Lebensversicherung kündigen


Eine Lebensversicherung kündigen ist eine Entscheidung, die gut überlegt sein sollte, denn je nach Vertragsart können finanzielle Konsequenzen entstehen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Risikolebensversicherung, die ausschließlich Risiken wie Tod oder Invalidität absichert, und der kapitalbildenden Lebensversicherung, die zusätzlich als private Altersvorsorge dient. Häufige Gründe für eine Kündigung sind veränderte Lebensumstände, etwa nach einer Scheidung oder dem Wegfall einer Kreditabsicherung, zu hohe Beiträge oder der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen erhalten Sie nach der Kündigung den sogenannten Rückkaufswert, der gerade in den ersten Vertragsjahren deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann. Prüfen Sie daher vor der Kündigung, ob Alternativen wie eine Beitragsfreistellung oder ein Verkauf der Police wirtschaftlich sinnvoller wären. In Deutschland gelten für die Kündigung einer Lebensversicherung bestimmte Fristen und gesetzliche Regelungen, die Sie unbedingt kennen sollten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Wie lebensversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Ordentliche Kündigung: Fristen und Ablauf

  • Die Kündigungsfrist beträgt bei nahezu allen Lebensversicherungen drei Monate zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode.
  • Die Versicherungsperiode entspricht in der Regel dem Zeitraum, für den Sie Ihren Beitrag zahlen - also monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
  • Ihre Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode beim Versicherer eingegangen sein. Planen Sie zusätzlich einige Tage Postlaufzeit ein, damit der Versicherer genügend Zeit für die Bearbeitung hat.
  • Senden Sie Ihre Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein, um den fristgerechten Zugang nachweisen zu können.
Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG
  • Bei einer Beitragserhöhung oder Erhöhung des Selbstbehalts, die nicht mit einer Erweiterung des Versicherungsschutzes einhergeht, steht Ihnen als Versicherungsnehmer ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung.
  • Die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung wirksam, sodass Sie nicht bis zum regulären Vertragsende warten müssen.
Widerrufsrecht bei neueren Verträgen
  • Wurde Ihre Lebensversicherung nach dem 1. Januar 2008 abgeschlossen, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Vertragsunterlagen (bei Fernabsatzverträgen 30 Tage).
  • Bei älteren Verträgen, bei denen die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, kann unter Umständen auch heute noch ein Widerruf möglich sein - das sogenannte ewige Widerrufsrecht.
Wichtige Hinweise zur Kündigung
  • Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung erhalten Sie nach der Kündigung den Rückkaufswert. Dieser fällt besonders in den ersten Jahren gering aus, da zunächst Abschluss- und Verwaltungskosten verrechnet werden.
  • Prüfen Sie vor der Kündigung, ob eine Beitragsfreistellung sinnvoller ist. Dabei bleibt der Vertrag bestehen, Sie zahlen aber keine weiteren Beiträge und erhalten am Ende der Laufzeit eine reduzierte Leistung.
  • Über Sepastop können Sie Ihre Kündigung schnell und rechtssicher vorbereiten, damit alle Fristen eingehalten werden.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Nicole Dubrulle None

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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