Zeitungen & Zeitschriften-Abonnement kündigen
Ein Zeitungsabo kündigen oder ein Zeitschriften-Abonnement in Österreich beenden - das ist einfacher, als viele denken, wenn man die Fristen und Bedingungen kennt. Ob Tageszeitung, Wochenmagazin oder Fachzeitschrift: Die Gründe für eine Kündigung sind vielfältig. Vielleicht hat sich Ihr Leseverhalten verändert, Sie beziehen Nachrichten inzwischen digital, oder das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt für Sie nicht mehr. Auch nach einem Umzug oder bei finanziellen Veränderungen ist die Kündigung eines Abonnements ein sinnvoller Schritt. In Österreich gelten je nach Verlag und Abomodell unterschiedliche Kündigungsfristen, die Sie unbedingt einhalten sollten, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden. Besondere Vorsicht ist bei Probe- und Testabos geboten, die sich oft stillschweigend in reguläre Abonnements umwandeln. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Zeitungen und Zeitschriften in Österreich sowie die jeweiligen Kündigungsbedingungen. Wählen Sie einfach Ihr Abonnement aus der Liste und erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt korrekt kündigen.
Wie Zeitungen & Zeitschriften-Abonnement kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Reguläre Abonnements von Zeitschriften oder Zeitungen haben in Österreich zumeist eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Die Kündigung ist in der Regel mit einer Frist von entweder 6 Wochen oder 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr oder läuft unbefristet weiter. Bei Tageszeitungen gibt es häufig ein Alternativmodell, bei dem das Abo ohne Mindestlaufzeit unbefristet läuft und jederzeit mit einer Frist von zumeist einem Monat gekündigt werden kann.
- Schriftliche Kündigung: Die meisten Verlage in Österreich verlangen eine schriftliche Kündigung per Brief, E-Mail oder über ein Online-Kündigungsformular. Ein Einschreiben ist empfehlenswert, um einen Nachweis über die fristgerechte Kündigung zu haben.
- Sonderkündigungsrecht: Bei Preiserhöhungen oder wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen steht Ihnen in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu. Prüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Verlags.
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG): In Österreich schützt das Konsumentenschutzgesetz Verbraucher vor unangemessenen Vertragsbedingungen. Unklare oder versteckte Kündigungsklauseln können unter Umständen unwirksam sein.
- Probeabos haben in der Regel kurze Laufzeiten von wenigen Ausgaben, wenigen Wochen oder wenigen Monaten.
- Einige Testabos enden automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
- Bei den meisten Probeabos wandelt sich das Testabo jedoch stillschweigend in ein reguläres Abonnement um, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
- Die Kündigungsfrist bei Probeabos ist oft sehr kurz. Häufig muss bereits wenige Tage nach Erhalt der ersten Ausgabe gekündigt werden, um die Frist nicht zu versäumen.
- Notieren Sie sich das Kündigungsdatum am besten sofort nach Abschluss des Probeabos, um keine Frist zu verpassen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
z.B. Kronen Zeitung, Kleine Zeitung, enjoyy, Oberösterreichische Nachrichten, Kurier,...
Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.