Unfallversicherung kündigen
Unfallversicherungen bieten zusätzliche Absicherung im Falle eines Unfalls im privaten Leben einer Person. Sie unterscheiden sich also von allgemeinen Krankenversicherungen oder der beruflichen Unfallversicherung. Sollte eine Person durch einen Unfall verletzt werden, stehen ihr verschiedene Leistungen der Unfallversicherung zu. Hierzu zählen finanzielle Leistungen, etwa für Verdienstausfall, aber auch zusätzliche Pflege- oder Rehabilitationsmaßnahmen.

Wie unfallversicherung kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Unfallversicherungen bieten einen Schutz, der die Leistungen von Krankenkassen und Pflegekassen ergänzt, insofern sich entsprechende Leistungsansprüche aus einem Unfall im privaten Bereich ergeben. Es ist zu beachten, dass Arbeitnehmer automatisch über ihren Arbeitgeber unfallversichert sind. Sollte also im Rahmen der Arbeitsausübung oder auf dem Arbeitsweg ein Unfall passieren, dann sind entsprechende Leistungen durch die Versicherung des Arbeitgebers und nicht durch die private Unfallversicherung zu erbringen. Ähnliches gilt, falls ein Unfall aufgrund eines Verschuldens Dritter passiert. Stürzt jemand beispielsweise in einem Geschäf auf rutschigem Boden, so ist die Berufshaftpflicht des Unternehmensinhabers verpflichtet für Schäden aufzukommen, nicht die private Unfallversicherung des Gestürtzen.
Unfallversicherungen dürfen eine Mindestlaufzeit von maximal 3 Jahren haben, viele Versicherer bieten aber Polizzen mit einer Erstlaufzeit von 1 Jahr an. Die Kündigungsfrist beträgt inder Regel 1 oder 3 Monate zum Laufzeitende. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Meistens gelten Unfallversicherungen für ein Jahr ab Datum des Vertragsschlusses. In selteneren Fällen gilt aber auch das Kalenderjahr als Versicherungsjahr.
Sonderkündigungsrechte können seitens des Versicherers bei Eintritt des Versicherungsfalls vorliegen. Im Falle des Versterbens des Versicherten erlischt die Versicherung.
Viele Unfallversicherungen haben ein Höchstalter, etwas von 80 Jahren (oder auch früher). Ist dieses Alter erreicht, dann endet die Versicherung automatisch.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu schicken. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
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Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
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