Haftpflichtversicherung kündigen
Die Haftpflichtversicherung zählt in Österreich zu den wichtigsten privaten Versicherungen, da sie vor finanziellen Folgen schützt, wenn Sie im Alltag Dritten einen Schaden zufügen. Ob ein umgestoßenes Glas im Restaurant oder ein Wasserschaden in der Mietwohnung - die Kosten können schnell in die Tausende gehen. Wer seine Haftpflichtversicherung kündigen möchte, tut dies meist, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, nach einer Prämienerhöhung oder weil sich die Lebenssituation geändert hat, etwa durch einen Umzug ins Ausland oder den Wechsel in eine Familienversicherung. In Österreich gelten je nach Versicherer unterschiedliche Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten, die Sie unbedingt kennen sollten, bevor Sie den Vertrag beenden. Über Sepastop können Sie Ihre Haftpflichtversicherung einfach und rechtssicher kündigen - wir übernehmen den Versand Ihres Kündigungsschreibens per Einschreiben, damit Sie den Nachweis in der Hand haben.
Wie haftpflichtversicherung kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Vertragslaufzeit und reguläre Kündigung
- Die meisten Haftpflichtversicherungen in Österreich haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Die übliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. In vielen Fällen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei unterjährigem Abschluss wird die Prämie für das erste Jahr anteilig berechnet.
- Prüfen Sie Ihre Polizze genau: Dort finden Sie das genaue Datum, zu dem Ihr Versicherungsjahr endet, sowie die geltende Kündigungsfrist.
- Nach einem Schadensfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Diese Sonderkündigung muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung erfolgen.
- Bei einer Prämienerhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung steht Ihnen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Frist beträgt üblicherweise einen Monat ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung.
- Einige Anbieter ermöglichen auch eine monatliche Kündigung mit einmonatiger Frist oder sogar eine tägliche Kündigung. Solche flexiblen Modelle sind jedoch eher selten.
- Kündigen Sie Ihre Haftpflichtversicherung immer schriftlich und idealerweise per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über den fristgerechten Zugang haben.
- Schließen Sie eine neue Haftpflichtversicherung ab, bevor die alte endet, um eine Deckungslücke zu vermeiden. Bereits ein einziger Tag ohne Versicherungsschutz kann im Schadensfall teuer werden.
- Kürzere Vertragslaufzeiten, etwa für temporären Schutz bei Auslandsaufenthalten, enden häufig automatisch ohne Kündigung. Prüfen Sie auch hier die Vertragsbedingungen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
z.B. VAV Haftpflichtversicherung, Helvetia Haftpflichtversicherung, Wiener Städtische Haftpflichtversicherung, Generali Haftpflichtversicherung, uniqa Haftpflichtversicherung,...
Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.