Kreditkarte kündigen


Eine Kreditkarte kündigen ist in Deutschland jederzeit möglich, doch dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Viele Verbraucher schließen eine Kreditkarte beim Eröffnen eines Girokontos oder direkt im Einzelhandel ab, ohne die laufenden Kosten genau zu kennen. Jahresgebühren, Sollzinsen auf Teilzahlungen und versteckte Zusatzkosten können sich über die Jahre summieren. Wer die Karte kaum noch nutzt, eine günstigere Alternative gefunden hat oder schlicht die Jahresgebühr sparen möchte, sollte den Vertrag rechtzeitig beenden. Auch nach der vollständigen Rückzahlung eines finanzierten Kaufs lohnt es sich, den Kreditkartenvertrag zu überprüfen. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Grundlagen für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen, zu denen auch Kreditkartenverträge zählen. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der gängigsten Kreditkartenanbieter in Deutschland sowie die jeweiligen Kündigungsbedingungen. Über Sepastop können Sie Ihre Kündigung schnell und rechtssicher auf den Weg bringen.

Kreditkarte

Wie kreditkarte kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

  • Kreditkartenverträge in Deutschland laufen in der Regel unbefristet. Die Abrechnung erfolgt meist über einen Jahresbeitrag, der zu Beginn des Vertragsjahres oder zum Zeitpunkt der Kartenausstellung eingezogen wird.
  • Die meisten Anbieter ermöglichen eine Kündigung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Einige Banken und Kreditkartengesellschaften sehen jedoch eine Frist von bis zu vier Wochen vor. Prüfen Sie daher immer die konkreten Vertragsbedingungen Ihres Anbieters.
Bereits gezahlte Jahresgebühren
  • In den meisten Fällen werden bereits entrichtete Jahresbeiträge nicht anteilig erstattet. Es empfiehlt sich daher, die Kündigung so zu planen, dass sie kurz vor dem nächsten Abrechnungszeitraum wirksam wird. So vermeiden Sie, für ein weiteres Jahr zu zahlen, in dem Sie die Karte nicht mehr nutzen.
Offene Salden und Teilzahlungen
  • Vor der Kündigung müssen alle ausstehenden Beträge vollständig beglichen sein. Das betrifft sowohl offene Umsätze als auch laufende Ratenzahlungen oder Revolving-Kredite. Solange ein Saldo offen ist, kann der Anbieter die Kündigung zurückweisen oder der Vertrag bleibt bestehen.
  • Prüfen Sie auch, ob noch Lastschriften oder Abonnements mit der Kreditkarte verknüpft sind. Ändern Sie die Zahlungsmethode bei allen betroffenen Diensten, bevor Sie kündigen.
Rücksendung der Karte
  • Nach der Kündigung sollten Sie die Kreditkarte zerschneiden und an den Herausgeber zurücksenden, sofern dieser das verlangt. Viele Anbieter bestehen auf der Rückgabe als Voraussetzung für die endgültige Vertragsauflösung.
Schriftform und Nachweis
  • Auch wenn einige Anbieter eine Kündigung per Telefon oder Online-Banking akzeptieren, ist die schriftliche Kündigung per Einschreiben der sicherste Weg. So haben Sie einen rechtsgültigen Nachweis über den Zugang Ihrer Kündigung.
  • Über Sepastop können Sie Ihr Kündigungsschreiben direkt erstellen und versenden lassen, sodass Sie sich um die Formalitäten nicht selbst kümmern müssen.
Sonderkündigungsrecht
  • Bei einer Erhöhung der Jahresgebühr oder wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen steht Ihnen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Bank muss Sie über solche Änderungen rechtzeitig informieren, und Sie können innerhalb der gesetzten Frist außerordentlich kündigen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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