Handy-Vertrag kündigen


Einen Handyvertrag kündigen in Österreich ist einfacher, als viele denken - vorausgesetzt, man kennt die geltenden Fristen und Bedingungen. Ob der aktuelle Mobilfunktarif zu teuer geworden ist, ein günstigerer Anbieter lockt oder sich die persönlichen Anforderungen geändert haben: Es gibt viele gute Gründe, den bestehenden Vertrag zu beenden. Häufig möchten Kundinnen und Kunden auch nach Ablauf einer Mindestlaufzeit zu einem flexibleren Tarif wechseln oder ein neues Gerät mit einem anderen Vertrag nutzen. In Österreich gilt seit einer höchstrichterlichen Entscheidung eine maximale Kündigungsfrist von einem Monat für Mobilfunkverträge, was den Anbieterwechsel deutlich erleichtert. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der wichtigsten österreichischen Mobilfunkanbieter. Wählen Sie Ihren Anbieter aus und nutzen Sie Sepastop, um Ihre Kündigung korrekt und fristgerecht auf den Weg zu bringen. So vermeiden Sie ungewollte Vertragsverlängerungen und behalten die Kontrolle über Ihre Mobilfunkkosten.

Handy

Wie Handy-Vertrag kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Im Bereich Handyverträge gibt es in Österreich unterschiedliche Vertragsbedingungen. Es ist daher immer wichtig, die Konditionen in den eigenen Vertragsunterlagen genau zu prüfen, bevor Sie kündigen.

Verträge mit Mindestlaufzeit

  • Bei Premiumanbietern wie A1, Magenta oder Drei sind Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten üblich. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
  • Verträge mit Mindestlaufzeit sind besonders häufig, wenn ein Endgerät inbegriffen ist, also ein Handy oder Tablet zum Vertrag dazugehört. In diesem Fall wird das Gerät über die Vertragslaufzeit abbezahlt.
  • Möchten Sie Ihren Handyvertrag vorzeitig kündigen, also vor Ablauf der Mindestlaufzeit, ist das in der Regel nur gegen Zahlung einer Abschlagssumme oder der restlichen Grundgebühren möglich. Prüfen Sie hierzu die Bedingungen Ihres Anbieters.

Kündigungsfrist: maximal ein Monat

  • In Österreich wurde höchstrichterlich entschieden, dass Kündigungsfristen von mehr als einem Monat den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Seitdem gilt für Mobilfunkverträge eine maximale Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Diese Regelung gilt rückwirkend auch für ältere Verträge, die ursprünglich mit längeren Fristen abgeschlossen wurden. Sollte Ihr Anbieter eine längere Frist geltend machen, können Sie sich auf diese Rechtsprechung berufen.

Verträge ohne Mindestlaufzeit und Prepaid

  • Im Budget-Bereich gibt es zahlreiche Tarife ohne lange Bindung. Diese laufen unbefristet und können mit einer Frist von maximal einem Monat, oft sogar kürzer, gekündigt werden.
  • Prepaid-Tarife, die für eine Woche oder einen Monat gelten, enden in der Regel automatisch und müssen nicht aktiv gekündigt werden.

Wichtige Hinweise

  • Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung alle offenen Rechnungsbeträge beglichen sind.
  • Bewahren Sie eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens auf und achten Sie auf eine schriftliche Bestätigung durch den Anbieter.
  • Wenn Sie Ihre Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen möchten (Rufnummernportierung), teilen Sie dies rechtzeitig mit. In Österreich haben Sie ein gesetzliches Recht auf Mitnahme Ihrer Nummer.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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