Zahnzusatzversicherung kündigen


Da im Leistungskatalog der österreichischen Krankenkassen nur Leistungen für notwendige Zahnbehandlungen oder Zahnersatz enthalten sind, gibt es mittlwerweile zahlreiche Angebote für Zahnzusatzversicherungen, die dem Versicherten eine Kostenübernahme bei Zahnproblemen versprechen, die über das Krankenkassenniveau hinausgehen. Die Leistungen der einzelnen Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich deutlich, ebenso die Tarife, es kann sich also lohnen Preise zu vergleichen und eventuell den Anbieter zu wechseln.
Zahnzusatzversicherung

Wie zahnzusatzversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Zahnzusatzversicherung erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die für den Versicherten verschiedene Leistungen rund um Zahnbehandlungen und Zahnersatz umfasst und die Versorgungslücke für hochwertige Zahnmedizin, welche die Krankenkassen aufweisen, schließt.

Die Tarif- und Leistungsoptionen verschiedener Anbieter unterscheiden sich deutlich. Auch sollte man darauf achten, wie die vertragliche Preisentwicklung festgelegt ist. Viele Zahnzusatzversicherungen bieten günstige Einstiegspreise, werden im Laufe der Zeit aber sehr teuer. Es ist daher sinnvoll auf eine mehrjährige Preisbindung zu achten.

Zwar gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen, allerdings wird es mit zunehmendem Alter für Versicherte immer schwieriger sich günstig neu zu versichern, daher sollte man sich überlegen, ob ein Versicherungswechsel wirklich langfristig lohnend ist.

Wie die meisten Versicherungen können Zahnzusatzversicherungen meistens mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Die gesetzlich maximal erlaubte Mindestlaufzeit beträgt drei Jahre. Im Bereich der Zahnzusatzversicherung wird diese dreijährige Mindestlaufzeit oft ausgereizt, es gibt aber auch Verträge mit kürzeren Mindestlaufzeiten, etwa von einem Jahr. Manche Verträge können sogar laufend zum Monatsende gekündigt werden. Automatisch endende Verträge gibt es selten. Die meisten Verträge verlängern sich um ein weiteres Jahr wenn nicht mit entweder 1 Monat oder 3 Monaten Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu schicken. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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