Bausparvertrag kündigen
Einen Bausparvertrag kündigen in Österreich ist an bestimmte Fristen und Bedingungen geknüpft, die Sie kennen sollten, bevor Sie handeln. Das Bausparprinzip beruht auf einer Spargemeinschaft: Alle Teilnehmer zahlen in einen gemeinsamen Topf ein, aus dem Darlehen vergeben werden. Bei Vertragsabschluss wählen Sie eine Bausparsumme und sparen je nach Anbieter zwischen 40 und 50 Prozent davon über die vereinbarte Laufzeit an. Die gesetzliche Mindestbindefrist beträgt in der Regel sechs Jahre. Häufige Gründe für eine Kündigung sind veränderte Lebensumstände, ein besseres Sparprodukt oder der Wegfall des ursprünglichen Finanzierungsbedarfs. Wer seinen Bausparvertrag vorzeitig kündigt, muss allerdings mit dem Verlust der staatlichen Prämie und möglichen Gebühren rechnen. Auch nach Ablauf der Bindefrist kann es sinnvoll sein, den Vertrag bewusst zu beenden, statt ihn automatisch verlängern zu lassen. Über Sepastop erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben schnell und rechtssicher - für alle großen Bausparkassen in Österreich.
Wie bausparvertrag kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Ordentliche Kündigung nach Ablauf der Bindefrist
- Die Mindestbindefrist eines Bausparvertrags beträgt in Österreich in der Regel sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der ersten Einzahlung.
- Nach Ablauf dieser Frist können Sie den Vertrag jederzeit ordentlich kündigen. Das angesparte Guthaben inklusive Zinsen und staatlicher Prämie wird dann ausgezahlt.
- Mit der Kündigung erlischt automatisch Ihr Anspruch auf ein Bauspardarlehen.
- Eine Kündigung vor Ablauf der sechs Jahre ist grundsätzlich möglich, hat aber finanzielle Konsequenzen.
- Die staatliche Bausparprämie muss in der Regel vollständig zurückgezahlt werden.
- Zusätzlich können Bausparkassen eine Bearbeitungsgebühr oder einen Stornoabzug verrechnen. Die genaue Höhe ist im jeweiligen Vertrag geregelt.
- Prüfen Sie daher vor einer vorzeitigen Kündigung, ob sich das finanziell lohnt oder ob es günstiger ist, die restliche Bindefrist abzuwarten.
- Im Todesfall (Sterbefall) können die Erben den Bausparvertrag außerordentlich kündigen, ohne dass die Prämie zurückgezahlt werden muss - sofern die Bindefrist bereits abgelaufen ist.
- Bei laufender Bindefrist gelten je nach Bausparkasse unterschiedliche Kulanzregelungen.
- Bei Verträgen, die online oder im Fernabsatz abgeschlossen wurden, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu.
- Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und innerhalb der Frist bei der Bausparkasse eingehen.
- Die Kündigung eines Bausparvertrags muss immer schriftlich erfolgen - per Brief oder über das von der Bausparkasse bereitgestellte Formular.
- Bei Gemeinschaftsverträgen müssen alle Vertragsinhaber die Kündigung unterschreiben.
- Geben Sie in Ihrem Schreiben unbedingt die Vertragsnummer, Ihren vollständigen Namen und Ihre aktuelle Bankverbindung für die Auszahlung an.
- Der Versand per Einschreiben wird dringend empfohlen, damit Sie den Zugang der Kündigung nachweisen können.
- Die Auszahlung des Guthabens erfolgt je nach Bausparkasse innerhalb weniger Wochen nach Eingang der Kündigung.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
z.B. start:bausparkasse, Wüstenrot Bausparkasse,...
Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.