Gebäudeversicherung kündigen
Die Gebäudeversicherung schützt Ihre Immobilie in Österreich vor finanziellen Folgen durch Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden oder Einbruch. Wer seine Gebäudeversicherung kündigen möchte, hat dafür verschiedene Gründe: Ein günstigerer Tarif bei einem anderen Versicherer, veränderte Lebensumstände wie der Verkauf der Immobilie oder Unzufriedenheit mit dem bisherigen Leistungsumfang. In Österreich gelten für die Kündigung einer Gebäudeversicherung bestimmte Fristen und Formvorschriften, die im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) geregelt sind. Besonders wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig und nachweisbar beim Versicherer eingeht. Bevor Sie Ihren Vertrag beenden, sollten Sie sicherstellen, dass eine lückenlose Anschlussversicherung besteht, da ein unversichertes Gebäude ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt. Über Sepastop können Sie Ihre Gebäudeversicherung einfach und sicher kündigen, ohne sich selbst um Fristen und Formalitäten kümmern zu müssen.
Wie gebäudeversicherung kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
- Gebäudeversicherungen in Österreich werden individuell abgeschlossen. Sowohl Versicherungsleistungen als auch Laufzeit und Beitrag fallen daher von Polizze zu Polizze unterschiedlich aus. Es ist wichtig, die eigenen Vertragsbedingungen genau zu kennen, bevor Sie eine Kündigung einleiten.
- Obwohl die Laufzeiten individuell vereinbart werden, beträgt die Vertragsdauer häufig mehrere Jahre. Viele Verträge laufen auch auf unbestimmte Zeit. Für diese gilt meist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Beachten Sie: Das Versicherungsjahr entspricht nicht zwangsläufig dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses.
- Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit kann jeder Gebäudeversicherungsvertrag gemäß österreichischem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) bereits zum Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich gekündigt werden. Hierbei gilt in der Regel eine Frist von 1 Monat vor dem jeweiligen Versicherungsjahresende.
- Einige Versicherer bieten Kurzlaufzeiten von wenigen Monaten an, die teilweise automatisch enden und keiner gesonderten Kündigung bedürfen.
- Nach einem Schadensfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung erfolgen.
- Bei einer Prämienerhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung steht Ihnen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu.
- Im Falle eines Verkaufs der Immobilie geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Der neue Eigentümer kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Eigentumsübergang kündigen.
- Eine Gebäudeversicherung kann nur von allen Eigentümern gemeinsam gekündigt werden. Die Kündigung ist nur gültig, wenn sämtliche Eigentümer der Immobilie diese unterschreiben.
- Bei einer frühzeitigen Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kann ein eventuell gewährter Dauerrabatt rückwirkend entfallen, sodass eine Nachzahlung an den Versicherer fällig wird.
- Stellen Sie sicher, dass vor dem Ende Ihrer bestehenden Polizze eine neue Gebäudeversicherung abgeschlossen ist, um eine Deckungslücke zu vermeiden.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
z.B. Generali Gebäudeversicherung, Helvetia Gebäudeversicherung, uniqa Gebäudeversicherung, Wiener Städtische Gebäudeversicherung, VAV Gebäudeversicherung,...
Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.