Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen ist ein Schritt, der gut überlegt sein sollte - denn die BU-Versicherung zählt zu den wichtigsten privaten Absicherungen in Deutschland. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Versicherte ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr ausüben können. Die Leistung orientiert sich dabei an der vereinbarten Rentenhöhe, die bei Vertragsabschluss festgelegt wurde. Dennoch gibt es gute Gründe, über eine Kündigung oder einen Wechsel nachzudenken. Häufige Anlässe sind ein unzureichender Leistungsumfang, zu hohe Beiträge im Verhältnis zur gebotenen Absicherung oder ein günstigeres Angebot eines anderen Versicherers. Auch veränderte Lebensumstände - etwa ein Berufswechsel oder eine verbesserte finanzielle Situation - können eine Anpassung sinnvoll machen. Wichtig ist dabei, niemals die bestehende Police zu kündigen, bevor ein neuer Vertrag rechtskräftig abgeschlossen ist. Denn bei einer Neuversicherung spielen Alter, Gesundheitszustand und Vorerkrankungen eine entscheidende Rolle für die Beitragshöhe und die Annahme durch den Versicherer. Über Sepastop können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung schnell und sicher per Einschreiben kündigen.
Wie berufsunfähigkeitsversicherung kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Wann lohnt sich ein Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Der aktuelle Vertrag bietet nicht den passenden Leistungsumfang für Ihre berufliche Situation.
- Andere Anbieter bieten vergleichbare oder bessere Konditionen zu niedrigeren Beiträgen.
- Ihre persönlichen Lebensumstände haben sich wesentlich verändert.
Kündigungsfristen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Kündigungsbedingungen sind bei den meisten Anbietern in Deutschland ähnlich geregelt. In der Regel gilt das Kalenderjahr als Versicherungsjahr. Wer unterjährig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliesst, zahlt für das erste Jahr nur anteilig und ab dem folgenden Kalenderjahr den vollen Beitrag. Die Kündigung ist dann jeweils zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat möglich - das Kündigungsschreiben muss also spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen.
Bei einigen Versicherern entspricht das Versicherungsjahr allerdings nicht dem Kalenderjahr. In diesen Fällen beginnt das Versicherungsjahr am Datum des Vertragsabschlusses und läuft jeweils für zwölf Monate. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. In seltenen Fällen kann die Frist bis zu drei Monate betragen. Längere Kündigungsfristen sind nach deutschem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht zulässig.
Sonderkündigungsrecht
In bestimmten Situationen haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Dieses greift beispielsweise, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu verbessern. In einem solchen Fall können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.
Praktische Tipps für die Kündigung
- Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen genau, um die geltende Kündigungsfrist und das Versicherungsjahr zu ermitteln.
- Senden Sie Ihre Kündigung immer per Einschreiben, um den fristgerechten Zugang nachweisen zu können.
- Geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben Ihre Vertragsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum an.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
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Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.