Bevor man sich für einen Kredit entscheidet, sollte man einerseits die unterschiedlichen Angebote vergleichen, andererseits aber auch das Kleingedruckte lesen. Vor allem, wenn es sich um hohe Beträge (klassisches Beispiel: Baufinanzierung) handelt, ist es wichtig, dass im Vorfeld alle Eventualitäten geklärt sind. Jedoch kann es immer wieder vorkommen, dass der Kreditnehmer – wenige Tage, nachdem er den Kreditvertrag unterschrieben hat – ein besseres Angebot bekommt. Kann der bereits unterfertige Kredit rückgängig gemacht werden oder hat der Kreditnehmer „Pech gehabt“?

Das Widerrufsrecht wird im BGB geregelt
Hat der Verbraucher einen Kreditvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Kreditnehmer ist aber nur dann ein Verbraucher, wenn er die Finanzierung als Privatperson – also nicht gewerblich – aufgenommen hat (§ 13 BGB). Wird der Kredit also für private Zwecke genutzt, kann der Kreditnehmer den Vertrag widerrufen (§§ 355, 495 BGB). Jedoch gibt es auch beim Widerruf Ausnahmen, die in § 491 Abs. 2 BGB geregelt sind:
Kleinkredite, die eine Kredithöhe von 200 Euro nicht übersteigen, können nicht widerrufen werden; vom Widerruf sind des Weiteren auch Kredite gegen Pfand ausgeschlossen. Auch kurzfristige Verträge (bis drei Monate) können nicht widerrufen werden, da sie keinen klassischen Verbraucherdarlehensvertrag darstellen. Die gesetzlichen Widerrufsfristen gelten auch nicht für Arbeitgeber- oder Förderdarlehen.
Seit 21. März 2016 können sogenannte Null-Prozent-Finanzierungen widerrufen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Null-Prozent-Kredite ebenfalls vom Widerruf ausgeschlossen.
Muss die Bank den Kunden auf das Widerrufsrecht hinweisen?
Der Kreditnehmer findet die Erläuterung des Widerrufrechts in seinem Vertrag. Schlussendlich ist die Bank verpflichtet, dass der Kreditnehmer Informationen über das Widerrufsrecht erhält (geregelt in § 492 Abs. 2 BGB und in Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB). Wurde der Kreditnehmer nicht über das Recht des Widerrufs belehrt, kann der Vertrag – selbst Jahre nach der Vertragsunterzeichnung – jederzeit rückgängig gemacht werden. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt nämlich erst ab dem Zeitpunkt der Belehrung; gab es keinen Hinweis und keine Belehrung, die in schriftlicher Form erfolgt ist, hat auch keine Widerrufsfrist begonnen.
Was passiert nach dem Widerruf?
Hat der Kreditnehmer den Vertrag widerrufen, wobei er von der Bank noch kein Geld erhalten hat, passiert nichts – die Bank wird keine Überweisung vornehmen, sodass der Kreditnehmer das Geld auch nicht zurückbezahlen muss. Hat die Bank das Geld bereits überwiesen, muss der Kreditnehmer die Summe – innerhalb von 30 Tagen – retournieren (siehe § 357a Abs. 1 BGB). Zudem muss der Kreditnehmer der Bank auch Zinsen bezahlen; dabei handelt es sich um eine tageweise Berechnung von dem Zeitpunkt der Banküberweisung bis zur Rückzahlung durch den Kreditnehmer. Erhält der Kreditnehmer einen Betrag von 20.000 Euro, der mit 4,88 Prozent verzinst ist, beträgt der Zinsaufwand 2,71 Euro/Tag. Nach zehn Tagen würde der Kreditnehmer daher 20.027,10 zurückbezahlen müssen. Jedoch gibt es bereits einige Banken, die auf Zinsen verzichten. Ob Zinsen anfallen, wird im Vertrag – vorwiegend unter „Widerrufsfolgen“ – näher erläutert.