Gewerkschaft-Mitgliedschaft kündigen


Eine Gewerkschaft kündigen ist in Österreich jederzeit möglich und an keine langen Fristen gebunden. Gewerkschaften wie der ÖGB und seine Teilgewerkschaften vertreten die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Bereichen wie Lohnverhandlungen, Arbeitsrecht und Kündigungsschutz. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, warum eine Mitgliedschaft nicht mehr passend ist. Häufige Anlässe für einen Austritt sind ein Berufswechsel in eine andere Branche, der Eintritt in den Ruhestand, Unzufriedenheit mit der Interessenvertretung oder schlicht der Wunsch, die monatlichen Mitgliedsbeiträge einzusparen. Auch wer von einer Gewerkschaft zu einer anderen wechseln möchte, muss zunächst die bestehende Mitgliedschaft beenden. Über Sepastop können Sie Ihre Kündigung schnell und unkompliziert vorbereiten, ohne selbst ein Kündigungsschreiben aufsetzen zu müssen. Wählen Sie einfach Ihre Gewerkschaft aus der untenstehenden Liste und folgen Sie den Schritten.

Wie Gewerkschaft-Mitgliedschaft kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Kündigungsfrist und Zeitpunkt

  • In Österreich können Sie Ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft grundsätzlich jederzeit kündigen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist gibt es nicht.
  • Manche Gewerkschaften sehen in ihren Statuten vor, dass die Kündigung zum Ende eines Kalendermonats oder Quartals wirksam wird. Prüfen Sie daher die Satzung Ihrer jeweiligen Gewerkschaft oder fragen Sie direkt nach.
  • Sobald Ihre Kündigung bei der Gewerkschaft eingeht, wird sie in der Regel innerhalb weniger Werktage bearbeitet.
Form der Kündigung
  • Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Ein formloses Schreiben mit Ihrem Namen, Ihrer Mitgliedsnummer und dem gewünschten Austrittsdatum reicht in den meisten Fällen aus.
  • Für einen sicheren Nachweis empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben zu versenden. So können Sie den Zugang im Streitfall belegen.
  • Über Sepastop wird Ihr Kündigungsschreiben automatisch erstellt und korrekt adressiert, sodass Sie nichts vergessen.
Mitgliedsbeitrag und SEPA-Lastschrift
  • Der Gewerkschaftsbeitrag wird in Österreich üblicherweise als Prozentsatz des Bruttogehalts berechnet und per Gehaltsabzug oder SEPA-Lastschrift eingezogen.
  • Nach der Kündigung wird ein laufender Lastschrifteinzug in der Regel automatisch gestoppt. Kontrollieren Sie dennoch Ihre Kontoauszüge, um sicherzugehen, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen.
  • Wird der Beitrag über den Arbeitgeber abgeführt, informieren Sie auch Ihre Personalabteilung über den Austritt, damit der Abzug vom Gehalt eingestellt wird.
Gut zu wissen
  • Mit dem Austritt aus der Gewerkschaft entfallen sämtliche Mitgliederleistungen, darunter Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, Streikgeld und Beratungsangebote.
  • Bereits bezahlte Beiträge werden in der Regel nicht rückerstattet.
  • Wenn Sie die Gewerkschaft wechseln möchten, schließen Sie idealerweise zuerst die neue Mitgliedschaft ab, bevor die alte endet, um eine lückenlose Vertretung sicherzustellen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Leen Bels

Leen Bels Communicatie verantwoordelijke

Leen Bels is communicatie verantwoordelijke en vindt het zeer belangrijk klanten goed te woord te staan en hen zoveel mogelijk te helpen. Leen schrijft regelmatig artikels voor de sepastop blog en houdt onze social media kanalen up-to-date.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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