Kreditkarte kündigen
Eine Kreditkarte kündigen in Österreich ist in den meisten Fällen unkompliziert, erfordert aber einige wichtige Schritte, damit keine unerwarteten Kosten entstehen. Viele Karteninhaber stellen nach einiger Zeit fest, dass sie ihre Kreditkarte kaum noch nutzen, die Jahresgebühr aber trotzdem fällig wird. Andere möchten zu einem günstigeren Anbieter wechseln oder haben einen Ratenkredit vollständig abbezahlt, der ursprünglich mit der Karte verbunden war. Auch nach einem Einkauf im Geschäft, bei dem eine Kreditkarte beiläufig angeboten wurde, lohnt sich ein genauer Blick auf die tatsächlichen Kosten. In Österreich gelten für die Kündigung einer Kreditkarte bestimmte Bedingungen, die je nach Kartenherausgeber variieren können. Entscheidend ist, dass offene Salden vor der Kündigung vollständig beglichen werden und die physische Karte an den Anbieter zurückgeschickt wird. Auf dieser Seite finden Sie die allgemeinen Kündigungsbedingungen sowie eine Übersicht der gängigsten Kreditkartenanbieter in Österreich, damit Sie Ihre Kündigung korrekt und fristgerecht einreichen können.
Wie kreditkarte kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Laufzeit und Kündigungsfrist
- Kreditkartenverträge in Österreich laufen in der Regel unbefristet. Die Jahresgebühr wird üblicherweise zu Beginn des Vertragsjahres eingezogen.
- Die meisten Kreditkarten können jederzeit gekündigt werden, ohne dass eine bestimmte Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Prüfen Sie dennoch Ihre individuellen Vertragsbedingungen, da einzelne Anbieter eine Frist von bis zu einem Monat vorsehen können.
- Bereits gezahlte Jahresgebühren werden nach der Kündigung in der Regel nicht anteilig zurückerstattet. Es empfiehlt sich daher, die Kündigung kurz vor dem nächsten Abrechnungszeitraum einzureichen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
- Begleichen Sie vor der Kündigung alle offenen Beträge und Ratenzahlungen vollständig. Solange ein Saldo offen ist, kann die Kündigung vom Herausgeber abgelehnt oder verzögert werden.
- Senden Sie die physische Kreditkarte zerschnitten an den Kartenherausgeber zurück. Viele Anbieter verlangen dies als Voraussetzung für eine wirksame Kündigung.
- Kündigen Sie auch eventuell verknüpfte Zusatzkarten (z. B. Partnerkarten), da diese sonst weiterhin Gebühren verursachen können.
- Überprüfen Sie, ob Daueraufträge oder wiederkehrende Zahlungen mit der Kreditkarte verknüpft sind, und ändern Sie diese rechtzeitig auf ein anderes Zahlungsmittel um.
- Gemäß dem österreichischen Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG 2018) haben Verbraucher das Recht, einen Zahlungsdiensterahmenvertrag - wozu auch Kreditkartenverträge zählen - jederzeit und kostenlos zu kündigen, sofern keine abweichende Kündigungsfrist von maximal einem Monat vereinbart wurde.
- Wurde die Kreditkarte im Rahmen eines Fernabsatzvertrags abgeschlossen (z. B. online), steht Ihnen unter Umständen ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.
- Bewahren Sie eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens sowie den Versandnachweis auf, um im Streitfall einen Beleg zu haben.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
z.B. Advanzia Mastercard, DKB Kreditkarte, Card Complete,...
Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.