Handy-Vertrag kündigen
Finden Sie Ihren aktuellen Mobilfunkanbieter zu teuer oder haben Sie bei einem anderen Anbieter bessere Geschäftsbedingungen gefunden? Haben Sie ein neues Gerät gekauft, das mit einem Abonnement verknüpft ist? Dann können Sie Ihr Abonnement beenden.

Wie Handy-Vertrag kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Im Bereich Handyverträge gibt es unterschiedliche Vertragsbedingungen, es ist daher immer wichtig die Bedingungen in den eigenen Vertragsunterlagen zu beachten.
Bei Premiumanbietern gibt es vor allem Verträge mit einer Mindestlaufzeit von einem oder zwei Jahren, die sich automatisch um eine weiteres Jahr verlängern, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bisher galten oft Fristen von bis zu 3 Monaten zum Laufzeitende. Allerdings wurde mittlerweile höchstrichterlich geurteilt, dass derart lange Kündigungsfristen den Verbraucher benachteiligen. Seither dürfen Kündigungsfristen für Mobilfunkverträge in Österreich nur noch 1 Monat Kündigungsfrist haben. Dies gilt auch rückwirkend für Verträge, die noch mit anderen Kündigungsfristen geschlossen wurden.
Mindestlaufzeiten von 1 oder 2 Jahren gelten auch meistens, wenn es sich um Verträge handelt, die ein Endgerät beinhalten, wenn also ein Handy oder ein Tablet inbegriffen ist.
Daneben gibt es, vor allem im Budget-Bereich Verträge, die unbefristet ohne lange Mindestlaufzeiten laufen und relativ kurzfristig gekündigt werden können. Die Frist beträgt hier maximal einen Monat, oft aber auch weniger.
Verträge mit befristeter Laufzeit, die sich nicht automatisch verlängern sind sehr selten. Hier gibt es vor allem Prepaid-Tarife, die für eine Woche oder einen Monat gelten. Solche Angebote können in der Regel dann auch nicht gekündigt werden.
Wichtig zu beachten ist, dass eine Kündigung nur gültig ist, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung alle offenen Rechnungsbeträge beglichen werden.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu schicken. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
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Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.