Politische Parteien-Mitgliedschaft kündigen


Eine Parteimitgliedschaft kündigen in Österreich ist grundsätzlich jederzeit möglich, da politische Parteien keine verbindlichen Kündigungsfristen vorsehen. Ob Sie mit der politischen Ausrichtung nicht mehr einverstanden sind, sich aus dem aktiven Parteileben zurückziehen möchten oder schlicht den jährlichen Mitgliedsbeitrag einsparen wollen - die Gründe für einen Parteiaustritt sind vielfältig und persönlich. In Österreich sind Parteien wie die ÖVP, SPÖ, FPÖ, die Grünen oder NEOS als Vereine organisiert, weshalb für den Austritt die jeweiligen Parteistatuten maßgeblich sind. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kündigung rechtzeitig vor der nächsten Beitragsabbuchung einreichen, da bereits eingezogene Mitgliedsbeiträge in der Regel nicht rückerstattet werden. Achten Sie außerdem darauf, Ihr Kündigungsschreiben an die richtige Stelle zu senden, denn je nach Partei ist entweder die Landesorganisation oder die Bezirksgeschäftsstelle zuständig. Über Sepastop können Sie Ihr Kündigungsschreiben schnell und unkompliziert erstellen und an die korrekte Adresse senden lassen.

Politische Parteien

Wie Politische Parteien-Mitgliedschaft kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Kündigungsfrist und Zeitpunkt

  • Politische Parteien in Österreich können jederzeit gekündigt werden. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist und auch die Parteistatuten sehen in der Regel keine Mindestlaufzeit vor.
  • Der Parteiaustritt wird wirksam, sobald die zuständige Stelle Ihr Kündigungsschreiben erhalten hat. Eine Bestätigung des Austritts sollten Sie aktiv einfordern, damit Sie einen Nachweis haben.
Mitgliedsbeiträge und Rückerstattung
  • Parteibeiträge werden in Österreich üblicherweise einmal jährlich per Lastschrift oder Erlagschein eingezogen. Manche Parteien bieten auch monatliche oder quartalsweise Zahlungsmodelle an.
  • Wird die Kündigung erst nach dem Einzug des Jahresbeitrags eingereicht, erfolgt keine anteilige Rückerstattung. Es empfiehlt sich daher, den Austritt rechtzeitig vor dem nächsten Abbuchungstermin zu erklären.
  • Falls Sie eine SEPA-Lastschrift erteilt haben, sollten Sie diese nach erfolgtem Austritt bei Ihrer Bank widerrufen, um weitere unbeabsichtigte Abbuchungen zu verhindern.
Richtige Anlaufstelle für die Kündigung
  • Besonders wichtig ist es, das Kündigungsschreiben an die korrekte Adresse zu senden. Je nach Partei und deren interner Organisation kann die zuständige Stelle variieren.
  • Bei manchen Parteien ist die Bezirks- oder Ortsgruppe zuständig, bei anderen die Landesgeschäftsstelle oder eine zentrale Mitgliederverwaltung. Die Adresse muss nicht dieselbe sein, an die Sie Ihren Aufnahmeantrag gerichtet haben.
  • Im Zweifelsfall können Sie bei der Bundesgeschäftsstelle Ihrer Partei nachfragen, wohin der Austritt zu richten ist.
Form des Kündigungsschreibens
  • Ein schriftlicher Austritt per Brief ist die sicherste Variante. Manche Parteien akzeptieren auch eine Kündigung per E-Mail, jedoch bietet ein Einschreiben den besten Nachweis.
  • Das Schreiben sollte Ihren vollständigen Namen, Ihre Mitgliedsnummer (falls bekannt), Ihre Adresse und das gewünschte Austrittsdatum enthalten.
  • Über Sepastop können Sie Ihr Kündigungsschreiben direkt erstellen und versenden lassen, sodass es an die richtige Stelle gelangt.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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