Gebäudeversicherung kündigen


Mit einer Gebäudeversicherung versichern Sie Ihr Haus gegen Schäden, die entweder durch Natureinflüsse, wie Sturm, durch Feuer oder Einbrüche entstehen. Möchten Sie Ihre Versicherung wechseln? Dann kündigen Sie Ihren Vertrag über sepastop.eu.
Gebäudeversicherung

Wie gebäudeversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Gebäudeversicherungen werden in aller Regel ganz individuell mit einem Versicherer abgeschlossen. Sowohl Versicherungsleistungen, als auch Laufzeit und Beitrag fallen daher von Polizze zu Polizze sehr unterschiedlich aus. Es ist daher absolut notwendig sich vor Vertragsabschluss sehr gut zu informieren und sich viel Zeit zu nehmen, um die Vertragsbedingungen ausführlich zu lesen und zu verstehen. Nur so können Sie sicher sein, dass alle Versicherungsfälle abgedeckt sind, die Sie benötigen.

Obwohl die Laufzeiten individuell vereinbart werden können, beträgt die Laufzeit häufig mehrere Jahre. Viele Veträge laufen auch auf unbestimmte Zeit. Für diese gilt meist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres (also NICHT zwangsläufig des Kalenderjahres). Bei einigen Versicherern werden Kurzlaufzeiten von wenigen Monaten angeboten, die teilweise nicht einmal gekündigt werden müssen, sondern automatisch enden. Jeder Vertrag einer Gebäudeversicherung kann unabhängig von der vereinbarten Laufzeit bereits zum Ende des dritten Versicherungsjahres und anschließend zum Ende jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Hierbei gilt in der Regel eine Frist von 1 Monat. Bei einer frühzeitigen Kündigung ist allerdings zu beachten, dass ein eventuell gewährter Dauerrabatt dann rückwirkend der Versicherung erstattet werden muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Gebäudeversicherung nur von allen Eigentümern gemeinsam abgeschlossen werden kann. Gleiches gilt dann auch für die Kündigung der Versicherung. Diese ist nur gültig, wenn alle Eigentümer der Immobilie die Kündigung unterschreiben.

Im Falle einer Veräußerung des Gebäudes geht die Versicherung auf den Käufer über. Dieser kann die Versicherung, falls nicht gewünscht, innerhalb eines Monats kündigen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu schicken. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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