Berufsunfähigkeitversicherung kündigen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen in Österreich erfordert genaue Kenntnis der vertraglichen Fristen und Laufzeiten. Die BU-Versicherung zählt zu den wichtigsten privaten Zusatzversicherungen und sichert den Lebensunterhalt ab, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Unfall ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Versicherte erhalten in diesem Fall regelmäßige finanzielle Leistungen, die als Pauschalbetrag oder prozentualer Anteil des bisherigen Einkommens ausgezahlt werden. Gründe für eine Kündigung gibt es viele: Der Leistungsumfang passt nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation, ein günstigerer Tarif bei einem anderen Anbieter ist verfügbar, oder die monatlichen Prämien sind zu hoch geworden. Auch ein Berufswechsel kann dazu führen, dass der bestehende Vertrag nicht mehr optimal ist. Bevor Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, sollten Sie allerdings prüfen, ob ein nahtloser Wechsel zu einem neuen Anbieter möglich ist, da eine Lücke im Versicherungsschutz erhebliche Risiken birgt. Über Sepastop können Sie Ihre Kündigung einfach und rechtssicher per Einschreiben versenden.
Wie berufsunfähigkeitversicherung kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Laufzeiten und Mindestvertragsdauer
- Die Vertragslaufzeiten bei Berufsunfähigkeitsversicherungen in Österreich unterscheiden sich je nach Anbieter erheblich. Einige Versicherer bieten Verträge ohne feste Erstlaufzeit an, deutlich häufiger sind jedoch Mindestlaufzeiten von einem bis zu drei Jahren oder sogar länger.
- Das Versicherungsjahr kann entweder dem Kalenderjahr entsprechen oder ab dem individuellen Abschlusstag auf jährlicher Basis laufen. Wer unterjährig eine BU-Versicherung abschließt und das Kalenderjahr als Versicherungsjahr gilt, zahlt für das erste Jahr nur anteilig und ab dem Folgejahr den vollen Beitrag.
- Die Kündigungsfristen variieren stark zwischen den Anbietern. In den meisten Fällen ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres möglich, wobei Fristen von bis zu drei Monaten vor dem Stichtag eingehalten werden müssen.
- Manche Versicherer erlauben eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres ohne Einhaltung einer bestimmten Frist. Andere ermöglichen auch eine unterjährige Kündigung, häufig mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
- Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren oder auf unbestimmte Zeit können gemäß den versicherungsrechtlichen Bestimmungen in Österreich jedenfalls zum Ablauf des dritten Jahres gekündigt werden und danach jährlich zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode.
- Prüfen Sie vor einem Wechsel, ob ein neuer Vertrag bereits abgeschlossen und bestätigt ist. Eine Lücke im BU-Schutz kann im Ernstfall existenzbedrohend sein.
- Beachten Sie, dass die Prämien für Neuversicherte mit zunehmendem Alter steigen. Ein Wechsel kann sich trotzdem lohnen, wenn neue Anbieter bessere Konditionen oder einen passgenaueren Leistungsumfang bieten.
- Achten Sie auf mögliche Sonderkündigungsrechte, etwa bei einer Beitragserhöhung durch den Versicherer ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung.
- Senden Sie Ihre Kündigung immer nachweisbar, idealerweise per Einschreiben. Über Sepastop können Sie diesen Vorgang bequem und fristgerecht abwickeln.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
z.B. Nürnberger Berufsunfähigkeitversicherung, Generali Berufsunfähigkeitversicherung, Wiener Städtische Berufsunfähigkeitversicherung, Merkur Berufsunfähigkeitversicherung, DONAU Berufsunfähigkeitversicherung,...
Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
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