Rechtsschutzversicherung kündigen


Eine Rechtsschutzversicherung kündigen in Österreich ist unkompliziert, wenn man die vertraglichen Fristen kennt und rechtzeitig handelt. Viele Versicherte entscheiden sich für eine Kündigung, weil sie ein günstigeres Angebot gefunden haben, den Leistungsumfang als unzureichend empfinden oder schlicht keinen Bedarf mehr sehen. Gerade nach einer Prämienerhöhung durch den Versicherer lohnt sich ein Vergleich der am Markt verfügbaren Tarife. In Österreich unterliegen Rechtsschutzversicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), das unter anderem Sonderkündigungsrechte bei Prämienänderungen regelt. Bevor Sie kündigen, sollten Sie prüfen, ob laufende oder absehbare Rechtsstreitigkeiten bestehen, denn nach Vertragsende entfällt der Versicherungsschutz auch für bereits eingetretene, aber noch nicht gemeldete Fälle. Achten Sie außerdem auf eventuelle Wartezeiten bei einem neuen Anbieter, damit keine Deckungslücke entsteht. Über Sepastop können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bequem und sicher per Einschreiben kündigen, ohne selbst ein Kündigungsschreiben aufsetzen zu müssen.

Wie rechtsschutzversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Rechtsschutzversicherungen unterliegen in Österreich der Vertragsfreiheit, weshalb sich Leistungsumfang, Laufzeiten und Kündigungsbedingungen je nach Anbieter deutlich unterscheiden. Es gibt allgemeine Rechtsschutzversicherungen für Privatpersonen, spezialisierte Tarife etwa für internationalen Rechtsschutz sowie Produkte, die sich gezielt an Gewerbekunden richten.

  • Reguläre Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist: Am häufigsten werden Verträge mit einer Laufzeit von 1 Jahr abgeschlossen, die sich automatisch verlängern. Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen 1 Monat vor Ablauf der Versicherungsperiode, seltener 3 Monate. Der genaue Zeitpunkt ist in der Versicherungspolizze festgehalten. Direktversicherer bieten zunehmend auch monatlich kündbare Tarife an.
  • Sonderkündigung bei Prämienerhöhung: Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert, steht Ihnen gemäß § 8a VersVG ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung erfolgen.
  • Kündigung im Schadensfall: Nach einem regulierten Versicherungsfall haben sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Bei Rechtsschutzversicherungen machen Versicherer von diesem Recht vergleichsweise häufig Gebrauch, teilweise schon nach wenigen Inanspruchnahmen.
  • Weitere Sonderkündigungsgründe: Andere Gründe wie ein Umzug ins Ausland oder eine Heirat mit einem Partner, der bereits über eine Familien-Rechtsschutzversicherung verfügt, berechtigen nur dann zur Sonderkündigung, wenn dies in den jeweiligen Versicherungsbedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.
Praktische Tipps für die Kündigung:
  • Prüfen Sie Ihre Polizze auf den genauen Ablauftermin und die geltende Kündigungsfrist.
  • Kündigen Sie immer schriftlich und nachweisbar, idealerweise per Einschreiben.
  • Stellen Sie sicher, dass ein neuer Vertrag nahtlos anschließt, um Deckungslücken zu vermeiden - viele Rechtsschutzversicherungen haben Wartezeiten von bis zu 3 Monaten.
  • Melden Sie offene Rechtsfälle noch vor der Kündigung Ihrem bisherigen Versicherer.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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