Wie kann ich meine Europäische Reiseversicherung (ERV) kündigen?

Möchten Sie ein Europäische Reiseversicherung (ERV) kündigen? Wie muss man dabei vorgehen und was muss man beachten? Im Folgenden erklären wir es Ihnen in einfachen Worten.

Überlassen Sie uns die Arbeit! Lassen Sie uns Ihr Kündigungsschreiben an Europäische Reise (ERV) verschicken. Füllen Sie bitte das Standardformular aus, und wir versenden Ihr Schreiben per Einschreiben mit Versandnachweis. Damit gehen Sie auf Nummer sicher.
Europäische Reiseversicherung (ERV) kündigen
    Allgemeines
  1. Welche Versicherungen von Europäische Reise (ERV) kann ich kündigen?
  2. Welche Angaben benötigt Europäische Reise (ERV)?
  3. Allgemeine Versicherungsbedingungen in Österreich
  4. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
  5. Kann ich mich auch direkt an Europäische Reise (ERV) wenden?

1. Welche Versicherungen von Europäische Reise (ERV) kann ich kündigen?

Sie können diese Europäische Reise (ERV)-Versicherungen über sepastop.eukündigen.

2. Welche Angaben benötigt Europäische Reise (ERV)?

Um Ihren Versicherungsvertrag zu kündigen, benötigt Europäische Reise (ERV) die folgenden Angaben.

  • Angaben zu Name und Adresse
  • Versicherungsnummer

Sie finden Ihre Versicherungsnummer auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Vertrag. Haben Sie diese(n) nicht zur Hand? Kein Problem. Anhand Ihrer personenbezogenen Daten kann der Versicherer im Normalfall die Versicherungsnummer herausfinden (sofern Sie nicht mehrere Versicherungen haben).

Vergessen Sie bitte nicht, Ihr Kündigungsschreiben zu unterschreiben!

3. Allgemeine Versicherungsbedingungen in Österreich

Einige Versicherungsbereiche, wie etwa die Krankenversicherung, sind in Österreich stark reglementiert und gesetzlich geregelt. In vielen anderen Sparten - von der Haushaltsversicherung über die Kfz-Versicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung - steht es den Anbietern jedoch weitgehend frei, ihren Leistungskatalog und die Vertragsbedingungen selbst zu gestalten. Entsprechend vielfältig sind die Laufzeiten und Kündigungsbedingungen am Markt. Es ist daher unbedingt notwendig, die eigenen, persönlichen Vertragsdokumente (Polizze und Allgemeine Versicherungsbedingungen) sorgfältig zu prüfen und die zutreffenden Fristen daraus zu entnehmen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen in Österreich

  • Die Mindestvertragslaufzeit darf laut Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) maximal drei Jahre betragen. Wurde eine solche Laufzeit vereinbart, kann erstmalig mit einer Frist von einem Monat zum Ende dieser drei Jahre gekündigt werden.
  • Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung mit einem Monat Frist zum Ende jedes Versicherungsjahres möglich.
  • Bei Verträgen mit einjähriger Laufzeit gelten in der Regel Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten vor dem Versicherungsjahresende.
  • Kündigungsfristen von mehr als drei Monaten sind gesetzlich nicht zulässig.

Sonderkündigungsrechte

  • Nach einem Schadensfall: Sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung kündigen.
  • Bei Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung: Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert, haben Sie in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung.
  • Lebensversicherungen: Diese können grundsätzlich jederzeit gekündigt (rückgekauft) werden, allerdings ist mit einem erheblichen finanziellen Verlust zu rechnen, insbesondere in den ersten Vertragsjahren.

Praktische Tipps

  • Reichen Sie Ihre Kündigung immer schriftlich und nachweisbar ein, idealerweise per Einschreiben.
  • Notieren Sie sich das genaue Versicherungsjahresende - dieses entspricht nicht immer dem Kalenderjahr, sondern dem Datum des Vertragsbeginns.
  • Prüfen Sie vor der Kündigung, ob ein nahtloser Anschlussschutz bei einem neuen Anbieter besteht, um Deckungslücken zu vermeiden.

4. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?

Ihre Einzugsermächtigung endet automatisch, wenn Sie Ihre Versicherung kündigen.

Bitte kontaktieren Sie Europäische Reise (ERV), wenn Sie nur Ihre Einzugsermächtigung kündigen möchten. Möchten Sie Ihre Einzugsermächtigung auf eine andere Kontonummer übertragen? Bitte kontaktieren Sie dann Ihre Bank direkt.

Erfahren Sie mehr über die SEPA-Lastschrift.

5. Kann ich mich auch direkt an Europäische Reise (ERV) wenden?

Sie möchten die Versicherung lieber selbst kündigen? Hier finden Sie die Kontaktdaten von Europäische Reise (ERV):

Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlestraße 4
1220 Wien
Österreich

Sie können Europäische Reise (ERV) auch telefonisch unter +43 1 317 25 00 oder per E-Mail unter kundenservice@europaeische.at kontaktieren.

Wir raten Ihnen immer, Ihre Kündigung dem Versicherer per Einschreiben zu schicken. Mit der Trackingnummer und dem Versandnachweis gehen Sie bei Ihrer Kündigung auf Nummer sicher.

Neben Europäische Reise (ERV) können Sie auf unserer Website auch anderen Versicherungen kündigen wie: SquareTrade, Wiener Städtische Versiche…, Generali Versicherung, uniqa Versicherung, ERGO Versicherung

Für 13,95 € versenden wir Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Europäische Reise (ERV).

Auf sepastop.eu Versicherung kündigen

Überlassen Sie uns die Arbeit! Lassen Sie uns Ihr Kündigungsschreiben an Europäische Reise (ERV) verschicken. Füllen Sie bitte das Standardformular aus, und wir versenden Ihr Schreiben per Einschreiben mit Versandnachweis. Damit gehen Sie auf Nummer sicher.

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Zuletzt aktualisiert: , Autor(in): Leen Bels

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