Der Deutsche gibt im Jahr durchschnittlich rund 2.000 Euro für Versicherungen aus. Doch in manchen Fällen bedeutet das nicht, dass der Deutsche auch gegen Einbußen oder Schäden gewappnet ist. Wichtig ist, dass im Vorfeld die eigenen Bedürfnisse in den Mittelpunkt gerückt werden – nur dann ist es möglich, dass man auch die perfekten Versicherungen findet. Beim Vergleich sollte nicht nur auf den Preis geachtet werden. Führt man einen Versicherungsvergleich durch, so sind vor allem auch die angebotenen Leistungen zu berücksichtigen.

Welche Versicherungen sind empfehlenswert?
Eine Versicherung muss den sogenannten „GAU“ vermeiden – also den „größten anzunehmenden Unfall“. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich der Versicherungsnehmer für eine private Haftpflichtversicherung entscheidet, die auch eine dementsprechende Versicherungssumme beinhaltet. Fügt der Versicherungsnehmer einer anderen Person Schaden zu, so muss er davon ausgehen, dass diese Schadenersatzanspruch stellen wird. Das kann – je nach Schaden – extrem teuer werden.
Im schlimmsten Fall können Schadenersatzansprüche sogar die Existenz bedrohen! Natürlich muss auch der eigene Hausrat versichert sein. Ein Brand, ein Wasserschaden oder ein Einbruch können extreme Schäden verursachen, die im Zuge der Hausratsversicherung gedeckt sind.
Eine weitere Versicherung, die unbedingt abgeschlossen werden sollte, ist die Risikolebensversicherung. Diese Versicherung soll den Versicherungsnehmer vor der finanziellen Not schützen. Stirbt der Versicherungsnehmer vor dem Ende der Versicherungslaufzeit, so wird in der Regel der Kredit getilgt, sofern noch eine Restschuld besteht. Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Versicherungslaufzeit, so darf er sich auf eine stattliche Summe freuen, die definitiv die Rente aufbessert. Die Risikolebensversicherung wird anhand des individuellen Einkommens und des zur Verfügung stehenden Vermögens berechnet.
Die Laufzeit kann ebenfalls individuell angepasst werden – mitunter wird die Laufzeit bis zum Kreditende oder bis zum Rentenantritt vereinbart. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ebenfalls empfohlen werden – einen Vergleich verschiedener Anbieter gibt es zum Beispiel bei monetenfuchs.de. Mit dieser Versicherung kann sich der Versicherungsnehmer gegen den dauerhaften Verdienstausfall absichern, der im Zuge eines Unfalls oder Krankheit eintreten könnte.
Auf welche Versicherungen kann verzichtet werden?
In der Regel sollte man auf Policen verzichten, die nur sehr kleine Schäden absichern. Dazu gehört die Reisegepäckversicherung. Ein verlorener Koffer kann in der Regel problemlos ersetzt werden. Auch private Arbeitslosenversicherungen, Glas- oder Sterbegeldversicherungen sind nicht wirklich zu empfehlen. Auch Geräteversicherungen für Handys oder Laptops oder Brillenversicherungen sind nur dann ratsam, wenn die Geräte extrem teuer waren.
Verbraucherschützer warnen immer wieder vor derartigen Policen – so müssen Versicherungsnehmer viele Ausschlüsse akzeptieren, wenn sie sich für eine Brillenversicherung entscheiden. So übernimmt die Brillenversicherung nur die Kosten für neue Brillengläser, wenn sich die Sehstärke um maximal eine Dioptrie verändert hat. Zudem bezieht sich der Ersatz, den die Versicherungen bezahlt, nur auf günstige Brillenmodelle.
Auch bei Handyversicherungen müssen einige Ausschlüsse akzeptiert werden. Zudem ersetzt die Handyversicherung nur den Zeitwert des Handys – da sich der Handymarkt jedoch sehr schnell entwickelt, so muss der Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass der Preis, der von der Versicherung bezahlt wird, deutlich unter dem Neuwert liegt. Auch auf eine Insassenunfallversicherung kann verzichtet werden. Diese Versicherung wird gerne im Zuge einer Kfz-Versicherung angeboten. Werden im Zuge eines Unfalls die mitfahrenden Personen im Auto verletzt, so werden bestimmte Leistungen von der Versicherung bezahlt, die im Vorfeld vereinbart wurden. Doch Verbraucherschützer kritisieren Inkassounfallversicherungen: Kommt es nämlich zu einem selbstverschuldeten Unfall, so greift automatisch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfalllenkers – wurde der Unfall von einer fremden Person verschuldet, so greift hingegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher.
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