TV, Internet & Telefon-Vertrag kündigen


TV, Internet und Telefon kündigen in Österreich - hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Kündigungsfristen, Mindestlaufzeiten und Vertragsbedingungen der gängigen Anbieter. Ob Sie Ihren Internetvertrag, Ihr TV-Abo oder Ihren Handyvertrag beenden möchten: Die Gründe für eine Kündigung sind vielfältig. Vielleicht ist Ihre monatliche Rechnung zu hoch und ein günstigerer Tarif bei einem anderen Anbieter verfügbar. Möglicherweise ziehen Sie innerhalb Österreichs um und Ihr bisheriger Anbieter kann am neuen Wohnort keinen Anschluss bereitstellen. Auch ein Umzug ins Ausland, ein Zusammenzug mit dem Partner oder schlicht Unzufriedenheit mit der Leistung sind häufige Anlässe. In Österreich regelt das Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) wesentliche Verbraucherrechte bei Telekommunikationsverträgen. So dürfen Verträge nach Ablauf der Erstbindungsfrist nicht mehr automatisch um lange Zeiträume verlängert werden. Über Sepastop können Sie Ihre Kündigung schnell und rechtssicher an den jeweiligen Anbieter übermitteln - ganz ohne aufwendige Recherche nach der richtigen Adresse oder dem passenden Formular.

TV, Internet & Telefon

Wie TV, Internet & Telefon-Vertrag kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Mindestlaufzeiten und Vertragsverlängerung

  • Die meisten TV-, Internet- und Telefonverträge in Österreich haben eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Während dieser Bindungsfrist ist eine ordentliche Kündigung in der Regel nicht möglich.
  • Nach Ablauf der Erstbindung verlängern sich Verträge gemäß dem TKG 2021 nur noch auf unbestimmte Zeit. Eine automatische Verlängerung um weitere 12 oder 24 Monate ist bei Verbraucherverträgen nicht mehr zulässig.
  • Unbefristete Verträge ohne Mindestlaufzeit können jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden.
Kündigungsfristen
  • Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten österreichischen Anbietern 1 Monat zum Ende der Abrechnungsperiode. Einige Anbieter sehen kürzere Fristen von 2 Wochen vor.
  • Prüfen Sie Ihre individuellen Vertragsbedingungen oder Ihre letzte Rechnung, um die genaue Frist zu ermitteln. Im Zweifel hilft ein Blick in die AGB des jeweiligen Anbieters.
Sonderkündigungsrecht
  • Bei einseitigen Vertragsänderungen durch den Anbieter (z. B. Preiserhöhungen, die über die vereinbarte Indexanpassung hinausgehen) steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können den Vertrag dann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung ohne Zusatzkosten kündigen.
  • Auch bei einem Umzug an einen Standort, an dem der Anbieter seine Leistung nicht erbringen kann, besteht unter Umständen ein Recht zur vorzeitigen Vertragsauflösung.
Zusatzleistungen separat kündigen
  • Viele Kunden haben Zusatzpakete wie Sicherheitssoftware, Streaming-Dienste oder erweiterte TV-Pakete zugebucht. Diese Zusatzleistungen enden häufig nicht automatisch mit der Kündigung des Hauptvertrags.
  • Prüfen Sie daher vor der Kündigung, welche Zusatzoptionen aktiv sind, und kündigen Sie diese gegebenenfalls gesondert, um ungewollte Weiterbelastungen zu vermeiden.
Praktische Tipps
  • Kündigen Sie immer schriftlich und bewahren Sie eine Bestätigung auf. Ein Einschreiben bietet den sichersten Nachweis.
  • Planen Sie bei einem Anbieterwechsel genügend Vorlaufzeit ein, damit es nicht zu einer Versorgungslücke kommt. Der neue Anbieter kann den Wechselprozess oft koordinieren.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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