Partnervermittlung-Mitgliedschaft kündigen


Partnervermittlung kündigen - ob Online-Dating-Plattform oder klassische Singlebörse, viele Nutzer in Österreich möchten ihre Mitgliedschaft irgendwann beenden. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie haben den richtigen Partner gefunden, die Plattform entspricht nicht Ihren Erwartungen, oder die monatlichen Kosten sind schlicht zu hoch. Gerade bei Partnervermittlungen ist Vorsicht geboten, denn die Vertragsbedingungen sind oft komplex und die automatische Verlängerung kann teuer werden. In Österreich gelten für Verbraucher grundsätzlich die vereinbarten Kündigungsfristen, wobei das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bei bestimmten Vertragsarten zusätzlichen Schutz bietet - etwa ein 14-tägiges Rücktrittsrecht bei online abgeschlossenen Verträgen. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der gängigsten Partnervermittlungen und Dating-Portale sowie die wichtigsten Informationen zu Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen. Mit Sepastop können Sie Ihre Kündigung schnell und unkompliziert auf den Weg bringen, ohne sich durch unübersichtliche Menüs oder Hotlines kämpfen zu müssen.

Partnervermittlung

Wie Partnervermittlung-Mitgliedschaft kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Die Verträge von Partnervermittlungen und Dating-Plattformen sind häufig recht undurchsichtig und unterscheiden sich stark, je nachdem welchen Tarif man gewählt hat. Es ist daher essentiell, sich bereits beim Abschluss die relevanten Vertragsbedingungen genau durchzulesen, da man sonst möglicherweise in langwierigen Verträgen mit hohen monatlichen Kosten steckt.

Typische Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen:


  • Es gibt häufig günstige Einstiegsangebote mit kurzen Laufzeiten und ebenso kurzen Kündigungsfristen, teilweise sogar von nur einem Tag zum Monatsende. Verpasst man diese Fristen, verlängern sich die Verträge oft direkt um ein ganzes Jahr - und das zu deutlich höheren Preisen als im Einstiegsangebot.

  • Reguläre Mitgliedschaften laufen häufig ein Jahr, aber auch Laufzeiten von 3, 6 oder 24 Monaten sind üblich. Die Kündigungsfristen betragen zwischen wenigen Wochen und 3 Monaten zum Laufzeitende. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um eine weitere Periode.

Rechtliche Hinweise für Österreich:


  • Haben Sie den Vertrag online abgeschlossen, steht Ihnen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) in der Regel ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsabschluss zu. Dieses Recht gilt unabhängig von den vertraglichen Kündigungsfristen.

  • Achten Sie darauf, ob der Anbieter seinen Sitz in der EU hat. Bei Anbietern außerhalb der EU kann die Durchsetzung Ihrer Rechte schwieriger sein.

So kündigen Sie richtig:


  • Sowohl Ihr kostenloses als auch Ihr kostenpflichtiges Abonnement kann in der Regel per E-Mail oder über Ihr Online-Konto gekündigt werden.

  • Bitte beachten Sie, dass das Löschen Ihres Profils nicht ausreicht, um Ihre Premium-Mitgliedschaft zu kündigen. Die Zahlungspflicht besteht weiterhin, solange der Vertrag nicht ordnungsgemäß beendet wurde.

  • Haben Sie Ihr Abonnement über eine App (Apple Store, Google Play, Stripe, iTunes oder ähnliche Dienste) abgeschlossen? In diesem Fall gelten andere Regeln und Sie müssen direkt über den jeweiligen App-Store kündigen, da der Zahlungsvertrag mit dem Store-Betreiber besteht.

  • Bewahren Sie immer eine Kündigungsbestätigung auf. Senden Sie Ihre Kündigung im Zweifelsfall per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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