Auch bei der Heimautomatisierung lauern Abofallen

Das Internet der Dinge vereinfacht unser Leben ungemein – mittlerweile können wir über unser Smartphone unsere Tür aufschließen, die Heizungen im Haus kontrollieren und auch von unterwegs aus sehen, was bei uns im Haus passiert. Aber neben den Risiken im Bereich Sicherheit – große Teile des Internets waren aufgrund eines Angriffs von infizierten Heimgeräten Ende 2016 nicht erreichbar – gibt es auch vertragliche Risiken, deren sich Verbraucher bewusst sein sollten.

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Zwei Arten von Lösungen

Zur Heimautomatisierung gibt es zwei Arten von Lösungen: Am weitesten verbreitet sind Kaufgeräte ohne Vertragsbindung. Das heißt, als Verbraucher kauft man die entsprechenden Geräte, zum Beispiel Thermostate, Kameras, Hubs und so weiter und vernetzt diese im Haus oder in der Wohnung. Meistens sind bei den Hubs Apps zur Steuerung der Peripheriegeräte enthalten, so dass alle Geräte zentral über ein Smartphone, Tablet oder den Computer ferngesteuert werden können. Dies ist die für Verbraucher – aus vertraglicher Sicht – die übersichtlichste Lösung: Alle Kosten fallen nur einmalig an.

Weniger verbreitet ist das zweite Modell, das so funktioniert, dass man die Funktionalitäten bestimmter Apps abonniert. Die Telekom bietet solche Modelle an, so kostet das Einsteiger-Alarmsystem 10€ – pro Monat wohlgemerkt. Je nach Vertrag bindet man sich bis zu 24 Monate an den Anbieter, eine Kündigung ist nach Abschluss des Vertrages nur noch bedingt möglich.

Abofallen lauern auch bei der Heimautomatisierung

Dementsprechend sollten sich Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages schlau machen, welche Kosten im Einzelnen auf sie zukommen.
Weiterhin soll aber auch gesagt sein, dass man nicht unbedingt auf der sicheren Seite ist, wenn man einfach kein Abonnement abschließt. Das mussten kürzlich die Nutzer von revolv erfahren: Das Unternehmen bot Hubs zur Heimautomatisierung an und wurde Ende 2014 von Nest übernommen – der Verkauf von revlolv-Geräten wurde dann eingestellt. Nest wurde dann ihrerseits aufgekauft und gehört jetzt zum Google-Mutterkonzern alphabet. Hier hat man sich dann entschlossen, revolv komplett einzustellen – der Server wurde einfach abgeschaltet. Die Hubs funktionierten anschließend nicht mehr – Verbraucher berichten davon, dass Ihre Geräte nun maximal noch als Briefbeschwerer taugen.

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Egal, für welche Variante Verbraucher sich also entscheiden: Man sollte immer darauf achten, dass die gekauften Geräte zukunftsträchtig und nicht von der Abschaltung bedroht sind (oder auch nach der Abschaltung noch mit eigenen Servern betrieben werden können) und dass sich – falls unbedingt nötig – die monatlichen Kosten in Grenzen halten sowie die Ausstiegsklauseln aus dem Vertrag verstanden sind.

Formulare zur Kündigung bei fast allen Anbietern von Heimautomatisierungs-Abonnements finden Sie hier.

Privatkredite – so besteht Rechtssicherheit

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Neben den immer populärer werdenden Plattformen für die Vergabe von Krediten von privat an privat nutzen zahlreiche Verbraucher immer noch die Möglichkeit, ein Darlehen von nur einem Geldgeber aufzunehmen. Während die Vertragsgestaltung bei einer Kreditplattform vorgegeben ist, müssen Geldgeber und Kreditnehmer bei einem privaten Darlehensvertrag darauf achten, dass alle wichtigen Punkte abgedeckt sind. Beim Geld hört bekanntermaßen die Freundschaft auf und auch unter Bekannten sorgt ein sauber aufgesetzter Kreditvertrag für größtmögliche Sicherheit.

Was spricht für einen privaten Kredit?

Wer ein Darlehen benötigt, geht klassischerweise zur Bank. Hier durchläuft er die Bonitätsprüfung; der Zinssatz hängt in den meisten Fällen von der Bonität, teilweise auch von der Laufzeit des Kredites ab. Die Bank macht die Ansagen; der Kunde kann wenig selbst bestimmen. Auf einer Kreditplattform fällt die Bonitätsprüfung etwas weniger strikt aus, der Zinssatz orientiert sich aber ebenfalls an der Kreditwürdigkeit des Antragstellers.

Die Vertragsgestaltung

Anders sieht es bei einem Kredit aus, den ein Geldgeber privat begibt. Die Bonitätsprüfung entfällt in der Regel; die beiden Parteien sind sich häufig bekannt. Dennoch sollten auch in diesem Fall die Beteiligten einen rechtsgültigen, von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag aufsetzen. Wichtige Vertragsbestandteile sind natürlich die persönlichen Daten des Kreditnehmers und des Kreditgebers. Die Höhe des Darlehens, der Zinssatz und das Datum der Rückführung gehören ebenfalls in den Vertrag. Hinsichtlich der Tilgung muss zwischen einer monatlichen Rückzahlung und der einmaligen Tilgung in einer Summe unterschieden werden.

Haben die Vertragsparteien eine Stellung von Sicherheiten vereinbart, so sollten diese benannt werden. Legt der Kreditgeber die rechtliche Seite sehr eng aus, wird er auch eine Unterwerfung der sofortigen Vollstreckung vom Darlehensnehmer verlangen. Komplettiert wird der Vertrag durch ein notarielles Schuldanerkenntnis, da dieses im Fall des Zahlungsverzuges den Weg zum Gericht überflüssig macht. Zu den Feinheiten eines Kredites von privat zählen beispielsweise auch die Verzugszinsen, wenn der Darlehensnehmer mit einer Rate in Verzug gerät.

Es ist bei der Aufsetzung eines Vertrages hilfreich, sich im Vorfeld darüber zu informieren, wie ein Vertrag für ein Privatdarlehen aussehen soll. So ist sichergestellt, dass kein wesentliches Merkmal vergessen wird und der Vertrag am Ende einer der beiden Parteien zum Nachteil gereicht.

Grundsätzlich gilt, dass Kredite von privat eine Renaissance erleben. Dies ist nicht zuletzt auf die Kreditplattformen zurückzuführen, die einen stetigen Zulauf erfahren. Die Banken bekommen dies immer stärker zu spüren, haben aber selbst dazu beigetragen. Gerichtsverfahren bezüglich des Verkaufs hochriskanter Zertifikate, aber auch die ungesetzliche Berechnung einer Kreditabschlussgebühr haben massiv am Image der Institute gekratzt.

Kündigungswebseite in Deutschland ins Leben gerufen

homepage-deDie belgische Website sepastop.eu gibt es jetzt auch Deutschland. sepastop.eu hilft Verbrauchern dabei, alle möglichen Abonnements und Dienstleistungen zu kündigen.

Über die Webseite können Sie ganz einfach eine Kündigung erstellen und diese, sofern gewünscht, sofort online per Einschreiben verschicken. Außer in Deutschland steht sepastop.eu auch in Belgien, den Niederlanden und Frankreich zur Verfügung.

Viele Unternehmen sorgen bei Kündigungen immer noch für unnötige Schwierigkeiten. Das reicht von hartnäckigen Fitness-Abonnements, aus denen man nicht herauskommt, bis hin zu unerwarteten Rechnungen, die auftauchen, obwohl Sie der Meinung waren, schon vor langer Zeit gekündigt zu haben. Die richtigen Kündigungsverfahren sind oftmals nur schwer zu finden.

Im Januar 2015 hat der junge Unternehmer Nathan De Hert www.directopzeggen.be gegründet. Schon bald folgte der wallonische Bruder www.resilier.be, um auch dem französischsprachigen Teil Belgiens helfen zu können. Mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung vor Augen richtete Nathan schließlich sepastop.eu ein. So wurde es möglich, Abonnements auch in den Niederlanden und Frankreich über diesen Online-Versandservice  zu kündigen. Und nun ist Deutschland an der Reihe.

Nathan De Hert: „Wir sind mit dem Wachstum des vergangenen Jahres sehr zufrieden. Inzwischen haben wir sechs Mitarbeiter und bearbeiten Hunderte Kündigungen pro Tag.“

Auf der Website finden Sie vorgefertigte Kündigungsschreiben für mehr als 1.000 verschiedene Dienstleister. In jedem Fall werden stets zuerst die Kündigungsvorschriften wiederholt, wie zum Beispiel die Kündigungsfrist und Kosten, die möglicherweise in Rechnung gestellt werden können. Dann können Sie Ihre Daten eingeben, wodurch Ihr Kündigungsschreiben automatisch erstellt wird. Anschließend können Sie wählen, ob Sie Ihren Brief ausdrucken und selbst versenden oder lieber sofort online als Einschreiben aufgeben möchten.

Die Kündigungsseite wird immer beliebter. Jeden Monat kündigen mehr als 14.000 Menschen eine oder mehrere Dienstleistungen über sepastop.eu.