Unfallversicherung kündigen


Eine private Unfallversicherung kündigen in Österreich ist unter Einhaltung bestimmter Fristen und Bedingungen jederzeit möglich. Die private Unfallversicherung ergänzt die gesetzliche Absicherung und bietet finanziellen Schutz bei Unfällen im Alltag, etwa bei Freizeitaktivitäten oder im Haushalt. Typische Leistungen umfassen Invaliditätszahlungen, Unfallrenten, Taggelder bei Verdienstausfall sowie Kostenübernahmen für Rehabilitation und Pflege. Gründe für eine Kündigung gibt es viele: Ein Anbieterwechsel wegen besserer Konditionen, eine veränderte Lebenssituation, doppelte Absicherung durch den Arbeitgeber oder schlicht die Erkenntnis, dass der bestehende Tarif nicht mehr zum persönlichen Bedarf passt. In Österreich unterliegen Unfallversicherungsverträge dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), das klare Regelungen zu Laufzeiten, Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechten vorsieht. Wer seine Unfallversicherung kündigen möchte, sollte unbedingt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und das Laufzeitende beachten, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Über Sepastop können Sie Ihr Kündigungsschreiben schnell und rechtssicher erstellen und versenden.

Unfallversicherung

Wie unfallversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Abgrenzung zur gesetzlichen Unfallversicherung

  • In Österreich sind Arbeitnehmer automatisch über die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gesetzlich unfallversichert. Unfälle, die während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passieren, werden daher über die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers abgewickelt - nicht über die private Unfallversicherung.
  • Ebenso gilt: Wird ein Unfall durch das Verschulden Dritter verursacht, etwa ein Sturz auf rutschigem Boden in einem Geschäft, haftet die Berufshaftpflichtversicherung des Verursachers. Die private Unfallversicherung kommt in solchen Fällen nicht zum Tragen.
Laufzeit und Kündigungsfrist
  • Private Unfallversicherungen in Österreich dürfen eine Mindestlaufzeit von maximal 3 Jahren haben. Viele Versicherer bieten jedoch Polizzen mit einer Erstlaufzeit von nur 1 Jahr an.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 1 oder 3 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende. Die genaue Frist ist im Versicherungsvertrag (Polizze) festgehalten.
  • Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
  • Das Versicherungsjahr beginnt meist ab dem Datum des Vertragsabschlusses. In selteneren Fällen gilt das Kalenderjahr als Versicherungsjahr - prüfen Sie dies in Ihren Vertragsunterlagen.
Sonderkündigungsrechte
  • Nach Eintritt eines Versicherungsfalls haben sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer gemäß VersVG ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung erfolgen.
  • Bei einer Prämienerhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung steht dem Versicherungsnehmer ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Frist hierfür beträgt üblicherweise einen Monat ab Zugang der Mitteilung.
  • Im Falle des Versterbens der versicherten Person erlischt die Unfallversicherung automatisch.
Höchstalter und automatisches Vertragsende
  • Viele Unfallversicherungen sehen ein Höchstalter vor, häufig 75 oder 80 Jahre. Wird dieses Alter erreicht, endet der Vertrag automatisch zum nächsten Laufzeitende.
Praktischer Tipp
  • Kündigen Sie Ihre Unfallversicherung immer schriftlich und nachweisbar, idealerweise per Einschreiben. Über Sepastop können Sie Ihr Kündigungsschreiben direkt erstellen und sicher versenden lassen, sodass Sie die Frist garantiert einhalten.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

Bewerten Sie diesen Artikel
 
5,00 / 5,00
(3 Bewertungen)
Zuletzt aktualisiert: