Wie kann ich meine Generali Versicherung kündigen?

Möchten Sie ein Generali Versicherung kündigen? Wie muss man dabei vorgehen und was muss man beachten? Im Folgenden erklären wir es Ihnen in einfachen Worten.

Überlassen Sie uns die Arbeit! Lassen Sie uns Ihr Kündigungsschreiben an Generali verschicken. Füllen Sie bitte das Standardformular aus, und wir versenden Ihr Schreiben per Einschreiben mit Versandnachweis. Damit gehen Sie auf Nummer sicher.
Generali Versicherung kündigen
    Allgemeines
  1. Welche Versicherungen von Generali kann ich kündigen?
  2. Welche Angaben benötigt Generali?
  3. Allgemeine Versicherungsbedingungen in Österreich
  4. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
  5. Kann ich mich auch direkt an Generali wenden?

1. Welche Versicherungen von Generali kann ich kündigen?

2. Welche Angaben benötigt Generali?

Um Ihren Versicherungsvertrag zu kündigen, benötigt Generali die folgenden Angaben.

  • Angaben zu Name und Adresse
  • Versicherungsnummer

Sie finden Ihre Versicherungsnummer auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Vertrag. Haben Sie diese(n) nicht zur Hand? Kein Problem. Anhand Ihrer personenbezogenen Daten kann der Versicherer im Normalfall die Versicherungsnummer herausfinden (sofern Sie nicht mehrere Versicherungen haben).

Vergessen Sie bitte nicht, Ihr Kündigungsschreiben zu unterschreiben!

3. Allgemeine Versicherungsbedingungen in Österreich

Einige Versicherungsbereiche, wie Krankenversicherungen, sind in Österreich stark reglementiert und gesetzlich geregelt. In vielen anderen Versicherungsbereichen steht es den Anbietern jedoch völlig frei ihren Leistungskatalog und die Bedingungen festzulegen. Entsprechend viele unterschiedliche Laufzeiten und Kündigungsbedingungen sind zu finden. Auch bringen Versicherungsanbieter stetig neue Angebote mit neuen Bedingungen auf den Markt. Es ist daher absolut notwendig seine eigenen, ganz persönlichen Vertragsdokumente anzusehen und diesen die zutreffenden Laufzeiten und Kündigungsfristen zu entnehmen. Es kann alles geben, von Verträgen ohne Laufzeitbindung bei denen man täglich kündigen kann bis zu Verträgen mit jahrzentelangen Laufzeiten, wie beispielsweise Lebensversicherungen, die man zwar kündigen kann, aber vermutlich starke Verluste hinnehmen müsste.

Es gibt allerdings einige gesetzliche Vorgaben, die immer greifen. Die Mindestlaufzeit, während der nicht gekündigt werden darf, darf maximal drei Jahre betragen. In diesem Fall kann erstmalig mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der drei Jahre gekündigt werden. Anschließend ist eine Kündigung dann immer mit 1 Monat Frist zum Ende jedes Versicherungsjahres möglich. Bei Versicherungen mit einjähriger Mindestlaufzeit ist meistens mit Kündigungsfristen von mindestens einem Monat zu rechnen, in vielen Fällen aber auch mit drei Monaten. ​Kündigungsfristen von mehr als 3 Monaten sind gesetzlich verboten.

4. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?

Ihre Einzugsermächtigung endet automatisch, wenn Sie Ihre Versicherung kündigen.

Bitte kontaktieren Sie Generali, wenn Sie nur Ihre Einzugsermächtigung kündigen möchten. Möchten Sie Ihre Einzugsermächtigung auf eine andere Kontonummer übertragen? Bitte kontaktieren Sie dann Ihre Bank direkt.

Erfahren Sie mehr über die SEPA-Lastschrift.

5. Kann ich mich auch direkt an Generali wenden?

Sie möchten die Versicherung lieber selbst kündigen? Hier finden Sie die Kontaktdaten von Generali:

Generali Versicherung AG
Landskrongasse 1-3
1010 Wien
Österreich

Sie können Generali auch telefonisch unter 01 534 01-0 oder per E-Mail unter office.at@generali.com kontaktieren.

Wir raten Ihnen immer, Ihre Kündigung dem Versicherer per Einschreiben zu schicken. Mit der Trackingnummer und dem Versandnachweis gehen Sie bei Ihrer Kündigung auf Nummer sicher.

Neben Generali können Sie auf unserer Website auch anderen Versicherungen kündigen wie: Wiener Städtische Versiche…, Generali Versicherung, SquareTrade, uniqa Versicherung, VAV Versicherung

Für 14,95 € versenden wir Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Generali.

Auf sepastop.eu Versicherung kündigen

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Zuletzt aktualisiert: , Autor(in): Anna-Barbara Schmidt

Quelle: AGB

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