Hausratversicherung kündigen


Die Hausratversicherung kündigen ist in Österreich an bestimmte Fristen und Vertragsbedingungen geknüpft, die je nach Versicherer unterschiedlich ausfallen können. Eine Hausratpolizze schützt Ihre Einrichtungsgegenstände, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und weitere versicherte Gefahren. Häufige Gründe für eine Kündigung sind ein Umzug, ein günstigeres Angebot bei einem anderen Versicherer oder eine Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Lebensumstände. Auch nach einer Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung steht Ihnen in Österreich gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ein Sonderkündigungsrecht zu. Bevor Sie Ihre Hausratversicherung wechseln, sollten Sie unbedingt die vereinbarte Vertragslaufzeit und die geltende Kündigungsfrist prüfen, damit keine Deckungslücke entsteht. Über Sepastop können Sie Ihr Kündigungsschreiben schnell und unkompliziert erstellen und rechtzeitig an Ihren Versicherer senden.

Hausratversicherung

Wie hausratversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Wenn Sie Ihre Hausratversicherung kündigen möchten, sollten Sie zunächst einen genauen Blick in Ihre Polizze und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werfen. Die Kündigungsbedingungen können je nach Anbieter erheblich variieren.

Reguläre Laufzeiten und Kündigungsfristen


  • Die meisten Hausratversicherungen in Österreich haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate vor dem Vertragsende. Als Kündigungszeitpunkt gilt meist das Ende eines Kalenderjahres, unabhängig davon, wann der Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde.

Abweichende Vertragslaufzeiten


  • Einige Versicherer bieten Kurzlaufzeiten von wenigen Monaten an. Diese Verträge enden teilweise automatisch und müssen nicht aktiv gekündigt werden.

  • Im Gegensatz dazu gibt es Verträge mit besonders langen Laufzeiten von etwa 7 oder 9 Jahren, die häufig mit stark rabattierten Prämien verbunden sind. Eine Kündigung ist hier frühestens zum Ende des 3. Vertragsjahres möglich und danach jährlich mit einer Frist von 1 bis 3 Monaten. Wird ein solcher Vertrag vorzeitig beendet, müssen gewährte Rabatte in der Regel zurückerstattet werden.

Sonderkündigungsrechte nach österreichischem Recht


  • Prämienerhöhung: Erhöht der Versicherer die Prämie ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung, haben Sie gemäß § 8a VersVG das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zu kündigen.

  • Schadensfall: Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Abschluss der Schadensregulierung.

  • Umzug: Bei einem Wohnungswechsel kann sich der versicherte Gegenstand ändern. Prüfen Sie, ob Ihre Polizze eine Sonderkündigungsmöglichkeit bei Umzug vorsieht.

Praktische Tipps


  • Senden Sie Ihre Kündigung immer schriftlich und nachweisbar, idealerweise per Einschreiben.

  • Achten Sie darauf, dass zwischen der Kündigung der alten und dem Beginn einer neuen Polizze keine Deckungslücke entsteht.

  • Über sepastop.eu können Sie Ihr Kündigungsschreiben einfach erstellen und fristgerecht versenden.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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