Kfz-Versicherung kündigen


Die Kfz-Versicherung kündigen in Österreich ist einfacher, als viele Fahrzeughalter denken - vorausgesetzt, man kennt die geltenden Fristen und Regelungen. Jeder Fahrzeugbesitzer in Österreich ist gesetzlich verpflichtet, zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Darüber hinaus entscheiden sich viele für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, um auch Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken. Die häufigsten Gründe für eine Kündigung sind ein günstigeres Angebot bei einem anderen Versicherer, eine Prämienerhöhung durch den aktuellen Anbieter oder der Verkauf des Fahrzeugs. Auch Unzufriedenheit mit dem Kundenservice oder der Schadensabwicklung bewegt viele Versicherungsnehmer zum Wechsel. In Österreich gelten klare gesetzliche Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen, damit die Kündigung wirksam wird. Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, sollte rechtzeitig handeln, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Über Sepastop können Sie Ihre Kfz-Versicherung schnell und unkompliziert kündigen - das Kündigungsschreiben wird korrekt und fristgerecht an Ihren Versicherer übermittelt.

Kfz-Versicherung

Wie kfz-versicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Ordentliche Kündigung mit Monatsfrist

  • Kfz-Versicherungen können in Österreich immer mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
  • Das Versicherungsjahr entspricht nicht dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses. Prüfen Sie daher Ihre Police, um den genauen Stichtag zu kennen.
  • Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
  • Die Kündigung sollte nachweislich erfolgen, idealerweise per Einschreiben, damit Sie den fristgerechten Zugang belegen können.
Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung
  • Erhöht Ihr Versicherer die Prämie, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert, haben Sie als Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.
  • Die Kündigung muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung erfolgen.
  • Wird diese Frist versäumt, erlischt das Sonderkündigungsrecht und der Vertrag läuft zu den neuen Konditionen weiter.
Sonderkündigung bei Fahrzeugverkauf oder Totalschaden
  • Beim Verkauf des Fahrzeugs geht die Kfz-Versicherung zunächst auf den neuen Halter über. Sowohl der bisherige als auch der neue Halter können den Vertrag jedoch innerhalb eines Monats nach der Umschreibung kündigen.
  • Wird das Fahrzeug verschrottet oder ist es nicht mehr fahrbar, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss zeitnah nach dem Eintritt des Ereignisses eingereicht werden.
Sonderkündigung nach einem Schadensfall
  • Nach einem regulierten Versicherungsfall haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung zu kündigen.
Kurzzeitverträge und Saisonkennzeichen
  • Für Fahrzeuge, die nur saisonal genutzt werden, bieten viele Versicherer Kurzzeitverträge an. Diese enden nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch und müssen nicht gesondert gekündigt werden.
Praktischer Tipp: Bevor Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie bereits eine neue Versicherung abgeschlossen haben. In Österreich darf kein Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr bewegt werden. Über Sepastop können Sie Ihr Kündigungsschreiben schnell erstellen und sicher versenden.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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