Welche Versicherungen machen Sinn?

Der Deutsche gibt im Jahr durchschnittlich rund 2.000 Euro für Versicherungen aus. Doch in manchen Fällen bedeutet das nicht, dass der Deutsche auch gegen Einbußen oder Schäden gewappnet ist. Wichtig ist, dass im Vorfeld die eigenen Bedürfnisse in den Mittelpunkt gerückt werden – nur dann ist es möglich, dass man auch die perfekten Versicherungen findet. Beim Vergleich sollte nicht nur auf den Preis geachtet werden. Führt man einen Versicherungsvergleich durch, so sind vor allem auch die angebotenen Leistungen zu berücksichtigen.

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Welche Versicherungen sind empfehlenswert?

Eine Versicherung muss den sogenannten „GAU“ vermeiden – also den „größten anzunehmenden Unfall“. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich der Versicherungsnehmer für eine private Haftpflichtversicherung entscheidet, die auch eine dementsprechende Versicherungssumme beinhaltet. Fügt der Versicherungsnehmer einer anderen Person Schaden zu, so muss er davon ausgehen, dass diese Schadenersatzanspruch stellen wird. Das kann – je nach Schaden – extrem teuer werden.

Im schlimmsten Fall können Schadenersatzansprüche sogar die Existenz bedrohen! Natürlich muss auch der eigene Hausrat versichert sein. Ein Brand, ein Wasserschaden oder ein Einbruch können extreme Schäden verursachen, die im Zuge der Hausratsversicherung gedeckt sind.

Eine weitere Versicherung, die unbedingt abgeschlossen werden sollte, ist die Risikolebensversicherung. Diese Versicherung soll den Versicherungsnehmer vor der finanziellen Not schützen. Stirbt der Versicherungsnehmer vor dem Ende der Versicherungslaufzeit, so wird in der Regel der Kredit getilgt, sofern noch eine Restschuld besteht. Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Versicherungslaufzeit, so darf er sich auf eine stattliche Summe freuen, die definitiv die Rente aufbessert. Die Risikolebensversicherung wird anhand des individuellen Einkommens und des zur Verfügung stehenden Vermögens berechnet.

Die Laufzeit kann ebenfalls individuell angepasst werden – mitunter wird die Laufzeit bis zum Kreditende oder bis zum Rentenantritt vereinbart. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ebenfalls empfohlen werden – einen Vergleich verschiedener Anbieter gibt es zum Beispiel bei monetenfuchs.de. Mit dieser Versicherung kann sich der Versicherungsnehmer gegen den dauerhaften Verdienstausfall absichern, der im Zuge eines Unfalls oder Krankheit eintreten könnte.

Auf welche Versicherungen kann verzichtet werden?

In der Regel sollte man auf Policen verzichten, die nur sehr kleine Schäden absichern. Dazu gehört die Reisegepäckversicherung. Ein verlorener Koffer kann in der Regel problemlos ersetzt werden. Auch private Arbeitslosenversicherungen, Glas- oder Sterbegeldversicherungen sind nicht wirklich zu empfehlen. Auch Geräteversicherungen für Handys oder Laptops oder Brillenversicherungen sind nur dann ratsam, wenn die Geräte extrem teuer waren.

Verbraucherschützer warnen immer wieder vor derartigen Policen – so müssen Versicherungsnehmer viele Ausschlüsse akzeptieren, wenn sie sich für eine Brillenversicherung entscheiden. So übernimmt die Brillenversicherung nur die Kosten für neue Brillengläser, wenn sich die Sehstärke um maximal eine Dioptrie verändert hat. Zudem bezieht sich der Ersatz, den die Versicherungen bezahlt, nur auf günstige Brillenmodelle.

Auch bei Handyversicherungen müssen einige Ausschlüsse akzeptiert werden. Zudem ersetzt die Handyversicherung nur den Zeitwert des Handys – da sich der Handymarkt jedoch sehr schnell entwickelt, so muss der Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass der Preis, der von der Versicherung bezahlt wird, deutlich unter dem Neuwert liegt. Auch auf eine Insassenunfallversicherung kann verzichtet werden. Diese Versicherung wird gerne im Zuge einer Kfz-Versicherung angeboten. Werden im Zuge eines Unfalls die mitfahrenden Personen im Auto verletzt, so werden bestimmte Leistungen von der Versicherung bezahlt, die im Vorfeld vereinbart wurden. Doch Verbraucherschützer kritisieren Inkassounfallversicherungen: Kommt es nämlich zu einem selbstverschuldeten Unfall, so greift automatisch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfalllenkers – wurde der Unfall von einer fremden Person verschuldet, so greift hingegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher.

Übrigens: Unnötige Versicherungen kündigen lässt sich mit sepastop sogar ganz einfach online und ohne Papierkram erledigen!

In 6 Schritten die private Ablage optimieren

Menschen, die sich im Job an ein vorgeschriebenes Outfit halten müssen, sind in der Freizeit ausschließlich in legerer Kleidung zu sehen. In Sachen Ordnung kann ein ähnliches Prinzip beobachtet werden – der Schreibtisch im Büro ist aufgeräumt, in der privaten Ablage findet man jedoch nichts mehr, da hier das pure Chaos herrscht. Mit ein paar Tipps und Tricks kann die private Ablage optimiert werden, sodass man einerseits nicht nur seine Sachen findet, sondern andererseits auch Geld sparen kann, wenn alte Verträge überprüft und gegebenenfalls erneuert werden.

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Schritt Nummer 1: Neue Ablagematerialien

Viele Menschen greifen zu Sonderangeboten und verzichten auf gezielte Büromaterialien. Schlechtes Büromaterial frisst jedoch Zeit und macht schlechte Laune, z.B. ein halb kaputter Locher, Ordner, die nicht ordentlich schließen, Stifte, die ausgetrocknet sind. Außerdem entsteht ein optisches Durcheinander. Doch Aktenordner sind nicht wirklich teuer, sodass alte Exemplare, die bereits ihre besten Tage hinter sich haben, preiswert ausgetauscht werden können. Für die Ordner sollte man Trennblätter verwenden. Ratsam wäre, wenn die Ordner alle dieselbe Farbe haben, sodass sie auch optisch überzeugen. Mitunter werden die Themen zwar nach Farben sortiert und trotzdem hält man den falschen Ordner in der Hand falls man auf die Beschriftung des Ordnerrückens verzichtet.

Schritt Nummer 2: Die Beschriftung

Natürlich wächst mit den Jahren auch die Anzahl der Unterlagen. Werden die Boxen oder Ordner nicht beschriftet, kann es durchaus vorkommen, dass diverse Unterlagen gar nicht oder erst nach einer längeren Suche gefunden werden. Die Ordner und Boxen sollten also dementsprechend beschriftet werden. Die Beschriftung kann ganz leicht selbst erledigt werden; mit Word kann man Etiketten gestalten und ausdrucken.

Schritt Nummer 3: Nach Sachthemen sortieren

Wer seine private Ablage optimieren möchte, sollte sich für ein klares System entscheiden. Im Ordner „Versicherungen“ dürfen daher nur Versicherungsunterlagen sein. Folgende Ordner sollten daher angelegt werden:

  • Ordner für Garantiescheine und Gebrauchsanweisungen
  • für Versicherungen
  • für laufende Kosten
  • für Bankunterlagen
  • für Altersvorsorgeprodukte und
  • für Steuerunterlagen.

Dies gibt zunächst eine gute Struktur und deckt 95% aller Unterlagen ab. Natürlich können auch weitere Ordner angelegt werden; wichtig ist aber, dass nicht zu viele Ordner angeschafft werden, sodass man abermals den Überblick verliert. Wer in einem Ordner verschiedene Inhalte sammeln möchte, sollte auf Trennblätter zurückgreifen. So können Versicherungsunterlagen und Unterlagen zur Altersvorsorge durchaus in einer Mappe verstaut werden, jedoch ist es ratsam, wenn ein Trennblatt die jeweiligen Inhalte trennt.

Schritt Nummer 4: Auf den Platz achten

Mit der Zeit wachsen die Unterlagen und die Ordner quillen über. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man alte Dokumente und Unterlagen, die man nicht mehr benötigt, aussortiert und entsorgt. So etwa Garantiescheine für Geräte, die bereits mehrere Jahre alt sind oder auch Bedienungsanleitungen für Produkte, die man bereits entsorgt hat.

Schritt Nummer 5: Unterlagen prüfen

Wer seine Unterlagen ausmistet, sollte natürlich auch darauf achten, dass seine abgeschlossenen Verträge noch aktuell sind – und zum Beispiel Versicherungen kündigen. Verträge sollten in regelmäßigen Abständen überprüft und einem Vergleich unterzogen werden. Mitunter kann die Tatsache, dass die eigene Ablage optimiert wird, auch einen weiteren Vorteil mit sich bringen: Man kann tatsächlich Geld sparen, wenn man für Ordnung sorgt und auch überprüft, ob die Unterlagen noch aktuell sind oder ob es mitunter schon günstigere Angebote gibt. Im Internet gibt es verschiedene Vergleichsportale, die einen recht guten Überblick bieten, ob die bestehenden Verträge kostengünstig sind oder nicht. Derartige Vergleichsportale sind kostenlos und können jederzeit genutzt werden.

Schritt Nummer 6: Den Profi ranlassen

Wem trotz unserer Hilfestellungen immer noch die Motivation fehlt, muss nicht gleich verzagen. Es gibt mittlerweile auch professionelle Dienstleister, die die komplette Ablage für einen übernehmen – auch für Privatpersonen – und Tipps geben, wie es künftig auch alleine Spaß macht. Viele Leute haben einen Steuerberater oder eine Putzhilfe – warum also auch nicht jemanden engagieren, der die Ablage übernimmt.

GMX kündigen

Wer bei GMX kündigen möchte hat Glück – während GMX wegen unnötig komplizierter Kündigungen noch vor ein paar Jahren in der Kritik stand, geht die Kündigung heute relativ einfach und auch reibungslos über die Bühne.

Zunächst gilt es zu unterscheiden, welcher GMX Tarif gekündigt werden soll, entweder der kostenpflichtige ProMail oder TopMail Account, oder der kostenlose GMX FreeMail Account.

GMX FreeMail Account kündigen oder löschen

Beim FreeMail Account bedarf es keiner Kündigung im eigentlichen Sinne, da kein Vertragsverhältnis besteht. Daher bleibt die Option, den Account komplett zu löschen. Dies geht folgendermaßen:

Zunächst loggt man sich mit seinen Benutzerdaten auf der Startseite von GMX ein. Unten links klickt man anschließend auf den Punkt „Mein Account“.

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Danach auf die Schaltfläche „Account löschen“
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Anschließend muss das Löschen nochmal durch die Eingabe des Passworts bestätigt werden. Weiterhin wird der Warnhinweis angezeigt, dass mit der Löschung auch alle Mails, Adressbuchdaten, Kalendertermine und Dateien gelöscht werden.

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Nachdem man das Passwort eingegeben hat, ist der Account gelöscht.

Nochmal in der Übersicht:

  1. In den eigenen Account einloggen
  2. Menüpunkt „Mein Account“ auswählen
  3. Anschließend „Account löschen“ auswählen
  4. Die Löschung des Kontos mit der Eingabe seines Passworts bestätigen

GMX ProMail oder GMX TopMail kündigen

Zum Kündigen der kostenpflichtigen Tarife bei GMX gibt es drei Möglichkeiten:

  • Per Kündigungsassistent online
  • Per Telefon
  • Per Brief
  • Per Fax

Am einfachsten kündigt man seinen Account über den Kündigungsassistenten im Abschnitt „Mein Account“ im Menüpunkt „Vertrag kündigen“:

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Der Assistent führt dann komfortabel durch die Kündigung.

Wer per Telefon kündigen möchte, der ruft den Kundenservice unter der Nummer 0721 / 960 98 10 an. Die Kündigung kann so telefonisch durchgeführt werden, man sollte aber unbedingt seine Kundennummer bereithalten.

Wer per Brief kündigen möchte, richtet sein Kündigungsschreiben an die folgenden Adresse: GMX GmbH, Brauerstraße 48, 76135 Karlsruhe. Ein Muster für ein Kündigungsschreiben gibt es übrigens hier.

Wer per Fax kündigen möchte muss auch ein Schreiben verfassen, dieses wird an die Nummer 01805 / 21 70 10 geschickt.

Web.de kündigen

Wer bei web.de kündigen möchte – egal ob FreeMail Account oder den kostenpflichtigen Club Account, findet hier die notwendigen Schritte und Informationen.

Web.de bietet zwei verschiedene Arten von Accounts an, zum einen den kostenfreien FreeMail Account, zum anderen den kostenpflichtigen Web.de Club Account.

Web.de FreeMail Account kündigen und löschen

Zum Löschen des kostenlosen FreeMail Accounts geht man wie folgt vor:

Zunächst loggt man sich mit seinen Benutzerdaten auf der Startseite von web.de unter dem Punkt FreeMail ein. Im Startbildschirm wählt man dann den Punkt „Passwort/Konto“ links unten:

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Im nachfolgenden Bildschirm klickt man auf die Schaltfläche „Konto löschen“:

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Anschließend bestätigt man nochmals mit einem Klick auf den Link „Konto löschen“ und bekommt dann die Warnung angezeigt, dass alle E-Mails, Daten aus dem Adressbuch, Kalendertermine sowie hochgeladene Dateien gelöscht werden. Durch die Eingabe des Passworts bestätigt man die Löschung endgültig und die Kündigung ist abgeschlossen.

Nochmal in der Übersicht:

  1. In den eigenen Account einloggen
  2. Menüpunkt „Passwort/Konto“ auswählen
  3. Anschließend „Konto löschen“ auswählen
  4. Die Löschung des Kontos mit der Eingabe seines Passworts bestätigen

Web.de Club Account kündigen

Den Web.de Club Account kündigt man am besten auf dem schriftlichen Wege, entweder per Brief oder direkt über den Vertragsassistenten im eigenen web.de Account. Wer sich für die Kündigung per Brief entscheidet, schickt sein Kündigungsschreiben – am besten per Einschreiben – an die folgenden Adresse: 1&1 Mail & Media GmbH, WEB.DE Kundenservice, Brauerstraße 48, 76135 Karlsruhe. Ein Muster für ein Kündigungsschreiben findet man übrigens hier.

Wer sich für die Kündigung über den Vertragsassistenten entscheidet, der findet diesen im eigenen Account unter dem Menüpunkt „Passwort/Konto“ (siehe oben) und klickt dann auf die Schaltfläche „Vertrag kündigen“.

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Von hier aus leitet der Assitent komplett durch die Kündigung.

Vorsicht ist bei der Kündigungsfrist geboten: Der Web.de Club Vertag verlängert sich – nicht sehr verbraucherfreundlich – um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Achtung ist auch bei der Widerrufsfrist geboten: Zwar ist ein nach Fernabsatzgesetz übliches Widerrufsrecht eingeräumt, die 14-tägige Frist beginnt allerdings direkt nach der Anmeldung, das heißt noch im kostenlosen Testmonat. Wer seinen Vertrag also widerrufen möchte, sollte unbedingt auf die Frist achten.

Amazon Prime kündigen

Wer bei Amazon Prime kündigen möchte, kann dies recht komfortabel direkt in seinem Account veranlassen.

Amazon Prime bietet eine 30-tägige kostenfreie Testmitgliedschaft an, in der Verbraucher den schnelleren und kostenlosen Premiumversand sowie weitere Vorteile wie beispielsweise Instant Video und dem Musikstreamingdienst Prime Music testen können. Nach Ablauf des 30-tägigen Testzeitraums zahlen Sie eine Jahresgebühr.

Während des Probezeitraums kündigen

Wem das zu viel ist, der kündigt innerhalb des Probezeitraums wie folgt:

  1. Mit seinen Zugangsdaten logt man sich in seinen Amazon Account ein
  2. Auf der Startseite klickt man rechts oben auf den Punkt „Mein Konto
  3. Im Abschnitt „Einstellungen“ findet sich der Punkt „Amazon Prime-Mitgliedschaft verwalten“
  4. Im diesem Menü klickt man dann auf die Option „Nicht automatisch verlängern“
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Der Testzeitraum läuft nach der Kündigung die vollen 30 Tage weiter.

Über Sepastop

Wenn Sie Probleme bei der Kündigung Ihres Streaming-Dienstes haben, ein Einschreiben versenden möchten oder Ihre Anmeldedaten verloren haben, sollten Sie Sepastop nutzen. Führen Sie die folgenden Schritte aus:

a. Besuchen Sie www.sepastop.eu.
b. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre Abonnementdaten in das entsprechende Formular ein.
c. Entscheiden Sie, ob Sie den Einschreibebrief selbst verschicken oder ihn von Sepastop (gegen eine Gebühr) verschicken lassen wollen.

Kostenpflichtige Mitgliedschaft kündigen

Wer seine kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft beenden möchte, befolgt die Schritte 1-3 aus dem vorherigen Abschnitt. Im vierten Schritt entscheidet man sich dann, ob man die Mitgliedschaft nicht verlängern möchte (wenn man Prime noch bis zur Ende der Laufzeit behalten möchte): Dann wählt man auch hier die Option „Nicht automatisch verlängern“. Falls man den Vertrag sofort aufkündigen möchte, klickt man auf den Menüpunkt „Mitgliedschaft beenden“. In diesem Fall besteht auch die Chance, den Jahresbeitrag zurückzuerhalten, allerdings nur, wenn man den Service noch nicht genutzt hat. Hierzu muss man den Kundenservice kontaktieren, dieser entscheidet dann individuell über eine Rückerstattung.

Sparen durch Umschuldung: So lösen Sie teure Kredite ab

Im aktuellen Zinstief schmerzen die Raten für einen vor Jahren abgeschlossen langlaufenden Kredit doppelt. Doch auch Verbraucher mit hohen Kreditzinsen können abhängig von ihren derzeitigen Kreditkonditionen durch die aktuelle Verzinsung Geld sparen, indem sie umschulden. Der aktuelle Ratenkredit ist jederzeit kündbar und lässt sich durch einen preiswerteren neuen Kreditvertrag zurückzahlen. Je höher die Restlaufzeit des alten Kredits, die Restschuld und die Differenz zwischen dem aktuellen und neuem Zins sind, desto eher lohnt sich der Wechsel. Beträgt die Restschuld weniger als 1.000 Euro und ist die Restlaufzeit kürzer als zwölf Monate, ist ein Kreditwechsel fast unmöglich.

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Kosten der Kreditumschuldung berücksichtigen

Bei einer vorzeitigen Rückzahlung von Krediten verlangen Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung, sofern die Vertragsbedingungen diese nicht ausschließen. Für nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossene Kreditverträge ist diese gesetzlich auf höchstens ein Prozent der Kreditrestschuld begrenzt. Bei einer Restlaufzeit unter zwölf Monaten sind es 0,5 Prozent. Für ältere Verträge ist das Vertragswerk des Kredites für die Entschädigungshöhe ausschlaggebend. Für diese Verträge gilt keine Obergrenze. Die erforderliche Darlehenshöhe für den neuen Kredit ergibt sich durch die Summe aus der derzeitigen Restschuld laut Tilgungsplan und der Entschädigung.

Kreditangebote einholen und Sparpotenzial berechnen

Auf Basis der Darlehenssumme holen sich Schuldner bei lokalen Banken oder online individuelle Angebote für den neuen Kredit ein. Kreditvergleichsportale im Internet bieten einen schnellen Überblick. Zum besseren Vergleich fordern Verbraucher am besten ein Angebot mit der gleichen Restlaufzeit wie beim bisherigen Kredit an. Liegt die berechnete Monatsrate unter der bisherigen Belastung, lässt sich der Zinsanteil an den Gesamtkosten durch Laufzeitverkürzung weiter senken. Liegen alle Angebote zur Umschuldung vor, lässt sich die Gesamtersparnis über die komplette Kreditlaufzeit berechnen. Diese ist nur mit dem Effektivzinssatz sinnvoll, da dieser alle Kreditnebenkosten abdeckt. Eine Übersicht über weitere zu beachtende Kreditkonditionen finden Sie hier.

Vor dem Wechsel Gegenangebot der bisherigen Bank berücksichtigen

Liegen Angebote mit Sparpotenzial vor, heißt es Ruhe bewahren und nicht überhastet einen neuen Vertrag abschließen. Zuerst sollten Sie die bisherige Bank über das Wechselvorhaben informieren und auf Basis des besten Angebots der Konkurrenz eine Anpassung der Kreditkonditionen verlangen. Reagiert das Kreditinstitut nicht, ist es an der Zeit den alten Kredit zu kündigen und mit dem neuen Darlehen abzulösen. Am einfachsten funktioniert dies, wenn die neue Bank einen Kreditwechselservice per Ablösevollmacht anbietet.

Spotify kündigen: So geht’s

Wer seinen spotify Account kündigen möchte, muss einige Kniffe beachten. Wir zeigen in diesem Artikel, wie man seinen Premium Account kündigen und anschließend, falls gewünscht, auch löschen kann.

Zur Kündigung des Premium Abos loggt man sich bei Spotify ein und klickt auf seinen Namen rechts oben. Anschließend klickt man auf den Unterpunkt „Konto

In der Kontoübersicht muss man nun auf der linke Seite zum Menüpunkt „Verfügbare Abos“ navigieren.

Ihr aktuelles Abonnement ist oben angegeben. Scrollen Sie nach unten und klicken Sie bei Spotify auf „Spotify Premium kündigen“.

Zur Bestätigung der Kündigung bitte noch einmal auf „Ja, ich möchte kündigen“ klicken.

Dass die Kündigung funktioniert hat, lässt sich auch in der Kontoübersicht bestätigen: Hier taucht nun auf der rechten Seite der Button „Bleib bei Spotify Premium“ auf. Ist dieser Button zu sehen, so hat die Kündigung funktioniert.

Außerdem versendet Spotify auch noch eine Kündigungsbestätigung per E-Mail.

Nochmal alle Schritte in der Übersicht:

  1. Im Menü auf den Benutzernamen klicken und den Punkt „Konto“ auswählen
  2. In der Kontoübersicht muss man nun auf der linke Seite zum Menüpunkt „Verfügbare Abos“ navigieren.
  3. Ihr aktuelles Abonnement ist oben angegeben. Scrollen Sie nach unten und klicken Sie bei Spotify auf „Spotify Premium kündigen“.
  4. Über den Button „Ja, ich möchte kündigen“ bestätigen
  5. Die Kündigung ist bestätigt, optional kann das Feedback ausgefüllt werden

Über Sepastop

Wenn die Kündigung Ihres Streaming-Dienstes Probleme bereitet, Sie ein eingeschriebenes Kündigungsschreiben versenden möchten oder Sie Ihre Zugangsdaten verloren haben, verwenden Sie Sepastop.

Folgen Sie diesen Schritten:
a. Gehen Sie auf www.sepastop.eu.
b. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre Abonnementdaten in das Formular ein.
c. Wählen Sie, ob Sie den Einschreibebrief selbst versenden oder ihn Sepastop (gegen eine Gebühr) überlassen wollen.

Spotify Account löschen

Wer seinen Account löschen möchte, kann dies nicht über einen Menüpunkt erledigen. Stattdessen muss dazu das Kontaktformular verwendet werden.
Hier geht’s direkt zum Formular.

  1. Im Formular muss dann der Punkt „Konto“ ausgewählt werden.
  2. Im nächsten Schritt auf „Ich möchte mein Spotify Konto endgültig schließen“ klicken
  3. Anschließend mit einem Klick auf den Button „Konto schließen“ bestätigen.

Haben Sie noch weitere Abonnements?
Gibt es noch andere Streaming-Dienste oder Online-Abonnements, die Sie abbestellen möchten? Wir haben aufgelistet, wie einfach es geht, Ihren Netflix und Disney + zu kündigen.

Rückkehr von PKV in die GKV: Wie gelingt der Wechsel?

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Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) hängen von den Krankheitskosten der Versicherten ab. Wer jung ist, zahlt eine attraktive Prämie. Einhergehend mit altersbedingten Krankheiten steigen die Versicherungsbeiträge schrittweise an. Spätestens in der Rentenzeit kann sich die PKV bei geringem Einkommen des Versicherten als Kostenfalle entpuppen. Die einkommensabhängige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wäre eine kostengünstige Alternative. Gesetzliche Schranken zum Alter, Beruf oder der jährlich neu festgelegten Versicherungspflichtgrenze erschweren oder verhindern den Wechsel zur GKV.

Einkommensverzicht: Als Arbeitnehmer zurück in die GKV

Angestellte und Lohnempfänger kehren in die GKV zurück, wenn sie auf Einkommen verzichten. Das jährliche Bruttoeinkommen muss unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Dann sind Arbeitnehmer sofort gesetzlich versicherungspflichtig, wenn sie keinen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt haben. Ein Teilzeitarbeitsvertrag ist eine Möglichkeit den gewünschten Verdienstverlust zu erzielen. Ist die Teilzeitvereinbarung im Arbeitsvertrag zeitlich begrenzt, erlaubt dies keinen Wechsel zur GKV. Eine Alternative bietet die betriebliche Altersvorsorge. Durch Entgeltumwandlung lässt sich mit dieser das Bruttoeinkommen senken. Zu beiden Möglichkeiten ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet. Spielt er nicht mit, bleibt der Wechsel in einen schlechter bezahlten neuen Job.

Raus aus der PKV für Selbstständige

Eine hauptberufliche Arbeitnehmertätigkeit ermöglicht Freiberuflern oder Selbständigen in die GKV zurückzukehren. Das als Angestellter erzielte Einkommen darf die Versicherungspflichtgrenze nicht erreichen. Die Selbstständigkeit muss nahezu vollständig aufgeben werden, da die Gefahr besteht, dass sie nicht als Nebenberuf anerkannt wird. Ist kein Job als Angestellter in Sicht, bietet die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners einen Ausweg. In diese kann der privat Versicherte eintreten, wenn sein Gesamteinkommen unter dem eines Minijobs liegt.

Wechselsperre ab Altersgrenze von 55 Jahren

Wer arbeitslos wird und Anspruch auf ALG 1 hat, fällt zurück in die GKV. Dies gilt bis zum Erreichen der gesetzlich festgelegten Altersgrenze. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV für Angestellte und Selbstständige fast unmöglich. Nur wer in den letzten fünf Jahren mindestens die Hälfte der Zeit versicherungspflichtig und einen Tag in der GKV war, hat das Recht zu wechseln. Als letzte Möglichkeit zum Austritt aus der PKV bleibt die Familienversicherung unten der bereits genannten Bedingungen. Eine Alternative zur Kündigung der PKV oder für ältere Versicherte, bietet die private Krankenversicherung mit dem Basistarif. Mit diesem lässt sich durch niedrigere Prämien Geld sparen. Die Leistungen des Basistarifs sind ähnlich denen der GKV.

Widerrufsrecht bei der Kreditaufnahme

Bevor man sich für einen Kredit entscheidet, sollte man einerseits die unterschiedlichen Angebote vergleichen, andererseits aber auch das Kleingedruckte lesen. Vor allem, wenn es sich um hohe Beträge (klassisches Beispiel: Baufinanzierung) handelt, ist es wichtig, dass im Vorfeld alle Eventualitäten geklärt sind. Jedoch kann es immer wieder vorkommen, dass der Kreditnehmer – wenige Tage, nachdem er den Kreditvertrag unterschrieben hat – ein besseres Angebot bekommt. Kann der bereits unterfertige Kredit rückgängig gemacht werden oder hat der Kreditnehmer „Pech gehabt“?

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Das Widerrufsrecht wird im BGB geregelt

Hat der Verbraucher einen Kreditvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Kreditnehmer ist aber nur dann ein Verbraucher, wenn er die Finanzierung als Privatperson – also nicht gewerblich – aufgenommen hat (§ 13 BGB). Wird der Kredit also für private Zwecke genutzt, kann der Kreditnehmer den Vertrag widerrufen (§§ 355, 495 BGB). Jedoch gibt es auch beim Widerruf Ausnahmen, die in § 491 Abs. 2 BGB geregelt sind:
Kleinkredite, die eine Kredithöhe von 200 Euro nicht übersteigen, können nicht widerrufen werden; vom Widerruf sind des Weiteren auch Kredite gegen Pfand ausgeschlossen. Auch kurzfristige Verträge (bis drei Monate) können nicht widerrufen werden, da sie keinen klassischen Verbraucherdarlehensvertrag darstellen. Die gesetzlichen Widerrufsfristen gelten auch nicht für Arbeitgeber- oder Förderdarlehen.
Seit 21. März 2016 können sogenannte Null-Prozent-Finanzierungen widerrufen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Null-Prozent-Kredite ebenfalls vom Widerruf ausgeschlossen.

Muss die Bank den Kunden auf das Widerrufsrecht hinweisen?

Der Kreditnehmer findet die Erläuterung des Widerrufrechts in seinem Vertrag. Schlussendlich ist die Bank verpflichtet, dass der Kreditnehmer Informationen über das Widerrufsrecht erhält (geregelt in § 492 Abs. 2 BGB und in Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB). Wurde der Kreditnehmer nicht über das Recht des Widerrufs belehrt, kann der Vertrag – selbst Jahre nach der Vertragsunterzeichnung – jederzeit rückgängig gemacht werden. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt nämlich erst ab dem Zeitpunkt der Belehrung; gab es keinen Hinweis und keine Belehrung, die in schriftlicher Form erfolgt ist, hat auch keine Widerrufsfrist begonnen.

Was passiert nach dem Widerruf?

Hat der Kreditnehmer den Vertrag widerrufen, wobei er von der Bank noch kein Geld erhalten hat, passiert nichts – die Bank wird keine Überweisung vornehmen, sodass der Kreditnehmer das Geld auch nicht zurückbezahlen muss. Hat die Bank das Geld bereits überwiesen, muss der Kreditnehmer die Summe – innerhalb von 30 Tagen – retournieren (siehe § 357a Abs. 1 BGB). Zudem muss der Kreditnehmer der Bank auch Zinsen bezahlen; dabei handelt es sich um eine tageweise Berechnung von dem Zeitpunkt der Banküberweisung bis zur Rückzahlung durch den Kreditnehmer. Erhält der Kreditnehmer einen Betrag von 20.000 Euro, der mit 4,88 Prozent verzinst ist, beträgt der Zinsaufwand 2,71 Euro/Tag. Nach zehn Tagen würde der Kreditnehmer daher 20.027,10 zurückbezahlen müssen. Jedoch gibt es bereits einige Banken, die auf Zinsen verzichten. Ob Zinsen anfallen, wird im Vertrag – vorwiegend unter „Widerrufsfolgen“ – näher erläutert.

Auch bei der Heimautomatisierung lauern Abofallen

Das Internet der Dinge vereinfacht unser Leben ungemein – mittlerweile können wir über unser Smartphone unsere Tür aufschließen, die Heizungen im Haus kontrollieren und auch von unterwegs aus sehen, was bei uns im Haus passiert. Aber neben den Risiken im Bereich Sicherheit – große Teile des Internets waren aufgrund eines Angriffs von infizierten Heimgeräten Ende 2016 nicht erreichbar – gibt es auch vertragliche Risiken, deren sich Verbraucher bewusst sein sollten.

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Zwei Arten von Lösungen

Zur Heimautomatisierung gibt es zwei Arten von Lösungen: Am weitesten verbreitet sind Kaufgeräte ohne Vertragsbindung. Das heißt, als Verbraucher kauft man die entsprechenden Geräte, zum Beispiel Thermostate, Kameras, Hubs und so weiter und vernetzt diese im Haus oder in der Wohnung. Meistens sind bei den Hubs Apps zur Steuerung der Peripheriegeräte enthalten, so dass alle Geräte zentral über ein Smartphone, Tablet oder den Computer ferngesteuert werden können. Dies ist die für Verbraucher – aus vertraglicher Sicht – die übersichtlichste Lösung: Alle Kosten fallen nur einmalig an.

Weniger verbreitet ist das zweite Modell, das so funktioniert, dass man die Funktionalitäten bestimmter Apps abonniert. Die Telekom bietet solche Modelle an, so kostet das Einsteiger-Alarmsystem 10€ – pro Monat wohlgemerkt. Je nach Vertrag bindet man sich bis zu 24 Monate an den Anbieter, eine Kündigung ist nach Abschluss des Vertrages nur noch bedingt möglich.

Abofallen lauern auch bei der Heimautomatisierung

Dementsprechend sollten sich Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages schlau machen, welche Kosten im Einzelnen auf sie zukommen.
Weiterhin soll aber auch gesagt sein, dass man nicht unbedingt auf der sicheren Seite ist, wenn man einfach kein Abonnement abschließt. Das mussten kürzlich die Nutzer von revolv erfahren: Das Unternehmen bot Hubs zur Heimautomatisierung an und wurde Ende 2014 von Nest übernommen – der Verkauf von revlolv-Geräten wurde dann eingestellt. Nest wurde dann ihrerseits aufgekauft und gehört jetzt zum Google-Mutterkonzern alphabet. Hier hat man sich dann entschlossen, revolv komplett einzustellen – der Server wurde einfach abgeschaltet. Die Hubs funktionierten anschließend nicht mehr – Verbraucher berichten davon, dass Ihre Geräte nun maximal noch als Briefbeschwerer taugen.

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Egal, für welche Variante Verbraucher sich also entscheiden: Man sollte immer darauf achten, dass die gekauften Geräte zukunftsträchtig und nicht von der Abschaltung bedroht sind (oder auch nach der Abschaltung noch mit eigenen Servern betrieben werden können) und dass sich – falls unbedingt nötig – die monatlichen Kosten in Grenzen halten sowie die Ausstiegsklauseln aus dem Vertrag verstanden sind.

Formulare zur Kündigung bei fast allen Anbietern von Heimautomatisierungs-Abonnements finden Sie hier.