vor. Kaufen Sie große Fleischstücke und schneiden Sie diese in Stücke, anstatt vorgeschnittenes Fleisch zu kaufen.

4) Weihnachtsdekoration basteln

Websites wie Pinterest bieten viel Inspiration für Ihre Weihnachtsbaumdekoration. Mit Papier und Schere kann man viel Tolles schaffen. Das ist außerdem eine tolle Beschäftigung, die man mit den Kindern gemeinsam machen kann!

5) Getränke mit Rabatt

Wein und Champagner werden oft in „Nimm 3, zahl 2“-Aktionen angeboten. Wenn es eine Sonderausgabe einer Bierflasche oder ein Gin&-Tonic-Set gibt, kaufen Sie diese im Voraus für einen speziellen Anlass.

6) Selbst die Gans stopfen

Zu einem Weihnachtsessen gehört oft eine gefüllte Gans. Wenn Sie die Füllung selbst machen, fällt die Bestellung beim Metzger gleich viel günstiger aus.

7) Schlussverkauf in den Niederlanden

In den Niederlanden beginnt der Schlussverkauf früher als in Deutschland! Fahren Sie über die Grenze und kaufen Sie Ihre Weihnachtsgeschenke im Ausverkauf.
Oder fragen Sie an der Kasse des Geschäfts nach Rabatten. In der Sperrzeit – die Zeit vor dem Schlussverkauf – bieten Geschäfte oft schon Rabatte an, diese dürfen sie allerdings nicht veröffentlichen. Fragen Sie einfach eine Verkäuferin, und diese kann Ihnen behilflich sein!

8) Keine Briefmarken mehr

Kaufen Sie keine Briefmarken und Umschläge mehr. Suchen Sie im Internet nach kostenlosen E-Cards und verschicken Sie Ihre Weihnachtskarten dieses Jahr online!

9) Ein Geschenk basteln

Genau wie bei der Weihnachtsdeko kann Pinterest Ihnen helfen, Inspiration für selbstgemachte Weihnachtsgeschenke zu finden.

10) Gemeinsam kochen. Gemeinsam essen

Haben Sie keine Lust, alles alleine vorzubereiten? Fragen Sie Freunde und Familie, die bei Ihnen feiern, etwas mitzubringen. Somit haben Sie eine leckere Vielfalt an Gerichten und keinen Stress mit der Gans im Ofen.

11) Alles vergleichen

Ganz allgemein sollten Sie alles, was Sie kaufen, vergleichen. Vergleichen Sie Webshops für die Geschenke, Supermärkte für die Einkäufe, Gartenzentren für die Weihnachtsdeko …

Wir wünschen Ihnen schon mal schöne Feiertage und das Beste für neue Jahr!

sepastop.eu jetzt auch in Österreich verfügbar!

Ab heute ist www.sepastop.eu auch in Österreich verfügbar. sepastop.eu ist eine Online-Plattform, die den Verbrauchern hilft, Verträge und Abonnements zu kündigen.

Viele Unternehmen machen es immer noch unnötig schwierig, einen Vertrag oder ein Abonnement zu kündigen. Darum bietet sepastop.eu Informationen über Stornierungen und kostenlose Musterbriefe für Kündigungen an. Darüber hinaus kann das Kündigungsschreiben, bei Zahlung der Versandkosten, per Einschreiben und online von ihnen verschickt werden.

Österreich ist mittlerweile das fünfte Land, in dem sepastop.eu tätig ist. Im Jahr 2015 fing der junge Unternehmer Nathan De Hert in Flandern mit diesem Online-Dienst an und später folgte auch die wallonische Version. Aufgrund des anhaltenden Wachstums zeichnete sich eine Erweiterung innerhalb von Europa ab und www.sepastop.eu wurde gegründet. Dann kamen die Niederlande, Frankreich und Deutschland dran.

Nathan De Hert: „Inzwischen wurden bereits mehr als 700.000 Kündigungsschreiben durch unsere Website aufgesetzt. Wir sind froh, dass wir schon so vielen Menschen beim Kündigen helfen konnten und wir freuen uns darauf, dies jetzt auch in Österreich zu tun! „

Inzwischen gibt es eine Auswahl von über 1.000 Unternehmen und Lieferanten, bei denen man kündigen kann und diese Zahl wächst weiter. Auf jeder Seite werden die Kündigungsvorschriften wie die Kündigungsfrist und eventuelle zusätzliche Kosten angegeben. Danach kann der/die Benutzer/in seine/ihre Daten eingeben und das Kündigungsschreiben wird hiermit automatisch erstellt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, sich den Brief selbst auszudrucken und zu versenden oder das Kündigungsschreiben sofort online und per Einschreiben versenden zu lassen.

Möchten Sie gerne Ihren Vertrag beenden? Dann surfen Sie zu www.sepastop.eu und setzen Sie einfach Ihr Kündigungsschreiben auf.

Wie schließe ich mein LinkedIn-Konto?


Sie benötigen Ihr LinkedIn-Profil nicht mehr? Können Sie eigentlich gar nichts damit anfangen und platzt Ihr E-Mail-Eingang aus allen Nähten, weil Sie so viele Nachrichten von dieser Plattform erhalten? Dann ist es vielleicht an der Zeit, Ihr LinkedIn-Konto zu schließen.

Bevor Sie Ihr Konto löschen

Vor dem Löschen Ihres LinkedIn-Kontos müssen Sie ein paar Dinge beachten. Wenn Sie Ihr Konto löschen, haben Sie keinen Zugriff mehr auf Beziehungen oder Informationen. Ihr Konto ist dann nicht mehr sichtbar auf LinkedIn und Sie verlieren alle Empfehlungen, die auf Ihrem Profil stehen. Hier lesen Sie, wie Sie eine Kopie Ihrer Daten speichern können: https://www.linkedin.com/help/linkedin/answer/50191?lang=de

In manchen Fällen werden Sie Ihr Konto vorübergehend noch über Suchmaschinen finden können, wie z. B. Yahoo! oder Google, da sie auf eine bestimmte Art und Weise Daten sammeln und verarbeiten.

Wenn Sie ein Premium-Konto haben, müssen Sie zuerst das Konto schließen, bevor Sie Ihr Basis-Konto löschen können. Hier lesen Sie, wie Sie Ihr Premium LinkedIn-Konto schließen: https://www.linkedin.com/help/linkedin/answer/5729/uw-premium-abonnement-opzeggen?lang=de

Ihr Basis-LinkedIn-Konto löschen

Nachstehend erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie Ihr LinkedIn-Basiskonto löschen.

So löschen Sie Ihr LinkedIn-Konto:

  • Gehen Sie auf Ihr LinkedIn-Profil und klicken Sie auf das Piktogramm mit Ihrem Foto und „Sie“ darunter.
  • Im Menü klicken Sie auf „Einstellungen & Datenschutz“.
  • Wählen Sie dann im linken Menü „Mitgliedschaften“ und wählen Sie „Ändern“‚ das neben „Ihr LinkedIn Konto schließen“ steht.
  • LinkedIn fragt nach dem Grund für die Kontoschließung. Kreuzen Sie Ihren Grund an und klicken Sie auf „Weiter“/

LinkedIn - step 1

LinkedIn - step 2

LinkedIn - step 3

LinkedIn - step 4

Zu guter Letzt geben Sie Ihr Passwort ein und klicken Sie dann auf „Konto schließen“, um Ihr Konto zu löschen

Über diesen Link gelangen Sie auf die richtige Seite:
https://www.linkedin.com/psettings/account-management/close-action-needed

LinkedIn-Profil wiederherstellen

Falls Sie es sich anders überlegen und Ihr LinkedIn-Konto wiederherstellen möchten, können Sie dies innerhalb von 20 Tagen tun.

Einige Dinge können allerdings nicht wiederhergestellt werden:

  1. Reaktionen und Empfehlungen
  2. Ignorierte oder ausstehende Einladungen
  3. Follower (Influencer, Unternehmen, usw.)
  4. Gruppenmitgliedschaften

Bankkonto kündigen: So geht man am besten vor

Ein Girokonto kann komplikationslos und innerhalb kürzester Zeit gekündigt werden. Für die Kontoschließung fallen keine Gebühren an. Jedoch ist es wichtig, dass die Kündigung nicht überstürzt erfolgt – bevor das Girokonto gekündigt wird, sollte bereits ein neues Girokonto vorhanden sein. Wichtig ist, dass die Zahlungspartner darüber in Kenntnis gesetzt wurden, sodass sie bereits die neuen Kontodaten haben, bevor das alte Girokonto gekündigt wird. Greifen die Zahlungspartner auf das alte Girokonto zu, das mitunter nicht mehr existiert, so entstehen mitunter Mahnspesen, die den fälligen Betrag in die Höhe treiben. Diese Mehrkosten können mit ein paar Tipps und Tricks jedoch problemlos verhindert werden.

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Warum sollte das bestehende Girokonto gekündigt werden?

Ein Girokonto ist nichts anderes als ein Einstiegsprodukt – entscheidet sich der Kunde für ein kostenloses Girokonto, so geht die Bank davon aus, dass sie den Kunden langfristig binden kann. Doch am Ende interessiert die Bank nicht nur eine lange Bindung – die Institute wollen natürlich auch neue Kunden gewinnen und präsentieren immer wieder neue Angebote. Genau deshalb ist es wichtig, dass im Vorfeld ein Girokonten-Vergleich durchgeführt wird. Auch dann, wenn bereits ein Girokonto besteht, sollte immer wieder auf neue Angebote oder auf die Konditionen der anderen Banken geachtet werden.

Vor Jahren gab es etwa noch hohe Kontoführungsgebühren, extrem überzogene Dispositionszinsen und mitunter auch Kosten für das Online-Banking oder nur wenig inkludierte Überweisungen. Heute verzichten immer mehr Banken auf Kontoführungsgebühren und versuchen auch die anderen Kosten und Gebühren so gering wie möglich zu halten. Online-Banken bieten sogar komplett kostenlose Girokonten an. Wer also für sein Konto bezahlen muss und bemerkt, dass es auch Anbieter gibt, die kostenlose Girokonten anbieten, wird wohl die Bank wechseln wollen.

Doch viele Kunden bleiben bei ihrer Bank, weil sie Angst vor einem großen Aufwand haben, der im Zuge des Wechsels entsteht. Viele Kunden sind der Ansicht, dass die Kündigung kompliziert ist, viel Zeit in Anspruch nimmt und mitunter auch noch Geld kostet. Das ist jedoch nicht richtig.

Die Vorbereitung

Wichtig ist, dass bereits ein neues Girokonto besteht, bevor das aktuelle Konto gekündigt wird. Die Zahlungspartner, die monatlich, halbjährlich oder jährliche Abbuchungen durchführen, müssen natürlich informiert werden, dass nun eine neue Kontoverbindung besteht. In vielen Fällen erledigt das die neue Bank; wer sicher sein will, dass alle Zahlungspartner informiert wurden, kann auch selbständig Kontakt aufnehmen oder mitunter nachfragen, ob die neuen Kontodaten von der Bank übermittelt wurden. Von Vorteil ist, wenn die beiden Girokonten parallel bestehen – zumindest für ein bis drei Monate. So kann der Kunde sicher sein, dass er keine Posten vergessen hat.

Für die endgültige Kündigung ist ein Schreiben ausreichend: Der Kunde gibt seinen Namen, die Kontonummer und auch den Wunsch bekannt, dass er das Konto kündigen möchte – in weiterer Folge muss der Kontoinhaber die Kündigungsfrist (bankabhängig) abwarten, sodass das Konto ganz geschlossen wird. Mitunter wird die Kündigung auch von der neuen Bank durchgeführt, sodass der Konsument gar keinen Aufwand hat.

Was passiert, wenn der Kontoinhaber verstorben ist?

Doch wie kann das Girokonto gekündigt werden, nachdem der Inhaber verstorben ist? Das Oberlandesgericht Brandenburg hat sich mit dieser Thematik befasst und kam zu dem Ergebnis, dass eine Erbengemeinschaft einen Sparvertrag, einen Girovertrag oder auch ein Tagesgeldkonto mit einer einfachen Stimmenmehrheit kündigen kann, sofern die Kündigung eine Maßnahme der Nachlassverwaltung darstellt. Besteht eine ordnungsgemäße Verwaltung, so genügt die Stimmenmehrheit.