Wurde bei einem Einzugsverfahren zu viel abgebucht? Wie bekomme ich mein Geld zurück?

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Hat Ihr Lieferant Ihre monatliche Einzugsermächtigung doppelt berechnet oder hat er versehentlich eine Null hinzugefügt? Dann wenden Sie sich am besten so schnell wie möglich an Ihren Lieferanten und Ihre Bank.

1) Kontaktieren Sie Ihren Lieferanten:

Wenn Sie mehrere Einzugsermächtigungen bei verschiedenen Lieferanten haben, kann es passieren, dass etwas schief geht. Seit 2014 ist die SEPA-Lastschrift eingeführt und Sie müssen Ihre Lastschriften nun über Ihren Lieferanten und nicht mehr über Ihre Bank abwickeln. Bei Problemen, für eine Stornierung und Fragen müssen Sie sich also direkt an Ihren Lieferanten wenden.
Wenn etwas schief geht, wenden Sie sich zunächst an Ihren Lieferanten, um die Zahlung anzufechten und eine Lösung zu finden.

2) Kontaktieren Sie Ihre Bank

Sie können Ihre Bank telefonisch oder persönlich über Ihr Problem informieren. Stellen Sie sicher, dass Sie die richtigen Informationen zur Hand haben (Mandatsreferenz, genauer Betrag, Name des Lieferanten,…), so dass Ihre Bank Ihnen schnell behilflich sein kann.

  • Innerhalb von 8 Wochen: Wenn Sie Ihre Bank innerhalb von acht Wochen benachrichtigen, zahlt sie diesen Betrag sofort zurück. Hierfür müssen Sie keine Beweise liefern. Dies ist eine Art „Erste-Hilfe-Service“ der Bank. Das heißt allerdings nicht, dass Ihre Zahlungsverpflichtung entfällt. Sie und der Gläubiger haben somit allerdings Zeit, eine Lösung zu finden.
  • Nach 8 Wochen: Bemerken Sie den Fehler erst nach 8 Wochen, haben Sie noch 13 Monate Zeit, die Zahlung anzufechten. In diesem Fall zahlt die Bank den Betrag nicht automatisch zurück. Sie müssen den Nachweis erbringen, dass die Anfechtung gerechtfertigt ist. Einen Nachweis können Sie durch eine Kopie des Einverständnisses des Lieferanten oder durch ein Gerichtsurteil erbringen.

In den meisten Fällen ist es kein Problem für den Lieferanten, die Anfechtung zu akzeptieren. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Lieferanten so schnell wie möglich kontaktieren, dann ist es einfach, Ihr Geld zurückzubekommen.

Wenn Sie in Zukunft nicht mehr per Lastschrift bezahlen möchten, können Sie Ihre Lastschrift stornieren. Über sepastop.eu können Sie Ihr Kündigungsschreiben einfach verfassen und auch online versenden!

Lesen Sie mehr dazu: https://www.sepastop.eu/de-de/wissensdatenbank/fordere-lastschrift/

Wie schließe ich mein Facebook-Konto?

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Für viele Menschen ist Facebook inzwischen ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens. Wir teilen unsere Lieblingsfotos mit Familie und Freunden, bleiben auf dem Laufenden über Geburtstage, werden zu Partys eingeladen und über Aktivitäten in der Nähe informiert.

Aber was, wenn die Informationen überhandnehmen? Laut Statistiken verbringt der deutsche Facebook-Nutzer durchschnittlich 20 Minuten am Tag auf Facebook. Vielleicht könnte man die 20 Minuten auch anders nutzen? Für einen Spaziergang? Ein Gespräch mit unserem Partner oder Kinder? Ein interessantes Buch lesen?

Sie haben sich entschieden, Ihre Zeit in etwas anderes als Facebook zu investieren. Aber wie schließt man ein Facebook-Konto? Das ist nicht ganz einfach, aber wir können Ihnen dabei helfen.

Daten und Fotos speichern

Bevor Sie Ihr Facebook-Konto löschen, können Sie Fotos und andere Daten speichern. Dafür klicken Sie auf das Dreieck oben rechts und gehen Sie auf „Einstellungen“. Klicken Sie unter „Allgemein“ auf „Lade eine Kopie“. Sie werden zur nächsten Seite weitergeleitet, auf der Sie den Download starten können.

Facebook - settings

Facebook - copy1

Facebook - copy2

Wenn Sie nicht alle Fotos speichern möchten, können Sie die Fotos, die Sie behalten möchten separat öffnen und unten über „Optionen“ auf „Herunterladen“ klicken.

Wenn Sie die notwendigen Daten gesichert haben, schauen Sie auch nach den verbundenen Apps. Wenn Sie Ihr Facebook-Konto löschen und Sie noch mit einigen Apps verbunden sind, können Sie sich bei diesen Apps nicht mehr einloggen. Bei den meisten Apps kann die Einlogmethode geändert werden, bei manchen ist dies allerdings nicht möglich.

Facebook - apps

Ihr Facebook-Konto definitiv löschen

So löschen Sie Ihr Facebook-Konto:

  • Gehen Sie auf die folgende Seite: https://www.facebook.com/help/delete_account
  • Das folgende Pop-up-Dialogfenster öffnet sich. Lesen Sie sich dies sorgfältig durch und klicken Sie anschließend auf „Mein Konto löschen“
  • In einem zweiten Pop-up-Dialogfenster werden weitere Daten abgefragt und dann können Sie Ihr Facebook-Konto endgültig löschen, indem Sie auf „OK“ klicken

Facebook - delete1

Facebook - delete2

Facebook gewährt dann noch 14 Tage, um Ihr Konto wiederherzustellen. Sobald die 14 Tage verstrichen sind, wird Ihr Konto definitiv gelöscht. Wenn Sie Facebook danach wieder nutzen möchten, müssen Sie ein neues Konto erstellen.

Facebook-Konto vorübergehend schließen

Sie können Ihr Facebook-Konto auch vorübergehend schließen. Fahren Sie in Urlaub? Möchten Sie ausprobieren, wie es ist, eine Zeit lang kein Facebook zu haben? Klicken Sie dann unter „Einstellungen“ auf „Sicherheit“ und untern auf „Konto deaktivieren“.

Worauf man bei der Vertragsgestaltung bei einer Risikolebensversicherung achten sollte

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Ob unheilbare Krankheit oder doch ein Unfall – auch wenn die Deutschen immer älter werden, so gibt es noch lange keine Garantie, dass jeder das Glück hat, erst im hohen Alter seine Augen für immer schließen zu müssen. Genau deshalb ist es wichtig, dass man sich mit jenen Instrumenten befasst, die am Ende dafür zu sorgen, dass im Falle eines frühen Ablebens die Hinterbliebenen versorgt sind. Ein solches Instrument stellt beispielsweise die Risikolebensversicherung dar. In diesem Fall wird den Hinterbliebenen ein Kapitalbetrag ausbezahlt – die Höhe der Summe wird vor dem Versicherungsabschluss vereinbart. Endet die Versicherung aber zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers, so gibt es von Seiten der Versicherungsgesellschaft keine Leistungen. Das unterscheidet die Risiko- von der klassischen Lebensversicherung.

Wie hoch sollte die Todesfallsumme sein?

Vor allem dann, wenn es sich um eine Familie mit noch kleinen Kindern handelt, kann eine Risikolebensversicherung empfohlen werden. Mit dieser Versicherung wird die Familie, sofern ein Elternteil sterben wollte, finanziell abgesichert. Doch wie hoch sollte die Todesfallsumme eigentlich sein? Folgt man den Empfehlungen der Verbraucherschützer, so ist es ratsam, sich für das dreifache Bruttojahreseinkommen zu entscheiden – verdient der Versicherungsnehmer also 50.000 Euro im Jahr, so sollte die Todesfallsumme bei 150.000 Euro liegen. Bei der Laufzeit ist es ratsam, dass man die Versicherung so lange besitzt, bis die Kinder aus dem Haus sind. Gibt es keine Kinder, so kann die Versicherung dann gekündigt werden, wenn die Ersparnisse derart hoch sind, sodass der Hinterbliebene den Lebensstandard, der gemeinsam aufgebaut und finanziert wurde, auch alleine gehalten werden kann.

Angebote miteinander vergleichen

Vergleicht man die Risikolebensversicherung mit anderen Versicherungen, so wird schnell klar, dass es nur wenige Anhaltspunkte gibt, auf die man vor Abschluss der Versicherung Rücksicht nehmen sollte. So ist es ratsam, dass man sich mit der Höhe der Todesfallsumme befasst (in der Regel das Dreifache des Bruttojahreseinkommens) und auch mit der Laufzeit (bis die Kinder aus dem Haus sind oder der Hinterbliebene mit dem Ersparten den aktuellen Lebensstandard fortführen kann). Mitunter ist noch zu klären, ob die Variante mit der fallenden oder gleichbleibenden Versicherungssumme gewählt wird – zudem geht es auch darum, dass man darauf achtet, keinen zu teuren Vertrag abzuschließen. Wer nämlich die unterschiedlichen Angebote miteinander vergleicht, der wird relativ schnell feststellen können, dass es unterschiedlich hohe Gebühren gibt, die von Seiten der Versicherungsgesellschaft in Rechnung gestellt werden.

Was ist eine Nachversicherungsgarantie?

Mitunter ist es auch ratsam, wenn man darauf achtet, in seinem Vertrag eine sogenannte Nachversicherungsgarantie zu haben. So wird im Zuge des Versicherungsabschlusses vereinbart, dass der Versicherungsnehmer das Recht hat, zu diversen Anlässen die Todesfallsumme zu erhöhen – dabei muss jedoch keine neuerliche Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Eine Erhöhung der Versicherungssumme wäre etwa nach einer Hochzeit, nach dem Kauf einer Immobilie oder auch nach der Geburt des Kindes empfehlenswert.

Immer bei der Wahrheit bleiben

Die Gesundheitsfragen, die im Zuge des Versicherungsabschlusses immer vom Versicherungsnehmer beantwortet werden müssen, haben sehr wohl einen erheblichen Einfluss auf die zu bezahlenden Beiträge. Auch wenn das Alter des Versicherungsnehmers eine Rolle spielt, so sind der Gesundheitszustand und auch das persönliche Risikoprofil nicht außer Acht zu lassen. An dieser Stelle ist besonders wichtig, dass Vorerkrankungen oder auch chronische Erkrankungen erwähnt werden – stellt die Versicherungsgesellschaft nämlich fest, dass bei den Gesundheitsfragen nicht die Wahrheit gesagt wurde und man Krankheiten verschwiegen hat, kann der Vertrag von Seiten der Gesellschaft gekündigt werden.

sepastop.eu hilft 1 Million Verbrauchern bei der Kündigung

Heute, am 19. November 2018 wurde das einmillionste Kündigungsschreiben über sepastop.eu generiert! Der Großteil (65 %) unserer Besucher nutzte unseren kostenlosen Service, die anderen 35 % entschieden sich für den Versand des Kündigungsschreibens über uns mit eingeschriebenem Brief. Um diesen Anlass gebührend zu feiern, halbieren wir diese Woche den Preis für unseren Versandservice für Einschreiben! (Weiterlesen: Rabattwoche)

Wir haben unsere Kündigungswebsite im Jahr 2015 gestartet und sind inzwischen in Deutschland, Österreich, Belgien, den Niederlanden und Frankreich tätig. Seit Beginn geht es uns darum, die Verbraucher zu informieren und ihnen bei der Kündigung von Abonnements und Verträgen zu helfen. Dies reicht von Abonnements fürs Fitnessstudio und Versicherungsverträgen bis zu Kreditkarten und der Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder Gewerkschaft.

Sie können sich auch gern an uns wenden, um kostenlos ein Kündigungsschreiben aufzusetzen. Dazu brauchen Sie nur die erforderlichen Angaben auszufüllen. Anschließend wird Ihr Schreiben automatisch generiert, das Sie selbst kostenlos ausdrucken können. Wenn Sie wünschen, nehmen wir Ihnen gern die Arbeit ab und verschicken Ihr Kündigungsschreiben als eingeschriebenen Brief. Wir versenden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an die gewünschte Firma gegen Versandkosten.

Wo gab es die meisten Kündigungen?

In Deutschland wurden am häufigsten die Telekommunikationsverträge gekündigt, gefolgt von Verträgen für Fitnessstudios. Platz drei belegen Tageszeitungen und Zeitschriften. Die Mehrzahl der Menschen gab als Grund an, einfach unzufrieden (1) zu sein mit dem gebotenen Service, wechseln (2) oder Geld einsparen zu wollen (3).

Wir hoffen, künftig noch mehr Menschen bei der Kündigung eines Vertrages oder Abonnements behilflich sein zu können. Auch Sie sind unzufrieden? Sie würden gern mal etwas anderes lesen? Oder Sie möchten das hart verdiente Geld gern anders ausgeben? Besuchen Sie die Website sepastop.eu und schreiben Sie Ihr Kündigungsschreiben sofort online.

Rabattwoche

Wir haben nicht nur 1 Million Kündigungen erreicht, sondern konnten dieses Jahr auch drei Kerzen auf der Geburtstagstorte ausblasen. sepastop.eu gibt es nämlich seit drei Jahren. Das feiern wir mit einer richtigen Rabattwoche! Wenn Sie zwischen dem 19. und 23. November 2018 über unsere Website eine Kündigung mit eingeschriebenem Brief verschicken, bekommen Sie von uns ganze 50 % Rabatt!

Verschicken Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben über sepastop.eu für nur 4,5 Euro statt 8,95 Euro: www.sepastop.eu

Kündigen ohne Wenn und Aber

Die Kündigungswebsite sepastop.eu startet die Videokampagne „Kündigen ohne Wenn und Aber“. Ziel dieser Kampagne ist es, das Bewusstsein für die Probleme im Zusammenhang mit der Kündigung von Abonnements und Verträgen zu schärfen.

„Wir stellen fest, dass einige Unternehmen alles dafür tun, die Vertragskündigung künstlich zu erschweren. Eine Kündigung ist immer noch eine Aufgabe, die viele Kunden ausgesprochen ungerne erledigen. Sie kämpfen mit unklaren Kündigungsvorschriften, Kündigungsfristen, einem nicht vorhandenen „Kundenservice“ und ähnlichen Problemen. Das Ziel unserer Kampagne ist es, Unternehmen und Verbraucher auf spielerische Weise zu erreichen.“

Die Kampagne „Kündigen ohne Wenn und Aber“ besteht aus 3 Videos, in denen sepastop.eu der Kündigungswelt einen Seitenhieb verpasst.

Im ersten Film hat eine Frau einen Albtraum, weil sie sich immer noch nicht traut, ihr Fitness-Abo zu kündigen. Der zweite Film zeigt eine Situation, die vielen bekannt sein dürfte: Man ruft den Kundendienst an und wird ständig umgeleitet. Und in Video Nummer drei befindet ein Mann sich in einem sprichwörtlichen Kündigungs-Labyrinth und sucht hoffnungslos nach dem richtigen Weg, einen Vertrag zu beenden.

Sehen Sie sich die Videos hier an:

Über sepastop.eu
sepastop.eu bietet Verbrauchern präzise Informationen rund um das Thema Kündigung und hilft ihnen, alle Arten von Abonnements und Verträgen zu kündigen. Die Website wurde 2016 ins Leben gerufen und ist neben Deutschland auch in Österreich, Belgien, den Niederlanden und Frankreich verfügbar. Jeden Monat kündigen durchschnittlich 35.000 Personen ein Abonnement über sepastop.eu.

Die Videos wurden von der Produktionsfirma Poolhert Productions in Antwerpen produziert.❤️

Medienkit herunterladen.

sepastop.eu wurde für die .eu Web Awards nominiert!

Wir sind für die .eu Web Awards nominiert worden und freuen uns sehr darüber!

Die .eu Web Awards sind ein europäischer Wettbewerb, bei dem die besten .eu-Websites hervorgehoben werden sollen. Wir sind in der Kategorie Rising Stars (Start-ups) nominiert.

Wir möchten Sie bitten, auf unserer Website Ihre Stimme abzugeben. Vielen Dank im Voraus!

Wie können Sie abstimmen?

  • Gehen Sie auf https://webawards.eurid.eu/
  • Gehen Sie auf ‚Nominate & Vote‘
  • Klicken Sie auf ‚Rising Stars‘ und suchen Sie nach sepastop.eu (es ist möglich, dass Sie auf ‚Next‘ klicken müssen)
  • Fahren Sie mit der Maus über unsere Website und klicken Sie auf ‚vote / abstimmen‘

Achtung: klicken Sie nicht auf ‚Submit your nomination‘, sondern suchen Sie uns in der Liste ‚Rising Stars‘.

Bitte beachten Sie, dass Sie pro IP-Adresse nur 1 Stimme abgeben können. Personen in der gleichen Familie/Haus/Büro können über mobile Daten (mit einem Smartphone) abstimmen.

Vielen Dank, dass Sie für uns gestimmt haben und wir werden Sie sicher über das Ergebnis auf dem Laufenden halten!

Liebe Grüße,
sepastop.eu Team

Netflix kündigen: So geht‘s

Wer seine Netflix-Mitgliedschaft kündigen möchte, für den gibt es gute Nachrichten: Kündigen ist ganz einfach und Netflix legt Verbrauchern keine unnötigen Steine in den Weg.

Bereits direkt nach der Anmeldung macht Netflix seine Kunden fairerweise darauf aufmerksam, wie und wo das Konto gekündigt werden kann:

Entsprechend der Anleitung funktioniert die Kündigung dann auch. Man bewegt den Mauszeiger rechts oben auf das Konto-Symbol, anschließend öffnet sich das Menü und man klickt auf den Unterpunkt „Konto“:

In der Kontoverwaltung befindet sich direkt auf der linken Seite der Button „Mitgliedschaft kündigen“.

Nach dem Sie diesen Button geklickt haben, wird nochmal gefragt, ob die Mitgliedschaft wirklich gekündigt werden soll. Auch dies bestätigen Sie über den Button „Kündigung abschließen“.

Wenn alles geklappt hat, bekommen Sie von Netflix eine E-Mail, in der die Kündigung nochmals bestätig wird. Die E-Mail sieht folgendermaßen aus:

Übrigens: Selbst wenn Sie am Tag der Anmeldung kündigen, haben Sie die restlichen 30 Tage des kostenlosen Probemonats noch den vollen Zugriff auf alle Filme und Serien.

Nochmal ein Überblick über die Schritte zur Kündigung:

Wie kann ich Netflix kündigen?

  1. Auf der Startseite von Netflix klicken Sie rechts oben auf das Konto-Symbol und wählen den Menüpunkt „ Konto“.
  2. Auf der nächsten Seite klicken Sie links auf den Button „Mitgliedschaft kündigen“.
  3. Im nächsten Schritt klicken Sie auf „Kündigung abschließen“.
  4. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung per E-Mail, die Kündigung ist damit abgeschlossen.

Weitere Infos zur Kündigung bei Netflix

Die Kündigung bei Netflix ist jeweils zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraumes möglich, bei Netflix beträgt dieser Zeitraum einen Monat. Die fälligen Abonnementgebühren werden also monatlich eingezogen. Wer die Restlaufzeit seines Abrechnungszeitraums einsehen möchte, findet diese Informationen unter dem Menüpunkt „Details zur Rechnungsstellung“ im „Konto“-Menü.

Nach der Kündigung speichert Netflix die Präferenzen für weitere 10 Monate – wer sich also entschließt, doch wieder zum Dienst zurückzukehren, verliert seine Einstellungen nicht.

Über Sepastop

Wenn die Kündigung Ihres Streaming-Dienstes fehlgeschlagen ist, Sie ein Einschreiben verschicken möchten oder Sie Ihre Anmeldedaten verloren haben, können Sie Sepastop verwenden.

Führen Sie dazu die folgenden Schritte aus:
a. Gehen Sie auf www.sepastop.eu
b. Füllen Sie das Kündigungsformular mit Ihren Daten aus.
c. Wählen Sie aus, ob Sie das Schreiben selbst versenden oder es (gegen eine Gebühr) von Sepastop versenden lassen wollen.
d. Bezahlen Sie die Kosten (falls zutreffend) und Sepastop wird das Schreiben versenden.

Haben Sie noch weitere Abonnements?
Gibt es noch andere Streaming-Dienste oder Online-Abonnements, die Sie abbestellen möchten? Wir haben aufgelistet, wie einfach es geht, Ihren Spotify und Disney + zu kündigen.

Wie kann ich eine Einzugsermächtigung sperren?

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Möchten Sie eine Einzugsermächtigung sperren? Dies kann über Ihre Bank erfolgen. Eine Übersicht über Ihre Einzugsermächtigungen finden Sie in der Regel bequem per Online-Banking. Hier können Sie Ihre Einzugsermächtigung verwalten und sperren.

Hinweis! SPERREN ≠ STORNIEREN: Sperren allein genügt nicht! Sie müssen Ihre Einzugsermächtigung auch kündigen (lesen Sie mehr darüber).

Sie können Ihre Einzugsermächtigungen auf 3 verschiedene Arten sperren:

  1. Über die Kontonummer: alle Einzugsermächtigungen auf diese Kontonummer werden gesperrt.
  2. über den Namen des Lieferanten: alle Einzugsermächtigungen an dieses Unternehmen werden gesperrt.
  3. über Mandatsreferenz/Lastschriftbefehl im Inland: hiermit wird 1 spezifische Einzugsermächtigung blockiert.
  4. Die letzte Methode wird am häufigsten verwendet, um Einzugsermächtigungen zu sperren. Wenn Sie in Zukunft doch einen neuen Vertrag beim gleichen Lieferanten abschließen, kann die Einzugsermächtigung problemlos abgebucht werden.

Hinweis! Einzugsermächtigung SPERREN ≠ STORNIEREN

Das Sperren Ihrer Einzugsermächtigung reicht jedoch nicht aus. Seit 2014 hat sich die Gesetzeslage geändert. Sie müssen Lastschriftmandate über Ihren Lieferanten widerrufen und können dies nicht mehr über Ihre Bank tun.

Wenn Sie lediglich Ihre Einzugsermächtigung über Ihre Bank sperren, kann der Lieferant zwar kein Geld mehr von Ihrem Konto abbuchen. Die Einzugsermächtigung läuft jedoch wie gewohnt weiter. Der Lieferant wird weiterhin versuchen, die Zahlung zu kassieren und Ihnen letztendlich eine Mahnung einschließlich Kosten (!) schicken, da die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wurde. Er wird dies so lange tun, bis Sie die Einzugsermächtigung stornieren.

Wie kann ich meine Einzugsermächtigung stornieren?

Um eine Einzugsermächtigung zu stornieren, müssen Sie das Ihrem Händler mitteilen (Sky, McFit, Aktion Mensch,…). Dazu schreiben Sie einen Brief und senden ihn an Ihren Lieferanten. Am besten per Einschreiben, um 100 % sicher sein zu können und einen Beweis zu haben, falls Ihr Lieferant Ihre Anfrage bestreitet.

Auf unserer Website, sepastop.eu finden Sie Musterbriefe für mehr als 200 belgische Lieferanten. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr SEPA-Kündigungsschreiben direkt online per Einschreiben über unsere Website versenden.

Es besteht also ein großer Unterschied zwischen Sperren und Stornieren. Sobald Sie die Einzugsermächtigung beim Lieferanten widerrufen haben, können Sie diese danach über die Bank auch sperren lassen, aber nicht andersrum!

Lesen Sie mehr dazu: https://www.sepastop.eu/de-de/wissensdatenbank/sperre-lastschrift/

sepastop.eu respektiert Ihre Privatsphäre!

Wir alle wissen es: Sie besuchen eine Website oder bestellen etwas über das Internet und weniger als einen Tag später erscheint Werbung auf Ihrer Social-Media-Seite oder ein Newsletter in Ihrem Posteingang. Das war wahrscheinlich nicht Ihre Absicht. Dank der neuen Datenschutzgesetzgebung werden Sie besser davor geschützt.

Bild von Darwin Laganzon auf Pixabay

Ab Mai 2018 müssen alle europäischen  Unternehmen, die online tätig sind, das neue Datenschutzgesetz GDPR (Allgemeine Datenschutzverordnung) einhalten. Dieses neue Gesetz wird dafür sorgen, dass personenbezogene Daten, die online verarbeitet werden, noch besser geschützt werden und der Nutzer mehr Kontrolle darüber hat. Darüber hinaus vereinfacht das neue Gesetz das regulatorische Umfeld für internationale Unternehmen durch eine Angleichung innerhalb der EU.

Unternehmen können ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung als Verbraucher keine Cookies mehr für Werbezwecke setzen oder Newsletter versenden.

Wir bei sepastop.eu finden Privatsphäre sehr wichtig und wir befürworten das neue Datenschutzgesetz. Konkret bedeutet das:

  • Zahlungsdaten werden bei uns nicht gespeichert
  • Personenbezogene Daten werden von uns niemals an Dritte weitergegeben
  • Wir speichern allein die Daten, die absolut notwendig sind für die Erstellung des Kündigungsschreibens und dessen Verarbeitung.
  • Der Inhalt des Briefes (einschließlich der Unterschrift) wird nach 1 Jahr automatisch gelöscht.
  • Wir versenden keine Newsletter

Bitte beachten Sie unsere aktualisierten Datenschutzbestimmungen auf unserer Website www.sepastop.eu.

Werkverträge kündigen: Das gilt es zu beachten

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Bei den Werkverträgen handelt es sich um sogenannte privatrechtliche Verträge, die in den §§ 632 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt werden. Im Mittelpunkt eines Werkvertrages steht das gegenseitige Austauschverhältnis. Der Besteller, das ist in diesem Fall der Auftraggeber, erteilt dem Unternehmer, also dem Auftragnehmer, einen Auftrag zur Schaffung eines Werks. Ein Typisches Beispiel für einen Werkvertrag ist die Erstellung einer Webseite.

Es geht also vorwiegend um die Errichtung einer Sache – das ist auch der wesentliche Unterschied zum klassischen Dienstvertrag. Des Weiteren kann der Werkvertrag von beiden Seiten – also vom Besteller und vom Unternehmer – einseitig beendet werden, sofern ein Umstand vorliegt, der die Kündigung auch berechtigt.

Worauf der Besteller achten muss

Das Kündigungsrecht des Bestellers ist, verglichen mit dem Kündigungsrecht des Unternehmers, wesentlich weiter gefasst; zudem unterliegt das Kündigungsrecht des Bestellers keinerlei Einschränkungen. Der Besteller kann daher jederzeit, auch ohne Setzen einer Frist und auch ohne Angaben von Gründen, den Vertrag kündigen. Eine Kündigung ist sogar dann möglich, obwohl etwaige Mängel noch nicht beseitigt wurden. Zu beachten ist, dass der Besteller nur dann eine Kündigungsfrist einhalten muss, wenn es sich um fortlaufende Werkleistungen handelt. Ist das aber nicht der Fall, so muss der Besteller auch keine Kündigungsfrist berücksichtigen. In § 649 Bürgerliches Gesetzbuch wird zudem auch geregelt, dass dem Besteller ein eigenständiges Kündigungsrecht zusteht, das bis zur tatsächlichen Vollendung des Werks jederzeit ausgeübt werden kann. Somit wird auch eindeutig bestimmt, dass der Unternehmer auch keinen Anspruch auf die Abnahme des Werks hat, sondern nur einen Anspruch auf die im Vorfeld vereinbarte Vergütung. Es spielt somit keine Rolle, ob es zur tatsächlichen Erstellung des Werks kam oder nicht.

Welche Möglichkeiten stehen dem Unternehmer zur Verfügung?

Während die Kündigungsrechte des Bestellers wesentlich weiter gefasst sind, stehen dem Unternehmer nur geringe Möglichkeiten zur Verfügung, sofern er den Vertrag kündigen möchte. So kann er den Vertrag nur dann kündigen, wenn etwa ein wichtiger Grund vorliegt – so etwa, wenn die Vertragsfortsetzung unzumutbar geworden ist. Ist das der Fall, so kann der Vertrag gekündigt werden. Doch wann spricht man von einer Unzumutbarkeit? Etwa dann, wenn der Besteller – trotz einer Fristsetzung – den Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Wurde das Werkvertragsverhältnis von Seiten des Unternehmers beendet, so muss dieser alle Leistungen, die bis zur Kündigung erbracht wurden, an den Besteller übergeben. Zudem kommt es auch zu einer Änderung der Zahlungsverpflichtung der im Vorfeld vereinbarten Vergütung. Aufgrund der Tatsache, dass dem Unternehmer keine finanziellen Vorteile aus der Werksvertragskündigung erwachsen dürfen, muss er ersparte Aufwendungen abziehen lassen (§ 649 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Unternehmer braucht, nachdem er den Vertrag gekündigt hat, zudem auch keine weiteren Aufwendungen mehr zu tätigen, sodass es nicht zur Fertigstellung des Werks kommen braucht. Wurde der Vertrag gekündigt, so hat das natürlich auch einen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Im Zuge der Berechnung muss der Unternehmer klar darlegen und auch beweisen können, wie es zur Vergütungshöhe gekommen ist. Im Gesetz findet sich hier eine sogenannte Vermutungsregelung, sodass der Unternehmer einen Anspruch auf 5 Prozent der Vergütung hat, obwohl er noch keine Werkleistung erbracht hat. Lag die im Vorfeld vereinbarte Vergütung bei 500 Euro, so darf der Unternehmer 25 Euro in Rechnung stellen.

Generalklauseln, die den Vergütungsanspruch begrenzen, sind unzulässig

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Natürlich versuchen die Auftraggeber immer wieder den Vergütungsanspruch der Unternehmer zu begrenzen, sofern es zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages gekommen ist. Jedoch sind derartige Generalklauseln, die sich immer wieder in den Werkverträgen finden, nicht zulässig. Auch der Bundesgerichtshof hat sich bereits mit diesem Thema befasst und bestätigt, dass Generalklauseln, die den Vergütungsanspruch – in welcher Form auch immer – mindern, nicht rechtsgültig sind. Handelt es sich um ein „freies Kündigungsrecht“ des Auftraggebers, sofern besondere Umstände nicht gegeben sind, so ist die Kündigung nach Treu und Glauben nur dann gerechtfertigt, wenn der Unternehmer keine Nachteile erleiden muss.