Reiseversicherung kündigen
Eine Reiseversicherung kündigen in Österreich ist unkompliziert, wenn Sie die vertraglichen Fristen und Bedingungen kennen. Reiseversicherungen decken je nach Tarif Krankheitskosten im Ausland, Reiserücktritt, Gepäckverlust oder Unfallschäden ab. Häufige Gründe für eine Kündigung sind ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, doppelter Versicherungsschutz durch eine bestehende Kreditkarte oder Haushaltsversicherung, oder schlicht ein verändertes Reiseverhalten. In Österreich gelten für Versicherungsverträge die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), das unter anderem Regelungen zu Kündigungsfristen und außerordentlichen Kündigungsrechten enthält. Bevor Sie kündigen, sollten Sie prüfen, ob Ihr aktueller Schutz nicht bereits über eine andere Police abgedeckt ist. Über Sepastop können Sie Ihre Reiseversicherung schnell und sicher schriftlich kündigen, ohne selbst ein Kündigungsschreiben aufsetzen zu müssen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung fristgerecht und in der richtigen Form beim Versicherer eingeht.
Wie reiseversicherung kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Kurzfristige Reiseversicherungen
- Kurzfristige Reiseversicherungen, die nur für eine einzelne Reise oder einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden, enden automatisch mit dem letzten Reisetag bzw. dem Ende des vereinbarten Versicherungszeitraums.
- Eine gesonderte Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
- Dauerhafte Reiseversicherungen werden in der Regel als Jahresvertrag abgeschlossen und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
- Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres, in manchen Verträgen auch drei Monate. Prüfen Sie Ihre Polizze oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) auf die genaue Frist.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ein Einschreiben ist empfehlenswert, um den fristgerechten Zugang nachweisen zu können.
- Nach einem Schadensfall haben sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer gemäß dem österreichischen Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung erfolgen.
- Bei einer Prämienerhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung steht Ihnen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung kündigen.
- Reiseversicherungen unterscheiden sich erheblich im Leistungsumfang. Manche Tarife decken ausschließlich Heilungskosten im Ausland ab, andere umfassen Reiserücktritt, Reiseabbruch oder Gepäckversicherung. Viele Anbieter bieten auch Kombinationspakete an.
- Vor der Kündigung lohnt sich ein Vergleich: Prüfen Sie, ob Ihre Haushaltsversicherung oder Kreditkarte bereits einen Reiseschutz beinhaltet, um Doppelversicherungen zu vermeiden.
- Notieren Sie sich das genaue Datum des Vertragsbeginns, damit Sie die Kündigungsfrist korrekt berechnen können. Über Sepastop senden Sie Ihre Kündigung direkt an den richtigen Ansprechpartner beim Versicherer.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
z.B. ERGO Reiseversicherung, Allianz Travel, Merkur Reiseversicherung, Wiener Städtische Reiseversicherung, uniqa Reiseversicherung,...
Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.